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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
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Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 06.10.2020
 

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

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Bericht vom 5. Runden Tisch “Mieten und Wohnen” am 24.8.2020

Am 24.8.2020 fand der 5. Runde Tisch zum Thema “Mieten und Wohnen” mit Bezirksbürgermeister Naumann, stellvertretendem Bezirksbürgermeister Herz und Bezirksstadtrat Schruoffeneger und Vertreter*innen der bezirklichen Mieter*innen-Initiativen statt.

Hierbei ging es u.a. um folgende Themen:

1. Zweckentfremdung:
Herr Herz erläutert, dass Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes zu anderem als zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Hierbei richte sich das Bezirksamt nach den jeweiligen Ausführungsvorschriften. Ersatzwohnraum müsse im gleichen Bezirk geschaffen werden.  Insgesamt seien ca. 4000 Bürgerhinweise als Meldungen zum Thema Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingegangen. Über 5000 Amtsverfahren seien  zum Thema eingeleitet worden.  Zu konkreten Fällen kann das Bezirksamt Nicht-Betroffenen keine Auskunft geben. Zur Schaffung von mehr Transparenz schlägt Herr Herz die Erstellung einer interaktiven Karte auf Landesebene vor. Dieser Vorschlag wird von den Mieter*innen begrüßt.

2. Gründung einer Stiftung:
Hierzu gibt es bereits einen Bezirksamtsbeschluss.  Von einer Arbeitsfähigkeit der Stiftung bis zum Ende des Jahres wird derzeit ausgegangen.

3. Personalplanung:
Bezirksstadtrat Schruoffeneger erläutert die Personalplanung in Bezug auf eine zu schaffende Transparenzstelle für Bauvorhaben, die Milieuschutzgebiete, altersbedingtes Ausscheiden sowie Wechsel von Personal zu anderen Behörden auf Landes- und Bundesebene.

4. Milieuschutz:
Derzeit starten/laufen Haushaltsbefragungen in 5 Bereichen/Gebieten. In Bezug auf den neu zu gründenden Milieuschutzbeirat gibt es bereits einen BVV-Beschluss. Der Milieuschutzbeirat wird im Oktober eingeladen. Die juristische Begründung für die Gebiete Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz werde derzeit durch das Bezirksamt erarbeitet und zeitnah an die Senatsverwaltung versandt. Eine Antwort der Senatsverwaltung wird für Oktober erwartet.

Anmerkung: Interessenten für den in Gründung befindlichen Milieuschutzbeirat können sich bis zum 31.10.2020 bewerben. Nähere Informationen findet ihr hier.

5. Neubaupotentiale im Bezirk:
Zu diesem Thema werden verschiedene Vorschläge, wie z.B. Überbauung von Supermärkten oder Parkplätzen oder die Verlegung von gewerblich genutzten Flächen, die mitten in Wohngebieten liegen, erörtert.  

6.Werbeplanen an Wohngebäuden:
Bei Baugenehmigungen müssen Werbeplanen für 6 Monate genehmigt werden (Ausnahme: bei einem Denkmal).  Wird eine Plane, auch eine schwarze,  als Baustellenschutz angebracht, hat das Bezirksamt keine Einflussmöglichkeit. Hier sind nur individualrechtliche Schritte wie z.B. Mietminderung möglich.

Der nächste Runde Tisch “Mieten und Wohnen” wird im November stattfinden.

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100 Jahre Groß-Berlin: Berliner Landeszentrale für politische Bildung veröffentlicht Publikation

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat in Kooperation mit dem Stadtmuseum Berlin das Buch “Metropole Berlin – Traum und Realität 1920|2020” herausgegeben. Autoren sind die Historiker Andreas Ludwig und Gernot Schaulinski.

Das Buch beschreibt die Entwicklung der Stadtregion Berlin zu einer modernen Metropole. Es gibt einen Überblick über das Berlin der 1920er Jahre als sozialer Raum und als Handlungsfeld der kommunalen Selbstverwaltung. Welche Probleme waren zu bewältigen? Welche Lösungsstrategien wurden erprobt? Welche Konflikte waren zu lösen? Und welche Zukunftsvorstellungen von Berlin wurden damals entwickelt? Dabei spielen Bereiche wie Bevölkerungsstruktur, die Wohnungssituation, die Verkehrsinfrastruktur und das Thema Schule eine wichtige Rolle. Vergleiche zu heutigen Debatten um Berlin und seine Entwicklung liegen nahe.

Zum 1. Oktober 1920 – also vor rund 100 Jahren – entstand Berlin in seinen heutigen Grenzen durch den Zusammenschluss mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken und wurde damit quasi über Nacht zur damals drittgrößten Metropole der Welt. Unter anderem Charlottenburg, Lichtenberg und Schöneberg gehörten zuvor noch nicht zu Berlin. In den Folgejahren bis Anfang der 1930er Jahre wurden unter schwierigen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen wichtige Reformvorhaben geplant und umgesetzt, die teilweise bis heute nachwirken; unter anderem ein umfassender sozialer Wohnungsbau, ein einheitlicher und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr sowie eine Erneuerung und Demokratisierung von Schule. Berlin sollte zu einer modernen und international konkurrenzfähigen Metropole werden.

Printexemplare sind kostenfrei in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Amerika Haus, Hardenbergstraße 22-24 direkt am Bahnhof Zoologischer Garten) erhältlich. Das Besuchszentrum der Landeszentrale hat unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils von 10-18 Uhr geöffnet. Online ist das gesamte Buch hier verfügbar:

www.berlin.de/politische-bildung/publikationen/suche/?q=&titel=metropole+berlin&autor_in=-+Alles+-&thema=-+Alles+-&neu=-+Alles+-#searchresults/

Eine Buchvorstellung mit den Autoren findet am Dienstag, 12. Mai, um 18.00 Uhr per Livestream aus der Berliner Landeszentrale für politische Bildung statt. Mehr Informationen dazu sind hier abrufbar:

www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/metropole-berlin-901644.php/

Rezensionsexemplare des Buchs “Metropole Berlin – Traum und Realität 1920 | 2020” können per

E-Mail unter julia.hasse@senbjf.berlin.de angefordert werden.

Eine Übersicht über weitere Aktivitäten des Landes Berlin und weiterer Akteure zum Thema 100 Jahre Groß-Berlin ist hier zusammengestellt:

www.berlin.de/berlin100/

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Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Breitenbachplatzes ist ausgeschrieben

Der Senat hat heute den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Bericht zum Stand der Machbarkeitsstudie für den Umbau des Breitenbachplatzes beschlossen.

Das Abgeordnetenhaus hatte in seiner Sitzung am 6. Juni 2019 den Senat aufgefordert, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, unter welchen städtebaulichen, verkehrlichen, ökologischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Rückbau der Stadtstraßenbrücke und die Neugestaltung des Breitenbachplatzes möglich sind.

Der Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Machbarkeitsstudie. Nach der erforderlichen Umschichtung von Personalressourcen und ersten verwaltungsinternen Abstimmungsrunden zu den Grundlagen und Inhalten der Machbarkeitsstudie, zu den Rahmenbedingungen eines Wettbewerbsverfahrens sowie zum Umfang einer Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im März 2020 eine erste Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Bei einer Ausstellung wurden städtebauliche Entwürfe der Studenten der Hochschule Bremen in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz präsentiert. Bei der Eröffnung der Ausstellung informierten die Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie für Stadtentwicklung und Wohnen über die Machbarkeitsstudie und standen der Öffentlichkeit für Fragen zur Verfügung. So wurde erörtert, dass zunächst die „Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz“ durchgeführt wird, bevor ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren die Ergebnisse der Studie aufgreifen soll, um anschließend ein formelles Planverfahren einleiten zu können.

Die Machbarkeitsuntersuchung soll hierbei städtebauliche, verkehrliche, ökologische und finanzielle Belange bei der Variantenentwicklung und -bewertung integrativ betrachten. Dabei ist eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung. Eine Bekanntmachung der Ausschreibung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgte am 30. April 2020. Bei erfolgreicher Ausschreibung kann die Machbarkeitsuntersuchung voraussichtlich im Juli 2020 starten

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Berlin startet Online-Marktplatz für Alltagsmasken

Der Berliner Senat hat am Dienstag die Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin beschlossen. Der Senat empfiehlt weiterhin dringend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist sie ab dem 27. April Pflicht. Um Angebot und Nachfrage nun rasch zu koordinieren, hat Berlin Partner gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Senatskanzlei einen Online-Marktplatz für Alltagsmasken konzipiert.

Unter

https://www.alltagsmasken.berlin/

können sich Anbieter und Nutzer vernetzen und sich näher zum Thema informieren.

Die Plattform richtet sich vorwiegend an Firmen und Einrichtungen, die große Stückzahlen benötigen – oder anbieten können. Der eigentliche Verkauf wird anschließend nicht auf der Website abgewickelt. Werden mehr als 100 Masken benötigt, können Interessenten auch ein Gesuch aufgeben und so gezielt nach einem geeigneten Produzenten suchen. Für geringere Stückzahlen steht eine reguläre Suchfunktion zur Verfügung.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sind weiterhin das Gebot der Stunde. Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckung ist dringend empfohlen, insb. wenn der gebotene Mindestabstand von 1,5m nicht einzuhalten ist. Mit dem neuen Online-Marktplatz wollen wir Anbieter und Interessenten von Alltagsmasken unterstützen, damit sie unkompliziert und kostenfrei miteinander in Verbindung treten können.“

Das Portal bietet neben der Suchfunktion aber auch Aufklärung über den Nutzen von sogenannten Alltagsmasken. Anders als medizinische Fabrikationen können sie keinen vollumfänglichen Schutz vor einer Ansteckung durch Viren und Bakterien gewährleisten. Beachtet man aber die richtige Handhabung, stellen sie eine wirksame Ergänzung zu dem vorhandenen Maßnahmenkatalog dar. Gerade der Fremdschutz kann durch Alltagsmasken gewährleistet werden, indem eine Tröpfcheninfektion anderer Personen erschwert wird. Auch verhindern die Masken Berührungen im Gesicht, was ebenfalls zur Krankheitseindämmung beiträgt. Die Abstandsempfehlung von 1,50 Meter sollte dennoch weiterhin eingehalten werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

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Informationen zu Änderungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung beim Einzelhandel

Der Senat hat am 21. April 2020 Änderungen der SARS-CoV-2-EindmaßnV beschlossen. Die Verordnung tritt am 22.04.2020 in Kraft.

Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop: „Wir befinden uns weiter in einer Krisensituation. Jede Lockerung muss angesichts der epidemiologischen Lage verantwortbar sein und nicht zu einer zweiten Welle der Infektionen führen. Deswegen muss klar sein, dass Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen weiterhin das Gebot der Stunde sind. Die gezielten Lockerungen im Einzelhandel sollen der Versorgung dienen, nicht zum Bummeln und Verweilen einladen. Wir dürfen nicht aufs Spiel setzen, was wir durch unser gemeinsames verantwortungsvolles Handeln erreicht haben. Um einen zweiten Lockdown zu vermeiden, ist jede und jeder dringend gefragt, alles zu tun, um einem erneuten Anstieg der Infektionsraten, der zu einem nochmaligen vollständigen Runterfahren der Wirtschaft führen könnte, zu verhindern.“
Verkaufsstellen dürfen ab Mittwoch, 22.04.2020 eine Verkaufsfläche bis zu 800 qm für den Publikumsverkehr öffnen. Dabei müssen folgende Hygiene- und Abstandsregelungen beachtet werden:

 

    • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

 

    • Bei der Öffnung von Verkaufsstellen gilt für die Steuerung des Zutritts zur Sicherung ein Richtwert von maximal einer Person pro 20 m2 Verkaufsfläche. Ist der Verkaufsraum kleiner als 20 m² darf sich jeweils nur eine Kundin/ein Kunde darin aufhalten.

 

    • Der Zutritt zu Einkaufszentren (Malls) ist vom Betreiber gesondert zu regulieren. Dabei gilt als Richtwert die Summe der maximal zulässigen Personenzahl für alle dort befindlichen Verkaufsflächen.

 

    • Aufenthaltsanreize in Einkaufszentren dürfen nicht geschaffen werden. Vorhandene Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu sperren.

 

    • Zur Gewährleistung der Personenzahlbegrenzung in Einkaufszentren darf der Zugang grundsätzlich nur über einen Eingang erfolgen, sofern nicht durch andere geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die maximal zulässige Personenzahl zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.

 

  • In den Wartebereichen von Einkaufszentren dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. In den zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereichen dürfen ebenfalls keine Aufenthaltsanreize geschaffen werden, insbesondere sind diese von Verkaufsständen freizuhalten. Vorhandene Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu sperren.
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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz – Selbstständige

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne für Selbstständige:

Entschädigungsberechtigt nach §56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.

Voraussetzungen

  • Bescheid eines Berliner Gesundheitsamtes
    Ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) oder zur angeordneten Quarantäne (§ 30 IfSG).
  • Verdienstausfall
    Der antragstellenden Person muss durch die angeordnete Maßnahme ein Verdienstausfall entstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis zum Online-Verfahren
    • Halten Sie die für die Beantragung notwendigen Unterlagen im Dateiformat: JPG, JPEG, PNG oder PDF bereit.
    • Alternativ können Fotos der Dokumente mit einem QR-Code-fähigen Mobilgerät hochgeladen werden.
    • Die Gesamtgröße aller Dateien darf 5 MB nicht überschreiten.
  • Einkommenssteuerbescheid
    Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids
  • Beitragsnachweise privater Versicherungen
    Kopie der Beitragsnachweise zur privaten Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
  • Betriebswirtschaftliche Analyse
    Kopie einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Analyse

Gebühren

keine

Zuständige Behörden

Senatsverwaltung für Finanzen
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Wie wir leben und was wir brauchen – So geht es Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Die Bertelsmann Stiftung hat die Ergebnisse der Studie Children’s Worlds+ in einer Broschüre kurz und einfach erklärt. Für die Studie hat die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit Sabine Andresen und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt rund 3.500 Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland zu ihrem Leben, ihren Bedarfen sowie ihren Sorgen und Ängsten befragt. Zudem wurden 24 Gruppendiskussionen mit jungen Menschen geführt. Die Broschüre soll vor allem Kindern und Jugendlichen einen schnellen und gut verständlichen Einblick in die Ergebnisse der Befragung geben.

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So geht es Kindern und Jugendlichen in Deutschland

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