Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2021 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.
Es stehen voraussichtlich 114.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de
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