Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.
Institutionelle Förderung
Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores; Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich.
Basisförderung
Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung sind 2 Konzerte jährlich.
Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.
Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de
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