Die Meinungsäußerungsfreiheit ist für die demokratische Willensbildung unerlässlich und genießt in Deutschland weitreichenden Schutz. Wie verhält sich dieses Grundrecht zu Hate Speech und Political Correctness?
Sich frei äußern und die eigene Meinung öffentlich verbreiten zu können, ist für freiheitliche demokratische Gesellschaften unerlässlich: Der ungehinderte Austausch konkurrierender Argumente und Sichtweisen ermöglicht politischen Wettbewerb und ist eine wesentliche Voraussetzung für die demokratische Willensbildung. Entsprechend weitreichend ist der Schutz, den die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz genießt.
Angesichts der on- wie offline zu beobachtenden sprachlichen Enthemmung und vermehrten Hassrede werden die Grenzen der freien Rede gerade vielfach ausgetestet und von Gerichten zum Teil neu definiert. Zugleich wird „politisch korrekter“ Sprachgebrauch von einem nennenswerten Bevölkerungsanteil offenbar als Einschränkung der freien Rede empfunden.
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