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Berliner Senat beschließt weitere Maßnahmen gegen Corona-Virus

Der Berliner Senat hat am Samstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie beschlossen.

Künftig dürfen keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen über zehn Personen mehr stattfinden, die bisherigen Ausnahmen für Parlamente, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen, sowie für das Aufrechterhalten u.a. von Versorgung, Gesundheitsfürsorge und Wirtschaftsunternehmen gelten weiter. Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.

Zudem sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnerinnen und Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Gaststätten mit Tischbetrieb müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung, auch durch Lieferdienste, sind geeignete Vorkehrung zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

Dieser Beschluss tritt am Sonntag in Kraft.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller: „Diese weiteren Maßnahmen sind nötig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Jeder einzelne von uns muss hier auch eigenverantwortlich handeln und diese Regelungen beachten und umsetzen. Soziale Kontakte müssen eingeschränkt werden. Es ist gut, dass wir im Senat diese Schritte heute gemeinsam beschlossen haben. Weitere Schritte werden wir gemeinsam morgen mit Bund und Ländern diskutieren und auch mit Brandenburg abstimmen.“

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Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Vom 21. März 2020

Auf Grund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, verkündet am 17. März 2020 nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953 (GVBl. S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. November 1995 (GVBl. S. 764) geändert worden ist, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 19. März 2020, die am 20. März 2020 ebenfalls nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen verkündet worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.

2. In § 1 Absatz 2, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.

3. In § 1 wird ein neuer Absatz (4) angefügt:

(4) Jede und jeder soll die physischen Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder der Partnerin oder dem Partner, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m ist soweit möglich einzuhalten.

4. § 3 wird neu gefasst:

§ 3 Gaststätten und Hotels

(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, inklusive Shisha-Bars, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

(2) Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten.

5. § 3a, Absatz 3 wird neu gefasst:

(3) Eine Öffnung der in Absatz 2 genannten Einrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung von Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 22. März 2020 in Kraft.

Berlin, den 21. März 2020

Der Senat von Berlin

Michael Müller
Regierender Bürgermeister

Dilek Kalayci
Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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Christian Sekula

Christian ist ein Berliner Junge und wuchs im Schöneberger und Friedenauer Kiez auf. Er kam 1962 in Berlin Schöneberg zur Welt, hat vier Kinder und kommt aus einer grossen mit den Medien sehr verbundenen Berliner Familie. Er unterstützt den Verein bei seiner Aussenwirkung und der Dokumentation und dem Erhalt der Traditionen und Erinnerungen um diese einem grösseren Personenkreis zugänglich zu machen und der Nachwelt zu erhalten. Er ist in der AG Dokumentation und der AG Öffentlichkeitsrabeit tätig und Verantwortlicher Ansprechpartner im Sinne des Presserechts für den Verein.

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