Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung
Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.
Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:
Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.
Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.
Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/
Views: 0
Vom 01. - 31. August 2025 (18 Uhr MEZ) könnt Ihr Euch für unser Stipendienprogramm…
Die Antragsfrist für die 3. Runde des kleinen Förderprogramms mit Fokus auf Projekte im ländlichen…
Bild: BACW Pressemitteilung vom 18.07.2025 Pünktlich mit Beginn der Sommerferien wird der neu gestaltete Ludwig-Barnay-Platz…
In den vergangenen Jahren haben wir gut besuchte Führungen am Tag des Denkmals durch…
Die Stabi hat kürzlich eine umfangreiche Sammlung zum Spanischen Bürgerkrieg übernommen. Die rund 2.900 Stücke,…
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet und hat sich…