Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt im Jahr 2020 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Zuwendungen zur Förderung von Kunst-, Medien-, und Kulturschaffenden, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder verlassen müssen.
Berliner Kulturakteur/innen können sich um die Durchführung von maximal einjährigen Fellowships bewerben, um Kunst-, Medien- oder Kulturschaffende der Zielgruppe, beim Einstieg in die professionelle Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit in Berlin zu unterstützen.
Mit dem Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ werden Projekte gefördert, die der beruflichen Integration dieser Zielgruppe in Berlin dienen.
Weitere Informationen zu den beiden Ausschreibungen können im Internet unter
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/weltoffenes-berlin/
aufgerufen werden. Dort findet sich auch der Link zu dem elektronischen Antragsformular.
Der Bewerbungsschluss für die beiden Förderprogramme ist am 05. September 2019 um 18:00 Uhr.
Ansprechpartnerin für Fragen ist, Tel. 90228-745, E-Mail: Surimaya.Hartmann@kultur.berlin.de
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