Der Senat hat am 21. April 2020 Änderungen der SARS-CoV-2-EindmaßnV beschlossen. Die Verordnung tritt am 22.04.2020 in Kraft.
Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop: „Wir befinden uns weiter in einer Krisensituation. Jede Lockerung muss angesichts der epidemiologischen Lage verantwortbar sein und nicht zu einer zweiten Welle der Infektionen führen. Deswegen muss klar sein, dass Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen weiterhin das Gebot der Stunde sind. Die gezielten Lockerungen im Einzelhandel sollen der Versorgung dienen, nicht zum Bummeln und Verweilen einladen. Wir dürfen nicht aufs Spiel setzen, was wir durch unser gemeinsames verantwortungsvolles Handeln erreicht haben. Um einen zweiten Lockdown zu vermeiden, ist jede und jeder dringend gefragt, alles zu tun, um einem erneuten Anstieg der Infektionsraten, der zu einem nochmaligen vollständigen Runterfahren der Wirtschaft führen könnte, zu verhindern.“
Verkaufsstellen dürfen ab Mittwoch, 22.04.2020 eine Verkaufsfläche bis zu 800 qm für den Publikumsverkehr öffnen. Dabei müssen folgende Hygiene- und Abstandsregelungen beachtet werden:
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