Die Große Koalition hat sich im Koalitionsausschuss auf ein Gesetzespaket zur Entlastung von Mietern und Käufern von Immobilien geeinigt. So soll etwa die Mietpreisbremse verlängert und verschärft werden.
Bei der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt haben sich Union und SPD auf Erleichterungen für Mieter und Immobilienkäufer geeinigt. So soll die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Mieter sollen außerdem im Nachhinein zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern können. Geplant ist ein Zeitraum von rückwirkend 30 Monaten.
Darauf hätten sich die Spitzen von Union und SPD geeinigt, bestätigten Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bauminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin. Zudem solle die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr nur anhand der vier Jahre zuvor, sondern vor dem Hintergrund eines Zeitraums der sechs vergangenen Jahren bestimmt werden. „Das dämpft natürlich das Niveau bei den Mieten“, so Seehofer.
Der Mietendeckel schreibt in von den Ländern festgelegten Gebieten vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Entlastung auch beim Immobilienkauf
Bezahlbare Mieten seien eine zentrale soziale Frage, um die sich die Große Koalition kümmere, sagten die Minister und kündigten eine rasche parlamentarische Umsetzung der Regelungen an.
Nicht nur Mieter, auch Käufer von Wohneigentum sollen entlastet werden. Künftig soll die Maklergebühr für den Käufer auf maximal 50 Prozent begrenzt werden. Dies soll zudem nur dann gelten, wenn der Auftraggeber – in der Regel der Verkäufer einer Immobilie – seinen Anteil bezahlt hat. Lambrecht sagte, so solle bewirkt werden, „dass diese Kosten nicht beim Käufer hängenbleiben“. Die SPD hatte die Kosten dem Auftraggeber komplett aufbürden wollen.