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Bürgermedaille für unseren Ehrenvorsitzenden Alwin Schütze

Alwin bei der Überreichung der Bürgermedaille durch Frau Hansen, Vorsitzende der BVV und Herrn Naumann, Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf

„Alwins Suppenabende“ gelten in der Künstlerkolonie Berlin am Breitenbachplatz als legendär. In der Wohnung von Alwin Schütze trafen sich Kulturschaffende auch mit Interessierten, die nicht im Kulturbereich tätig sind, bei einem großen Topf Suppe und einem Schoppen Wein. Ab 2014 war Schütze der Vorsitzende des Vereins in der Künstlerkolonie und trug maßgeblich dazu bei, diese wieder ins öffentliche Interesse zu rücken. Er wurde 1949 in Berlin geboren und arbeitete als Kunsthandwerker, Uhrmachermeister, Metallrestaurator und Fachlehrer. Jetzt haben ihn das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit der Bürgermedaille Charlottenburg-Wilmersdorf ausgezeichnet.

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Der arme Poet von Moabit – eine blöde Tragöde nach Spitzweg

Der arme Poet von Moabit, Graffiti Seydlitzstraße Foto: Ralf G. Landmesser

 

Gleich unterm Himmel Moabits
wohnt schon lange Dichter Schmitz
lebt dort – ein wirklich armer Hund –
buchstäblich von der Hand in‘n Mund.

Ist das Haus auch alt und schrundig
findet Schmitz es doch ganz pfundig
denn Charakter hat der Kasten
und er haut froh in die Tasten.

Bis ein Miethai kommt geschwommen
dessen Seele ist verkommen.
Hat nur Profit in seinem Hirne
und Haifischzähne in der Birne.

Über Schmitz‘ bescheid‘nem Heime
der noch sinnt auf gute Reime
sieht Hainrich Rauh gleich Dollars blitzen
die für ihn quell‘n aus allen Ritzen.

Schon sieht statt Speicher er ne Villa
Terrasse, Aufzug, drin Chinchilla.
Der Hai kennt alle Tricks und Tücken
und lässt gleich seine Kerls anrücken.

Das Dachgeschoss schnell abgerissen
drunt‘ unserm Dichter gehts beschissen:
Dreck und Lärm verhinderns Dichten
als droben sich die Mauern lichten.

Schon ergießt sich erster Regen
dorthin wo just Schmitz gelegen:
hin auf sein lyrisch Lotterbette
wo er doch lieber Musen hätte…

Bald tropft es an ner and‘ren Stelle
gleich neben seinem Bettgestelle
wo nun der Manuskripte Haufen
schnöd anfängt elend zu ersaufen…

Es verläuft des Herzbluts Tinte
geistig greift der Schmitz zur Flinte
während er die Dichtung rettet
und schon heimlich mit sich wettet

wo wohl das „Dach“ als nächstes leckt
ganz sicher ist das so bezweckt:
schnell rausgeekelt soll er werden
das ist der Dinge Lauf auf Erden.

Derweil tropft es schon anderswo –
auf seine Bücher und im Klo.
Von Schmitzens Decke fällt der Putz
auf alles legt sich Staub und Schmutz.

Erbost ruft Schmitz die Polizei!
Die Feuerwehr ist auch dabei.
Es ist der Freitag, spät am Tage –
sie sehen keine Rechtsgrundlage.

Die „Freund‘ und Helfer“ gehn dahin
kein Helfen kommt in ihren Sinn.
Der Schmitz heult auf, ringt seine Hände:
Wann hat der Wahnsinn wohl ein Ende?

Als schon erneut es sich ergießt
das Wasser aus dem Leuchter schießt.
Es flammt kurz auf, dann ist es duster
im Dunkeln hört man Schmitzens Huster.

Schmitz, der tastet nach der Kerze
weint laut auf in seinem Schmerze
doch nach einigem Gefummel
leuchtet ihm der Kerzenstummel.

Vorsintflutlich flackerts Lichte
schluchzend sucht er die Gedichte
will zu seinem Schreibtisch gehen
sieht den PC im Wasser stehen…

Um ihn wird es Nacht und nächter
sein Schlaf jedoch wird immer schlechter
denn schon ab Sieben wird gebaut
Schlaf und Nerv wird ihm geklaut.

Hainrich Rauh lacht leise lüstern
bläht erwartungsvoll die Nüstern
denn das Bauen wird sich lohnen
das wirft ihm wieder ab Millionen.

… … … Ja sicher ist er für Kultur
an Schmitz denkt er nicht mal die Spur.
Er sponsort die Events, die teuern
damit spart er noch satte Steuern.

Schmitz sitzt derweil beim Kerzenlichte
mit leckem Dach und schreibt Gedichte
unter ‘nem Sonnenschirm mit Plane
und hadert mit der Welten Wahne.

Leise wächst um ihn der Schimmel
weit entfernt vom Dichterhimmel
Der Schimmel wird kein Flügelross
Es riecht wie Keller, nicht nach Schloss.

Es liegt der Wahnsinn nah beim Wohnen.
Niemand wird den Dichter schonen.
Kein Pegasus wird ihn erretten
ihn bringen zu geweihten Stätten.

Das Kapital geht über Leichen –

arme Dichter müssen weichen.

Leo von Seelöffel, Sept./Okt. 2021

Etwaige Ähnlichkeiten mit Personen und Ereignissen sind weder beabsichtigt,
noch entsprechen sie den Tatsachen, sind aber keineswegs rein zufällig.

https://moabitonline.de/33103

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Interkultureller Kalender 2021

Der interkulturelle Kalender des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt die Vielfalt von Feier- und Gedenktagen verschiedener Religionen und Kulturen, die in Deutschland gemeinsam leben. Daher enthält der Interkulturelle Kalender neben den bedeutendsten Feiertagen aus Christentum, Judentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus, der Sikhs und Jesiden auch gesetzliche und sonstige Gedenktage verschiedener kultureller Traditionen.

Der Kalender enthält eine Auswahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Er kann in zwei Größen im pdf-Format heruntergeladen werden. Sie können den Kalender auch beim BAMF im Format DIN A1 oder DIN A3 (jeweils quer) bestellen.

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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
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Berliner Freiheitsglocke wird 70 Jahre alt

„Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen.“

 

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Feierliche Gebindeniederlegung am 24. Oktober 2020 vor dem Rathaus Schöneberg

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Freiheitsglocke fand heute eine feierliche Gebindeniederlegung an der Freitreppe des Rathaus Schönebergs vor der Gedenktafel der Freiheitsglocke statt. Teilnehmende waren der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller, die Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler, der Bezirksverordnetenvorsteher Tempelhof-Schönebergs Stefan Böltes, der Präsident des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland, die US-Geschäftsträgerin Robin S. Quinville, der Verteidigungsattaché der Britischen Botschaft Brigadegeneral Jason Rhodes, sowie die Erste Botschaftsrätin der Französischen Botschaft, Frau Sylvie Massière.

Bezirksbürgermeisterin Schöttler erinnert sich:

Ich bin in Schöneberg aufgewachsen und mit dem Klang der Glocke sehr vertraut. Das Glockengeläut und der Freiheitsschwur um 12:00 Uhr im RIAS Berlin sind mir noch gut in Erinnerung. Der Ruf nach Freiheit, Frieden und der Aufforderung der Tyrannei Widerstand zu leisten, das hat mich politisch geprägt. Der Freiheitsschwur hat nichts von seiner Aktualität verloren.

Am 24. Oktober 1950, dem Tag der Vereinten Nationen, wurde die Berliner Freiheitsglocke im Beisein von 400.000 Bürger_innen im Turm des Rathaus Schönebergs installiert und läutete um 12:00 Uhr das erste Mal. Zu diesem Zeitpunkt hatte die über 10.000 kg schwere Glocke bereits eine medienwirksame Reise durch die USA hinter sich, den “Kreuzzug für die Freiheit”, in dessen Zuge mit den “Freedom Scrolls” Millionen von Unterschriften und Spenden gesammelt wurden. Gegossen wurde sie zuvor von der in London ansässigen Firma Gillett & Johnston. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen Liberty Bell gefertigt und trägt als Inschrift ein Zitat Abraham Lincolns aus seiner Gettysburg Rede:

That this world under God shall have a new birth of freedom.

Möge diese Welt mit Gottes Hilfe eine Wiedergeburt der Freiheit erleben.

Besonders in der Hochphase des Kalten Krieges symbolisierte die Freiheitsglocke das Streben der Berliner_innen nach Demokratie und Freiheit, die Unantastbarkeit und Würde jedes einzelnen Menschen insbesondere in Angesicht von Krieg und Tyrannei, sowie die herausragende Solidarität der USA zum damaligen West-Berlin.

Die welt- und stadtgeschichtliche Bedeutung der Berliner Freiheitsglocke sollte in einem Festakt anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens gewürdigt werden. Dieser wurde jedoch aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie auf das nächste Jahr verschoben.

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Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 06.10.2020
 

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

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Ausstellung Wohnverhältnisse. Charlottenburg, Wilmersdorf und die Wohnungsfrage

Seine neue Sonderausstellung “Wohnverhältnisse” zeigt das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf ab Freitag, 2. Oktober. Die Ausstellung veranschaulicht, wie sich die Wohnverhältnisse in den einstmals selbstständigen Städte Charlottenburg und Wilmersdorf vor der Gründung Groß-Berlins zu Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten und welche Antworten auf die drängende „Wohnungsfrage“ gefunden wurden.

Am 1. Oktober 1920 trat das mit knapper Mehrheit beschlossene „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ in Kraft. Es entstand Berlin in seinen heutigen Grenzen. Aus der Eingemeindung gingen die Städte Charlottenburg und Wilmersdorf als Bezirke hervor. Bereits in den Jahrzehnten zuvor hatte sich ein Metropolenraum entwickelt, den soziale Unterschiede prägten. Die „Wohnungsfrage“ war eine der drängendsten Herausforderungen im großstädtischen Zusammenleben.

Bereits um 1900 forderten deshalb Reformbewegungen und Sozialpolitiker Veränderungen.

Die Ausstellung gibt Einblicke in die rasante Entwicklung, die Charlottenburg und Wilmersdorf im Zusammenspiel mit dem Bauwesen und Terraingesellschaften nahmen, und stellt Reformideen dieser Zeit vor. Die Anfänge kommunaler Wohnungspolitik in Charlottenburg, die die Gründung eines Wohnungsamtes und die Errichtung des Ledigenheims an der Danckelmannstraße als Maßnahmen wählte, werden in den Blick genommen. Dabei zeigen die Positionen, Maßnahmen und Bauten in dieser Ausstellung: Ging es um “Wohnverhältnisse”, wurde auch soziale Ungleichheit in der Industriegesellschaft, kommunale Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Stellung von Frauen im öffentlichen Leben verhandelt.

Bauten und Siedlungen, deren Entstehung die Ausstellung thematisiert, prägen bis heute das Stadtbild des Bezirks. Die Villa Oppenheim als Standort des Museums bildet einen Ausgangspunkt der Ausstellung: Einerseits forderten gerade die widrigen Wohnbedingungen im nahen Schlossviertel politisches Handeln der Kommune heraus. Andererseits war es die wachsende Stadt der „Mietskasernen“, die für die Familie Oppenheim den Ausschlag gab, den Charlottenburg Sommersitz aufzugeben und die Gebäude 1911 an die Stadt Charlottenburg zu verkaufen.

Begleitend zur Ausstellung werden thematische Streifzüge durch den Bezirk, Führungen durch die Ausstellung und Programme für Kinder und Familien angeboten.

Die Ausstellung ist Teil eines Kooperationsprojekts der Berliner Bezirksmuseen und des Stadtmuseums Berlin. Weitere Informationen gibt es unter www.grossesb.berlin

Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim

Schloßstraße 55 / Otto-Grüneberg-Weg

14059 Berlin

Tel.: 030 9029 24106

Email: museum@charlottenburg-wilmersdorf.de

www.villa-oppenheim-berlin.de

Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag 10–17 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage 11–17 Uhr

Eintritt frei. Zugang barrierefrei

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100 Jahre Groß-Berlin: Berliner Landeszentrale für politische Bildung veröffentlicht Publikation

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat in Kooperation mit dem Stadtmuseum Berlin das Buch “Metropole Berlin – Traum und Realität 1920|2020” herausgegeben. Autoren sind die Historiker Andreas Ludwig und Gernot Schaulinski.

Das Buch beschreibt die Entwicklung der Stadtregion Berlin zu einer modernen Metropole. Es gibt einen Überblick über das Berlin der 1920er Jahre als sozialer Raum und als Handlungsfeld der kommunalen Selbstverwaltung. Welche Probleme waren zu bewältigen? Welche Lösungsstrategien wurden erprobt? Welche Konflikte waren zu lösen? Und welche Zukunftsvorstellungen von Berlin wurden damals entwickelt? Dabei spielen Bereiche wie Bevölkerungsstruktur, die Wohnungssituation, die Verkehrsinfrastruktur und das Thema Schule eine wichtige Rolle. Vergleiche zu heutigen Debatten um Berlin und seine Entwicklung liegen nahe.

Zum 1. Oktober 1920 – also vor rund 100 Jahren – entstand Berlin in seinen heutigen Grenzen durch den Zusammenschluss mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken und wurde damit quasi über Nacht zur damals drittgrößten Metropole der Welt. Unter anderem Charlottenburg, Lichtenberg und Schöneberg gehörten zuvor noch nicht zu Berlin. In den Folgejahren bis Anfang der 1930er Jahre wurden unter schwierigen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen wichtige Reformvorhaben geplant und umgesetzt, die teilweise bis heute nachwirken; unter anderem ein umfassender sozialer Wohnungsbau, ein einheitlicher und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr sowie eine Erneuerung und Demokratisierung von Schule. Berlin sollte zu einer modernen und international konkurrenzfähigen Metropole werden.

Printexemplare sind kostenfrei in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Amerika Haus, Hardenbergstraße 22-24 direkt am Bahnhof Zoologischer Garten) erhältlich. Das Besuchszentrum der Landeszentrale hat unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils von 10-18 Uhr geöffnet. Online ist das gesamte Buch hier verfügbar:

www.berlin.de/politische-bildung/publikationen/suche/?q=&titel=metropole+berlin&autor_in=-+Alles+-&thema=-+Alles+-&neu=-+Alles+-#searchresults/

Eine Buchvorstellung mit den Autoren findet am Dienstag, 12. Mai, um 18.00 Uhr per Livestream aus der Berliner Landeszentrale für politische Bildung statt. Mehr Informationen dazu sind hier abrufbar:

www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/metropole-berlin-901644.php/

Rezensionsexemplare des Buchs “Metropole Berlin – Traum und Realität 1920 | 2020” können per

E-Mail unter julia.hasse@senbjf.berlin.de angefordert werden.

Eine Übersicht über weitere Aktivitäten des Landes Berlin und weiterer Akteure zum Thema 100 Jahre Groß-Berlin ist hier zusammengestellt:

www.berlin.de/berlin100/

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Berlin startet Online-Marktplatz für Alltagsmasken

Der Berliner Senat hat am Dienstag die Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin beschlossen. Der Senat empfiehlt weiterhin dringend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist sie ab dem 27. April Pflicht. Um Angebot und Nachfrage nun rasch zu koordinieren, hat Berlin Partner gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Senatskanzlei einen Online-Marktplatz für Alltagsmasken konzipiert.

Unter

https://www.alltagsmasken.berlin/

können sich Anbieter und Nutzer vernetzen und sich näher zum Thema informieren.

Die Plattform richtet sich vorwiegend an Firmen und Einrichtungen, die große Stückzahlen benötigen – oder anbieten können. Der eigentliche Verkauf wird anschließend nicht auf der Website abgewickelt. Werden mehr als 100 Masken benötigt, können Interessenten auch ein Gesuch aufgeben und so gezielt nach einem geeigneten Produzenten suchen. Für geringere Stückzahlen steht eine reguläre Suchfunktion zur Verfügung.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sind weiterhin das Gebot der Stunde. Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckung ist dringend empfohlen, insb. wenn der gebotene Mindestabstand von 1,5m nicht einzuhalten ist. Mit dem neuen Online-Marktplatz wollen wir Anbieter und Interessenten von Alltagsmasken unterstützen, damit sie unkompliziert und kostenfrei miteinander in Verbindung treten können.“

Das Portal bietet neben der Suchfunktion aber auch Aufklärung über den Nutzen von sogenannten Alltagsmasken. Anders als medizinische Fabrikationen können sie keinen vollumfänglichen Schutz vor einer Ansteckung durch Viren und Bakterien gewährleisten. Beachtet man aber die richtige Handhabung, stellen sie eine wirksame Ergänzung zu dem vorhandenen Maßnahmenkatalog dar. Gerade der Fremdschutz kann durch Alltagsmasken gewährleistet werden, indem eine Tröpfcheninfektion anderer Personen erschwert wird. Auch verhindern die Masken Berührungen im Gesicht, was ebenfalls zur Krankheitseindämmung beiträgt. Die Abstandsempfehlung von 1,50 Meter sollte dennoch weiterhin eingehalten werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.