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Kunst-Förderprogramme

Sehr geehrter Mitglieder & Künstler*innen der Berliner Künstlerkolonie,

da mit den neuen Hygienebestimmungen nun endlich wieder mehr kulturelles Leben ermöglicht wird, und Ihr es vielleicht kaum mehr abwarten könnt, Eure Ideen und Vorstellungen in Projekte gießen zu können, haben wir eine Veranstaltung erdacht, die Euch als erste Anlaufstelle für Informationen zur Realisierung dieser Projekte dienen soll.

Was genau haben wir dabei nun vor?

Die Förderlandschaft für Kulturschaffende ist auf den ersten Blick für Unerfahrene ein recht schwierig überschaubares Spektrum an Instrumenten, auf die viele Künstler*innen allerdings häufig angewiesen sind, wollen sie eigene Projekte nicht neben Alltäglichem mit zusätzlicher Zeit bewältigen.

Deshalb haben wir vor, Euch in Form einer Informationsveranstaltung am 27. September von 16 – 19 Uhr einen ersten Überblick über diese Förderlandschaft zu geben.

Dabei kann es hilfreich sein, wenn Ihr uns bereits bestehende Fragen im Vorfeld zur Veranstaltung schickt, damit diese dann unter Umständen in die Informationsveranstaltung einfließen können. So können wir auch gleichzeitig besser zu den Fragen recherchieren und herausfinden, wie wir oder andere diese beantworten können.

Mitunter haben andere Künstler*innen genau die gleichen Fragen im Kopf.

Für eine optimale inhaltliche Planung der Veranstaltung, aber auch, um den Corona-Bestimmungen gerecht werden zu können, wären wir Euch wirklich dankbar, wenn Ihr Euch via Mail (oder persönlich) für die Veranstaltung anmelden könntet.

Hier noch einmal alle Daten der Veranstaltung:

Wann? 27. September 2021 16 – 19 Uhr

Wo? KunstRaum

Berliner Künstlerkolonie e.V.

Breitenbachplatz 1

14195 Berlin

 

Fragen und Anmeldung unter:

veranstaltungen@berlinerkuenstlerkolonie.de

 

Wir freuen uns auf Euch!

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Künstlerische Forschung. Berliner Förderprogramm

Die Gesellschaft für künstlerische Forschung führt ab 2020 ein Förderprogramm für künstlerische Forschung mit den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch.

Das Programm dient der disziplinübergreifenden Förderung von künstlerischer Forschung. Gefördert werden künstlerisch Forschende mit spezifischen Forschungsprojekten sowie deren Forschungsverbund im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen. Das Programm dient der Selbstverständigung der künstlerisch Forschenden untereinander, der anhaltenden kritischen Reflexion des Konzepts von künstlerischer Forschung im Sinne der Grundlagenforschung sowie deren Vermittlung in die Gesellschaft.

AUSSCHREIBUNG

Zielgruppe

Die Stipendien sind für professionell künstlerisch Forschende bestimmt, die ein Forschungsvorhaben verfolgen oder einen Beitrag zur Grundlagenforschung in Bezug auf die künstlerische Forschung leisten und sich aktiv in die Weiterentwicklung des Feldes der künstlerischen Forschung einbringen wollen.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und freie Gruppen.

Umfang der Förderung

Die Gesellschaft für künstlerische Forschung vergibt Stipendien an künstlerisch Forschende, die in den Bereichen Bildende Kunst, Film/Video, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär arbeiten. Die Stipendien sind jeweils jährlich mit 30.000€ dotiert und werden für die Laufzeit von April 2020 bis Dezember 2021 in monatlichen Raten vergeben (vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel 2021).
Mindestens eins der Stipendien soll der künstlerischen Grundlagenforschung vorbehalten sein. Dieses Grundlagenstipendium kann auch an Personen vergeben werden, die keine künstlerische Ausbildung haben, aber beispielsweise aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive künstlerische Forschung betreiben.

Bei Gruppen kann ggf. der Umfang von 2 Stipendien vergeben werden. 

Jede_r Stipendiat_in kann während der Laufzeit des Stipendiums ein individuelles Produktionsbudget abrufen. Daneben stehen Programmmittel zur Verfügung, die für gemeinsam konzipierte Aktivitäten wie Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Aufführungen oder Publikationen verwendet werden können.

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen

  • haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen,
  • sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre relevante Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben belegen,
  • verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung,
  • möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen,
  • haben für die Jahre 2020/21 noch kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Landes Berlins erhalten,
  • leben und arbeiten in Berlin, bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten,
  • sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule.

Ausschluss

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und des Vorstands der Gesellschaft für künstlerische Forschung sowie Mitarbeiter_innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige.

Vergabe der Fördermittel

Die Auswahl der Stipendiat_innen wird von einer unabhängigen Jury empfohlen.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller_innen Ende März per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler_innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet am 24. Februar 2020 um 18.00 Uhr.

Link zur Antragstellung: kuenstlerischeforschung.berlin/antragstellung

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Basisförderung und institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.

Institutionelle Förderung

Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores; Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich.

Basisförderung

Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung sind 2 Konzerte jährlich.

Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.

Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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Einzelprojektförderung 2021 für Berliner Chöre ausgeschrieben

Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2021 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.

Es stehen voraussichtlich 114.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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Berliner Frauenpreis 2020: Ihre Vorschläge sind gefragt!

Mit dem Berliner Frauenpreis werden seit 1987 Frauen gewürdigt, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen. Auch im Jahr 2020 wird der Berliner Frauenpreis verliehen. Er würdigt diejenigen, die sich – ob im Hintergrund oder in der Öffentlichkeit – an vielen Orten und auf ganz unterschiedliche Weise für Chancengleichheit und Gleichstellung engagieren.

Gleichstellungssenatorin Dilek Kalayci: „Die Hälfte der Macht den Frauen, heißt es immer wieder. Dass das noch bei Weitem nicht so ist, erfahren wir jeden Tag. Es wird immer wieder deutlich, dass sich noch vieles ändern muss, bevor eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht ist. Angesichts dessen erleben wir inspirierende und kämpferische Frauen, die sich für eine Kultur der Gleichberechtigung einsetzen. Wenn es um die Anerkennung und Sichtbarmachung dieser Frauen geht, gibt es noch viel aufzuholen, was die Ehrung und Auszeichnung ihres Engagements, ihres Einsatzes, ihrer Ideen betrifft.“

Der Berliner Frauenpreis ist mit voraussichtlich 5.000 € sowie einer Skulptur dotiert. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Gleichstellung Barbara König.
Die Preisverleihung findet anlässlich des internationalen Frauentags 2020 im März im Berliner Rathaus statt.

Damit Frauen die Aufmerksamkeit und Ehrung erhalten, die sie verdienen: Schlagen Sie eine Frau für den Berliner Frauenpreis 2020 vor, die es mehr als verdient hat, für ihr Engagement ausgezeichnet zu werden!

Alle Berlinerinnen und Berliner – sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen – sind herzlich eingeladen, ihre Vorschläge bis zum 1. Oktober 2019 für den Berliner Frauenpreis 2020 einzureichen.

Mail: frauenpreis@sengpg.berlin.de
Post: Alina Zimmermann, GPR 3, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Oranienstr. 106, 10969 Berlin
Telefon: 030 9028 2767

Weitere Informationen zum Berliner Frauenpreis sowie die Unterlagen der Ausschreibung finden Sie hier: www.berlin.de/frauenpreis


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Jazzförderung 2020 ausgeschrieben

Für das Jahr 2020 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.

Das Förderungsangebot umfasst

  1. die Projektförderung
  2. die Basisförderung (für Jazzorchester, Big Bands u. ä. Großformationen, deren Stammbesetzung 10 Musiker/innen oder mehr umfasst)
  3. die Vergabe von Stipendien (Arbeitsstipendien sowie Stipendien für Audio- und Videoproduktionen)
  4. Tourneeförderungen

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen und Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.

Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie ab 2020 erstmalig für zwei Jahre gewährt und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.

Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt.

In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich.

Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden.

Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendium vergeben.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2020 gehören an:

Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sind im Internet zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik/

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am

19. September 2019 um 18.00 Uhr.

Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2019 wird es wieder eine zweite Antragsfrist geben, die voraussichtlich im April 2020 endet.

Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
Der Link zum Online-Formular sowie Informationsblätter zu Ausschreibungen genannten Förderungsangebote aller können im Internet unter

https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=META&formtecid=4&areashortname=EGOKUEF

aufgerufen werden.


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Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin – Comic/Graphic Novel: Paris

1 Stipendium à 6 Monate – November 2020 bis Ende April 2021

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Gastlandes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die ausländische Partnerinstitution eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Künstlerinnen und Künstlern bereit.

Voraussetzungen

  • Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin.
  • Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
  • Ehemalige Kulturaustauschstipendiaten, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben.

Umfang der Förderung

Das Stipendium beträgt monatlich 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung im Ausland.

Während des Auslandsaufenthaltes betreut die Partnerinstitution die Berliner Künstlerinnen und Künstler und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von der Partnerinstitution organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.

Ausländische Partnerinstitution

Zeitraum der Ausschreibung

Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juni eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im jeweiligen aktuellen Informationsblatt.

Nähere Infos