Am 24.8.2020 fand der 5. Runde Tisch zum Thema “Mieten und Wohnen” mit Bezirksbürgermeister Naumann, stellvertretendem Bezirksbürgermeister Herz und Bezirksstadtrat Schruoffeneger und Vertreter*innen der bezirklichen Mieter*innen-Initiativen statt.
Hierbei ging es u.a. um folgende Themen:
1. Zweckentfremdung:
Herr Herz erläutert, dass Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes zu anderem als zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Hierbei richte sich das Bezirksamt nach den jeweiligen Ausführungsvorschriften. Ersatzwohnraum müsse im gleichen Bezirk geschaffen werden. Insgesamt seien ca. 4000 Bürgerhinweise als Meldungen zum Thema Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingegangen. Über 5000 Amtsverfahren seien zum Thema eingeleitet worden. Zu konkreten Fällen kann das Bezirksamt Nicht-Betroffenen keine Auskunft geben. Zur Schaffung von mehr Transparenz schlägt Herr Herz die Erstellung einer interaktiven Karte auf Landesebene vor. Dieser Vorschlag wird von den Mieter*innen begrüßt.
2. Gründung einer Stiftung:
Hierzu gibt es bereits einen Bezirksamtsbeschluss. Von einer Arbeitsfähigkeit der Stiftung bis zum Ende des Jahres wird derzeit ausgegangen.
3. Personalplanung:
Bezirksstadtrat Schruoffeneger erläutert die Personalplanung in Bezug auf eine zu schaffende Transparenzstelle für Bauvorhaben, die Milieuschutzgebiete, altersbedingtes Ausscheiden sowie Wechsel von Personal zu anderen Behörden auf Landes- und Bundesebene.
4. Milieuschutz:
Derzeit starten/laufen Haushaltsbefragungen in 5 Bereichen/Gebieten. In Bezug auf den neu zu gründenden Milieuschutzbeirat gibt es bereits einen BVV-Beschluss. Der Milieuschutzbeirat wird im Oktober eingeladen. Die juristische Begründung für die Gebiete Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz werde derzeit durch das Bezirksamt erarbeitet und zeitnah an die Senatsverwaltung versandt. Eine Antwort der Senatsverwaltung wird für Oktober erwartet.
Anmerkung: Interessenten für den in Gründung befindlichen Milieuschutzbeirat können sich bis zum 31.10.2020 bewerben. Nähere Informationen findet ihr hier.
5. Neubaupotentiale im Bezirk:
Zu diesem Thema werden verschiedene Vorschläge, wie z.B. Überbauung von Supermärkten oder Parkplätzen oder die Verlegung von gewerblich genutzten Flächen, die mitten in Wohngebieten liegen, erörtert.
6.Werbeplanen an Wohngebäuden:
Bei Baugenehmigungen müssen Werbeplanen für 6 Monate genehmigt werden (Ausnahme: bei einem Denkmal). Wird eine Plane, auch eine schwarze, als Baustellenschutz angebracht, hat das Bezirksamt keine Einflussmöglichkeit. Hier sind nur individualrechtliche Schritte wie z.B. Mietminderung möglich.
Der nächste Runde Tisch “Mieten und Wohnen” wird im November stattfinden.