Nach wochenlangen Debatten und einem Verhandlungsmarathon am Freitag hat der Koalitionsausschuss einen Kompromiss beim Mietendeckel gefunden. Die Mieten sollen für fünf Jahre eingefroren werden – Mietsenkungen sind nur unter gewissen Umständen möglich.
In Berlin sollen die zuletzt stark gestiegenen Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss bei seiner rund sechsstündigen Sitzung am Freitagabend verständigt. „Grünes Licht im Roten Rathaus, habemus #Mietendeckel!“, twitterte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bündnis90/Die Grünen).
Das Gesetz soll die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, deckeln. Anfang 2020 soll es rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft treten – dem Tag, an dem der Senat erste Eckpunkte dazu beschlossen hatte. Geplant sind neben dem eigentlichen Mietenstopp weitere Maßnahmen.
Mietsenkung soll kommen – ohne Einkommensbindung
Neben der in Berlin geplanten Deckelung der Bestandsmieten sind bei Neuvermietungen auch Obergrenzen abhängig von Baujahr und Lage der Wohnung vorgesehen. Mieter sollen in bestimmten Fällen zudem die Möglichkeit haben, die Wohnkosten auf diese Obergrenzen zu senken. Das teilten der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie Vertreter von Linken und Grünen nach der Einigung im Koalitionsausschuss mit.
So soll mit dem neuen Gesetz eine Miettabelle festgeschrieben werden. Auf Grundlage der Mieten von 2013 legt sie Obergrenzen fest. Die Tabelle wird noch berechnet, sie orientiert sich an dem Eckpunktepapier, das der Senat am 18. Juni vorgestellt hat. Die ursprüngliche Idee, für Mietsenkungen das Einkommen als Bemessungsgrenze heranzuziehen, wurde allerdings verworfen.
Wuchermiete“ beginnt ab 120 Prozent
Stattdessen können Mieten dann gesenkt werden, wenn sie die in der Miettabelle stehenden Grenzen übersteigen. Die Miete darf maximal 20 Prozent über der Obergrenze liegen, alles darüber gilt als Wucher. Dabei soll die Lage des Gebäudes berücksichtigt werden.
Maßnahmen zur Modernisierung sollen weiterhin möglich sein, dürfen allerdings ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Für darüber hinausgehende Kosten sollen Förderprogramme genutzt werden.
Besonders niedrige Mieten können auf maximal fünf Euro je Quadratmeter angehoben werden. Ab dem Jahr 2022 soll zudem ein Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr möglich sein.
Mietgesetz kann erst mit Senatsbeschluss in Kraft treten
Zunächst muss der Senat den Gesetzentwurf allerdings noch beschließen. Danach muss noch das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen. Auch für andere Großstädte in Deutschland könnte das Modell, mit dem Berlin rechtliches Neuland betritt, interessant sein.
Wochenlang schienen die Positionen zum geplanten Mietendeckel-Gesetz innerhalb des rot-rot-grünen Regierungsbündnisses unvereinbar. Auch ein mehr als sechsstündiges Ausschusstreffen am Donnerstag brachte keinen Durchbruch. Schwierig war es bis zuletzt: Der Koalitionsausschuss am Freitag wurde mehrfach für interne Beratungen unterbrochen. Nun ist der Kompromiss gefunden.
Senat wollte Mietendeckel bereits Mitte Oktober beschließen
Ursprünglich hatte der Senat bereits am 15. Oktober das neue, von der Wohnungswirtschaft viel kritisierte Mietendeckel-Gesetz beschließen wollen. Doch das Feilen an den Details zog sich deutlich länger hin als zunächst erwartet und drohte zur ernsten Belastungsprobe für Rot-Rot-Grün zu werden. Der Beschluss nach der Einigung im Koalitionsausschuss könnte nun am kommenden Dienstag (22. Oktober) gefasst werden.
Hintergrund für die Mietendeckel-Pläne ist der angespannte Wohnungsmarkt in der Hauptstadt. In manchen Stadtteilen haben Normalverdiener kaum noch eine Chance, eine bezahlbare Bleibe zu finden.
Die Mieten für freie Wohnungen haben sich innerhalb von zehn Jahren laut Bundesbauministerium auf durchschnittlich 11,09 Euro je Quadratmeter nettokalt im Jahr 2018 verdoppelt. Der Mietanstieg in Berlin ist damit stärker als anderswo in Deutschland. Das sorgt für aufgeheizte Diskussionen in der Stadt, eine Initiative hat sogar ein Volksbegehren für die Enteignung großer Wohnungskonzerne angestrengt.
Sendung: Inforadio, 18.10.2019, 20:00 Uhr