Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume und vergibt Aufnahmetermine in einem landeseigenen, professionell ausgestatteten Tonstudio an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus den Sparten POP (einschließlich Weltmusik) und JAZZ.
Musikübungsräume
Es werden insgesamt 6 Räume, von denen einer auch über einen behindertengerechten Zugang verfügt, in der Baruther Str. 20 in Berlin-Kreuzberg ab dem 1. April 2018 angeboten. Die Räume sind zwischen 11 und 20 m² groß, jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar.
Das Objekt wird von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete beträgt 5,00 € pro m² (brutto). Lediglich die Stromkosten sind zusätzlich zu entrichten.
Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann auf Antrag eine Verlängerung um 2 weitere Jahre erfolgen. Eine darüberhinausgehende Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
Tonstudiotermine
Das Tonstudio der Hans-Werner-Henze-Musikschule ist im Haus der Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf untergebracht. Es wird vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa betrieben. Vergeben werden insgesamt 13 Aufnahmetermine. Diese liegen im Zeitraum vom II. Quartal 2020 bis einschließlich Ende des I. Quartals 2021.
Die Aufnahmetermine umfassen jeweils 30 oder 60 (Zeit-) Stunden, die in der Regel über einen Zeitraum von 1 Woche oder 2 Wochen (d.h. von 5 bzw. 10 Werktagen), verteilt werden können. An den Wochenenden ist kein Aufnahmebetrieb möglich.
Für die Studionutzung ist ein finanzieller Eigenbeitrag an die Hans-Werner-Henze-Musikschule im Voraus zu entrichten. Die Gebühr für einen Aufnahmetermin beträgt insgesamt 200,00 EUR für 30 Stunden oder 400,00 EUR für 60 Stunden.
Für die Vergabe der Musikübungsräume sowie der Aufnahmetermine wird von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein unabhängiger Beirat berufen, der aus 4 Personen, jeweils zwei aus den Bereichen Pop/Weltmusik und Jazz, besteht.
Die Bewerbungsfrist endet am 21. Januar 2020. Die Bewerbungen können elektronisch eingereicht werden.
Weitergehende Informationen über die beiden Förderungsangebote sowie den Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren sind im Internet zu finden unter:
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik/
Eventuelle Fragen werden unter der Telefonnummer (030) 90 228 – 755 beantwortet.