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Der geschenkte Kiosk, der seit Jahren geschlossen bleibt

Der Wilmersdorfer Künstlerkolonie wurde ein Kiosk geschenkt – das Bezirksamt sollte ihn übergeben. Seit 2019 hat sich aber nichts getan.

Die Mauer ist verschmutzt, die Rollläden heruntergelassen, Graffiti wurde auf die Fassade gesprüht – der Kiosk am Barnay-Platz nahe der Künstlerkolonie verwahrlost zusehends. Der frühere Besitzer habe ihn der Künstlerkolonie schenken wollen, sagt ihr Vorstandsvorsitzender Christian Sekula. Gerne würde er ihn wieder in Betrieb nehmen – warte aber noch auf die Übergabe durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Vor einigen Jahren, als der Kiosk noch geöffnet war, trafen sich dort Anwohner der Kolonie mit ihren Nachbarn. „Das war ein sozialer Anlaufpunkt, alle kauften dort ihre Zeitung und tranken Kaffee“, erzählt Sekula. Entsprechend innig sei das Verhältnis zum Besitzer gewesen. Als dieser in Ruhestand gegangen sei, habe er angeboten, der Kolonie den Kiosk zu schenken.

Seit BVV-Beschluss 2019 bleibt Kiosk geschlossen

Auch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fasste im September 2019 einen Beschluss, in dem sie das Bezirksamt bat, „die Initiative der Künstlerkolonie, den Kiosk am Barnay-Platz als Ort der Kunst zu nutzen und über das historische Ensemble der Künstlerkolonie zu informieren, zu unterstützen.“ Geschehen ist seitdem nichts.

Dabei würde sich Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) darüber freuen, dass die Künstlerkolonie den Kiosk übernimmt. „Das Bezirksamt wird den Kiosk, der sich momentan in keinem guten Zustand befindet und ohne Nutzungsperspektive eigentlich beseitigt werden müsste, nicht selbst übernehmen“, so Schruoffeneger.

Künstlerkolonie nimmt Kontakt mit Kioskbesitzer auf

Deshalb würde das Amt „die Übernahme durch den Verein Künstlerkolonie Berlin e.V. sehr begrüßen.“ Dabei würde es eine „kulturelle Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht“ genehmigen. Ihm liege die unterzeichnete Abschrift eines Schreibens vor, in dem die Schenkung des Kiosks angeboten werde. Doch mehrere Versuche, Kontakt mit dem ehemaligen Eigentümer aufzunehmen, blieben erfolglos, sagt Schruoffeneger.

Die Aussagen des Stadtrats überraschen Sekula. Die Künstlerkolonie habe das Schreiben im Original an das Bezirksamt weitergereicht, sagt er: „Und um Kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen, hätte er sich nur bei uns melden müssen. Wir haben die Nummer.“ Nun werde die Künstlerkolonie selbst Kontakt mit dem Inhaber aufnehmen, damit dieser sich beim Bezirksamt meldet – und der geschenkte Kiosk so hoffentlich eröffnet werden kann.

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Künstlerkolonie fordert Stiftung für ihre Gebäude

Theater, Open-Air-Kinos und Cafés – das Gelände der Künstlerkolonie in Wilmersdorf könnte kulturell belebt werden, so die Überzeugung der Bewohner. Deswegen unterstützen sie den Vorschlag von Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne), wonach der Senat die knapp 700 Wohnungen von der Immobiliengesellschaft Vonovia kaufen sollte. Anschließend sollten die Gebäude in eine Stiftung überführt werden, sagt Christian Sekula, Vorstandsvorsitzender der Künstlerkolonie.

Angesichts der geplanten Fusion der Wohnungsbaukonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen plädierte Schruoffeneger Anfang Juni dafür, die Gebäude der Künstlerkolonie von Vonovia zu kaufen. Ohne eine Übernahme der Häuser in den Landesbesitz drohe ein unwiederbringlicher Verlust der Struktur der Siedlung, argumentierte er.

Land Berlin kauft 20.000 Wohnungen von Vonovia

Vonovia hatte sich Ende Mai mit der Deutsche Wohnen auf die Übernahme geeinigt. Deutschlands größter Immobilienkonzern will den Aktionären der Deutsche Wohnen insgesamt rund 18 Milliarden Euro bieten, wie beide Seiten mitteilten. Mit dem Berliner Senat einigten sich beide Konzerne auf den Verkauf von rund 20.000 Wohneinheiten an das Land.

Die Vorstellung, die Gebäude der Kolonie wieder in staatliche Hände zu geben, gefällt Sekula. In diesem Fall pocht er jedoch auf ein Mitbestimmungsrecht der Bewohner: „Die Künstlerkolonie sollte sich anschließend zu einer Genossenschaft oder einer Stiftung entwickeln, damit wir verschiedene Projekte fördern können.“ So könne die Kolonie historisch an ihre Gründungsjahre anknüpfen.

Künstlerkolonie Wilmersdorf war nach ihrer Gründung selbstbestimmt

Bereits 1926 wurde das Areal zwischen der Laubenheimer Straße und dem Breitenbachplatz von der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und dem Schutzverband Deutscher Schriftsteller erworben. Ziel war, Künstlern mit unregelmäßigen Einkünften bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Autoren wie Kurt Tucholsky oder Ernst Bloch nannten sie seit Anfang der 1930er-Jahren ihr Zuhause. Seit 1935 gehört den Künstlern nicht mehr das Areal, auf dem sie wohnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es an private Investoren verkauft und hatte oft den Vermieter gewechselt.

Viele Bewohner und Künstler unterstützen Sekulas Forderung nach einer selbstbestimmten Kolonie – unter ihnen Schauspieler Jesse Garon, Landesvorsitzender der Berliner GDBA und Musikerin Nadine Aßmann, die sich sowohl für die Künstlerkolonie als auch für die GDBA engagiert. Aßmann wohnt in der Kolonie und setzt sich für das kulturelle Leben auf dem Gelände ein, veranstaltet etwa Lesungen und Ausstellungen. Bislang steht ihr dafür jedoch nur ein einziger Veranstaltungsraum am Breitenbachplatz zur Verfügung. „Wir brauchen mehr Unterstützung von der Politik, um den Platz vor allem für junge Menschen wieder attraktiver zu machen“, sagt sie. Die Kolonie allein habe keine finanziellen Möglichkeiten und brauche deshalb eine staatlich geförderte Stiftung.

Vonovia und Senat haben noch nicht über Künstlerkolonie entschieden

Noch habe er leider keine Möglichkeit gehabt, mit Schruoffeneger über seine Wünsche zu reden, sagt Sekula. Das würde er gerne nachholen. Der Stadtrat hatte in einer Pressemitteilung vor einigen Wochen erklärt, er habe gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) im Mai 2019 ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfasst, in dem er den Rückkauf der Siedlung gefordert habe. „Dieser Wunsch ist damals leider durch die Senatsverwaltungen nicht aufgegriffen worden“, so Schuoffeneger.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung antwortete auf Anfrage der Berliner Morgenpost, sie könne Schruoffenegers Aussage nicht nachvollziehen. Sie habe dem Bezirksbürgermeister bereits im Oktober 2019 mitgeteilt, dass in einem Gespräch mit der Vonovia das Anliegen des Bezirks bezüglich der Künstlerkolonie angesprochen worden sei. Dabei habe die Vonovia erklärt, dass „sie sich nicht mit Verkaufsabsichten trägt, jedoch an einem Gespräch mit dem Bezirk interessiert ist“, sagte Sprecherin Petra Rohland.

Die Senatsverwaltung befürworte einen Rückkauf der Häuser, ob dieser überhaupt möglich sei, bleibe aber unklar, so Rohland. Auch die Vonovia erklärte auf Anfrage, sie befinde sich noch in Verhandlungen mit dem Senat, um zu bestimmen, welche Wohnungen er von ihr kaufen wolle.

 

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article232842051/Kuenstlerkolonie-fordert-Stiftung-fuer-ihre-Gebaeude.html

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Breitenbachplatz: Drei Vorschläge für die Zukunft – Sie sind nach Ihrer Meinung gefragt

Der Tagesspiegel berichtet aktuell:

Seit Dienstag, 18. Januar, können Sie kommentieren, was das Zeug hält: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de die drei ausgewählten Planvarianten für die Zukunft des Breitenbachplatzes vor. Sie erinnern sich: Das Abgeordnetenhaus beschloss im Sommer 2019, dass die Autobahnbrücke über dem Platz zurückgebaut werden sollte. Die Frage stellte sich: Wie kann und sollte das geschehen? Soll sie ganz verschwinden? Wo soll die Autobahn aufhören? Wie könnte der Tunnel unter dem Wohnhaus „Die Schlange“ an der Schlangenbader Straße zukünftig genutzt werden? Also wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Nach einem Kiezspaziergang vor Ort und einem Experten-Workshop (da blieben Fachleute und Bürgervertreterinnen und -vertreter weitgehend unter sich) sind jetzt drei mögliche Szenarien vorstellbar:

Variante 1.A-II: Die Brücke wird abgerissen, die Tunnelröhren bleiben aber für den Autoverkehr geöffnet.

Damit PKW, LKW, Motorräder und Busse künftig in den Tunnel und auf den Autobahnzubringer kommen, müsste in dieser Variante die Auf- und Abfahrt an der Schlangenbader Straße neu entstehen. Über den Breitenbachplatz fließt dann der Verkehr auf zwei Fahrstreifen je Richtung zu ebener Erde weiter. Die Planer sehen auf dem Platz einen „umfangreichen“ Flächengewinn – es gibt frischen Platz auf dem aktuell zerschnittenen Platz zwischen Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.

Variante 2.A-I: Die Brücke wird abgerissen, nur eine Tunnelröhre in einer Richtung bleibt für Autos offen.

Der ersten Variante sehr ähnlich, aber: Verkehr auf der Autobahn und im Tunnel wird nur in einer Richtung zugelassen (zum Beispiel: Sie können vom Funkturm nach Steglitz rollen, zurück müssten Sie die A103 und die Stadtautobahn nutzen). Der Vorteil dieser Variante ist, dass nur eine Tunnelröhre für Autos und Co. benötigt würde; in der anderen Röhre könnten Fahrräder oder Busse rollen (oder ein Schwarzlicht-Minigolf-Platz installiert werden; nur so eine Idee).

Variante 3: Die Brücke kommt weg, der Tunnel wird geschlossen, die Auffahrten werden abgerissen.

Der Breitenbachplatz wäre frei vom massiven Betonbauwerk, der Verkehr würde dank der neuen „Sackgassenlage“ deutlich reduziert. „Die Variante bietet im städtebaulichen Sinn außerdem den größten Umgestaltungsspielraum und Flächengewinn durch den Rückbau aller verkehrlichen Bauwerke“, schreiben die Planer im erläuternden Text. Was man mit den beiden Tunnelröhren macht, müssten sich findige Köpfe noch ausdenken. Mit Variante 3 gewännen die Anwohnerinnen und Anwohner das größtmögliche Plus an Lebensqualität (und auch wir, die wir nicht am Breitenbachplatz wohnen, würden sicherlich immer wieder zu allerlei Marktbesuch, Spaziergang, Boule-Spiel und Kneipengang auf den neuen Platz gelockt werden). Autofahrer müssten dann aber einen Umweg vom Süden Berlins zur westlichen Stadtautobahn in Kauf nehmen. Aber wäre es ein großer Umweg? Fast drei Kilometer mehr stünden auf dem Kilometerzähler ihres Gefährts, wenn Sie vom Steglitzer Kreisel über die A103 und A100 zum Bauhaus am S-Bahnhof Halensee fahren wollten. Erstaunlich jedoch: Auf der längeren Route benötigen Sie laut Google Maps 9 Minuten – ebenso wie aktuell über die Tempo-30-Schildhornstraße und den Autobahnzubringer ab Breitenbachplatz.

Wie finden Sie die drei Vorschläge?

Die Senatsverwaltung will es wissen, die Planer auch – und ich bin auch neugierig. Auf mein.berlin.de ist jeder konstruktive Kommentar und jede Idee gerne gesehen. „Berlin muß endlich zu lebenswerten Stadt für die Gemeinschaft werden“, schreibt zum Beispiel Nutzer elixias und wünscht sich eine neue „Begrünungsanlage sowie Ausbau der ÖPNV- und Fahrradinfrastruktur in Zusammenarbeit mit den Anwohnern“. Jejred findet es gut, dass die bestehenden Parkplätze unter der Brücke wegfallen würden, „die freiwerdenden Flächen könnten entsiegelt und begrünt werden, dies … tut auch dem generellen Stadtklima gut“. Und Käptn Graubart sorgt sich, dass nur bei der Variante 3 der bestehende Radverkehr zwischen Südwestkorso und Freier Universität nicht ausgebremst werde.

Diskutieren Sie mit – erst am 15. März schließt das Ideen-Sammel-Portal wieder! Mein Tipp: Lesen Sie zuerst das pdf-Dokument „Ergebnisse der 1. Projektphase“. Die Autoren stellen nicht nur die drei obigen Varianten vor; sie berichten auch von der Findungs-Geschichte – es gab ursprünglich zwölf Varianten, von denen im Fachleute-Workshop jedoch neun verworfen wurden.

 

 

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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
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Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 06.10.2020
 

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

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Offizieller Start für KunstRaum in der Künstlerkolonie Berlin

Das künstlerische und kulturelle Leben in der historisch bedeutsamen Wohnsiedlung Berliner Künstlerkolonie in Wilmersdorf ist reich und vielfältig. Was den Bewohnerinnen und Bewohnern aber bisher fehlte, war ein eigener Raum, der für öffentliche Darbietungen, Ausstellungen und Zusammentreffen genutzt werden kann. An der Adresse Breitenbachplatz 1 in den Kolonnaden der Anlage und in direkter Nachbarschaft der „Läden der Künstlerkolonie“ stellt Vonovia nun dauerhaft einen frisch renovierten Raum für vielfältige kulturelle Nutzungen zur Verfügung. Der als „KunstRaum“ getaufte Ort wurde von Bewohnern und kuratiert vom Verein KünstlerKolonie Berlin e.V. bereits in den letzten Monaten intensiv genutzt. Der Tag des offenen Denkmals, bei dem am 13. September 2020 Rundgänge durch die gesamte Künstlerkolonie angeboten werden, stellt nun auch den offiziellen Startschuss für den „KunstRaum“ als Begegnungsort für die Öffentlichkeit dar. Aktuell stellt dort die Künstlerin Sabrin Zaher Gemälde aus, die während des Corona-Lockdowns entstanden sind.

 

„Der KunstRaum am Breitenbachplatz basiert auf einer Idee, die zusammen mit dem Verein Künstlerkolonie e.V. entstanden ist. Dadurch soll die Siedlung lebendiger werden, was im Sinne der Ursprungsidee ist. Auch von Seiten vieler Mieter wurde uns als Vonovia immer wieder der Wunsch entgegengebracht, einen Ort der Begegnung in der Künstlerkolonie zu schaffen, der ganz vielseitig einsetzbar ist, sei es für Ausstellungen, Lesungen, kleine Konzerte, Filmvorführungen oder einfach nur für ein Zusammentreffen und den künstlerischen Austausch“, sagt Jennifer Mathwig, Regionalleiterin Berlin-Mitte bei Vonovia.

 

Christian Sekula, Vorstand des Vereins Künstlerkolonie Berlin e.V. sagt: „Ein interkultureller Treffpunkt für den Kiez um den Breitenbachplatz und Platz für neue künstlerische Kreativität. Ganz in der Tradition der 1927 gegründeten Künstlerkolonie in Berlin Wilmersdorf.“

 

Die erste große Ausstellung mit Bezug zur Gründungsgeschichte der Künstlerkolonie widmet sich ab Mitte September den beiden Erstbewohnern Claire Philipp-Tellier und Geno Ohlischlaeger. Die Malerin und der Komponist zogen 1927 bzw. 1928 noch während der Bauphase in die Künstlerkolonie ein. Die Ausstellung öffnet am 16. September 2020 um 16 Uhr im Beisein der Tochter des Künstlerpaares. Die festen Ausstellungszeiten danach sind immer Mittwochs von 16 bis 19 Uhr.

 

Die geführten Rundgänge durch die Künstlerkolonie im Rahmen des „Tags des offenen Denkmals“ finden am 13. September 2020 um 11 und 14 Uhr statt. Treffpunkt ist das Lateinamerika-Institut in der Rüdesheimer Straße 54.

 

Genauere Informationen zum Veranstaltungsprogramm und zu den Führungen sind unter https://kueko-berlin.de/ zu finden.

 

 

Über Vonovia als Eigentümer der Wohnsiedlung Berliner Künstlerkolonie

 

Vonovia ist seit Mitte der 1990er-Jahre Besitzer der Künstlerkolonie mit insgesamt 551 Wohnungen im Altbau und 138 Einheiten im Neubau. Mit der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und dem Verein Künstlerkolonie e.V. steht Vonovia in regelmäßigem Austausch und ist sich der hohen Verantwortung für diese über die Grenzen Berlins hinaus bedeutsame Wohnhausanlage bewusst. Frei werdende Wohnungen werden vorab der GDBA bei gedeckelter Miete für GDBA-Mitglieder angeboten. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, bei Neuvermietung mehr als 80% der Wohnungen in der Künstlerkolonie mit Künstlern und künstlerisch tätigen Menschen zu belegen. Vonovia sieht sich verpflichtet, aktiv den Zuzug auch von jüngeren Künstlern zu fördern. Damit soll das traditionsreiche künstlerische Flair mit Bewohnern, die an Bühnen und literarisch tätig sind, erneuert und der besondere Charakter der Künstlerkolonie erhalten werden. Vonovia verfolgt in der Künstlerkolonie ein langfristiges Engagement, das durch Partnerschaft mit den Bewohnern und Institutionen geprägt ist.

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Tagesspiegel-Kiezhelfer werden und die Künstlerkolonie unterstützen

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Das Online-Portal Tagesspiegel Kiezhelfer unterstützt Kiez-Orte, die von der Coronavirus-Krise bedroht sind – mit Ihrer Hilfe. Jetzt Gutscheine erwerben.

Was einer Stadt wie Berlin fehlt, merkt man erst, wenn man kaum mehr in ihr unterwegs sein kann. Was einem selbst fehlt, spürt man dann, wenn man seinen eigenen Kiez nicht mehr entdecken kann. Das Leben selbst in einer Metropole von Welt lebt von der Begegnung im Lokalen, vom Schwätzchen im Laden an der Ecke, vom Treffen im altbekannten Café oder im neu eröffneten Restaurant.

All diese liebgewonnenen Orte des Miteinanders haben nun geschlossen – und brauchen trotzdem in diesen Tagen unsere und Ihre Unterstützung, um nach der Coronavirus-Krise wieder öffnen zu können. Deshalb bauen wir ein neues Online-Portal auf: „Tagesspiegel Kiezhelfer“. Damit Berlins Kieze die Krise gut meistern.

Auf der Internetseite www.tagesspiegel.de/kiezhelfer können Sie künftig Gutscheine erwerben und damit Ihren Lieblingsorten in der Stadt helfen – um später dort einzukehren oder einzukaufen.

Wir danken allen Mitglieder, Nachbarn und Freunden für Ihre Unterstützung.

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Wie wir leben und was wir brauchen – So geht es Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Die Bertelsmann Stiftung hat die Ergebnisse der Studie Children’s Worlds+ in einer Broschüre kurz und einfach erklärt. Für die Studie hat die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit Sabine Andresen und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt rund 3.500 Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland zu ihrem Leben, ihren Bedarfen sowie ihren Sorgen und Ängsten befragt. Zudem wurden 24 Gruppendiskussionen mit jungen Menschen geführt. Die Broschüre soll vor allem Kindern und Jugendlichen einen schnellen und gut verständlichen Einblick in die Ergebnisse der Befragung geben.

Lesenswert !

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So geht es Kindern und Jugendlichen in Deutschland

© Bertelsmann Stiftung 2020

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Corona-Hotlines des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf

Neben der Berliner Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 28 28 28 hat das Bezirksamt fünf spezifische Corona-Hotlines ins Leben gerufen, an die sich die Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf wenden können.

 

    1. Bei Fragen zu bezirklichen Verdachtsfällen und Infizierungen mit dem Coronavirus erreichen Sie die Hotline des Gesundheitsamtes montags bis freitags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr unter der Rufnummer 030 / 90 29 16662. Die Hotline steht Ihnen innerhalb der Sprechzeiten bei Fragen auch auf Englisch, Französisch, Arabisch und Kurdisch zur Verfügung. Auf Russisch und Ukrainisch erreichen Sie die Hotline werktags in der Zeit von 09.00 bis 13.30 Uhr.

 

    1. Wenn Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Praxis in Charlottenburg-Wilmersdorf betreiben und beispielsweise Fragen zur Praxisgestaltung haben oder Mitarbeitende COVID19-positiv bzw. Kontaktpersonen sind, können Sie sich montags bis freitags zwischen 10.00 und 15.00 Uhr an die Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 29 16274 wenden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Fragen zu Schutzkleidung beantworten können.

      Informationen dazu finden Sie auf der Seite
      https://www.kbv.de/html/coronavirus.php.

 

    1. Sofern es sich um nicht medizinische Fragestellungen handelt, steht Ihnen montags bis freitags zwischen 09.00 und 15.00 Uhr eine Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 29 12323 zur Verfügung. Hierunter fallen beispielsweise Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Gewerbetreibenden, insbesondere auch zu Fördermöglichkeiten.

 

    1. Bei Fragen zur vom Senat erlassenen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin sowie deren Auslegung, insbesondere auch in Bezug auf die Öffnungsmöglichkeiten im Einzelhandel, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 030 / 90 29 29000.

 

  1. Darüber hinaus haben die durch das Integrationsbüro des Bezirks finanzierten Begegnungszentren in Zusammenarbeit mit vielen weiteren sozialen Akteuren, Initiativen und Kirchengemeinden eine zentrale Anlaufstelle ins Leben gerufen, damit in den Nachbarschaften einander geholfen werden kann.

    Sie erreichen die Anlaufstelle telefonisch unter der Rufnummer 030 / 90 29 14970. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch in unserer Pressemittelung “Charlottenburg-Wilmersdorf hält zusammen – Nachbarschaftsunterstützung in Zeiten von Corona” vom 24.03.2020.