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Förderung für Medienprojekte mit EU- und EP-Bezug

Das Europäische Parlament hat Förderungen für Medienprojekte ausgeschrieben, die über die Arbeit des Parlaments und der EU informieren und Desinformation mit Bezug zum Parlament und zur EU bekämpfen.
Einreichungen sind bis zum 15.01.2025 um 17:00 Uhr MEZ möglich.
Der EU-Beitrag für jedes geförderte Projekt wird voraussichtlich zwischen 30.000 und 150.000 Euro liegen. Finanziert werden maximal 60 % der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten.
Diese Projekte können gefördert werden
Ziel der Ausschreibung ist die Kofinanzierung von Projekten von Nachrichtenagenturen, Fernseh- und Radiosendern, digitalen Medien und Printmedien.
Zu den digitalen Medien zählen sowohl rein digitale Medien als auch digitale Plattformen anderer Medien, einschließlich Content Creators, die Nachrichtenberichte, Artikel, Interviews usw. für die Verbreitung auf Social-Media-Plattformen entwickeln und die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen.
Kofinanzierte Projekte sollten ein zweifaches Ziel verfolgen:
1. Bereitstellung regelmäßiger, zuverlässiger, pluralistischer und unparteiischer Informationen über die politische und legislative Arbeit des Europäischen Parlaments, einschließlich Informationen über die Umsetzung der EU-Gesetzgebung, unter Betonung ihrer Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen können auch die Überwachung der Umsetzung der EU-Gesetzgebung umfassen.
2. Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegen Desinformation und Informationsmanipulation durch Sensibilisierung, Faktenüberprüfung und Medienkompetenz.
Beispiele für förderfähige Projekte:
  • eigenständige Fernseh- und Radiosendungen,
  • die Einbindung von Inhalten in etablierte Programme und Formate,
  • Formate mit einer transeuropäischen Komponente,
  • reichweitenstarke Fact-Checking-Aktivitäten und Projekte zur Bekämpfung von Desinformation mit EU-/EP-Bezug,
  • Umfragen, Datenvisualisierungen und andere Formen visueller und interaktiver Kommunikation.
Hauptkriterien für die Vergabe der Fördermittel sind die potenzielle Reichweite, das Zielpublikum und der Effekt der Projekte im Hinblick auf die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für das Europäische Parlament, die Gewährleistung einer weiten Verbreitung und geografische Ausgewogenheit.
Die Projekte sollten plattformübergreifend sein und verschiedene Kanäle, einschließlich innovativer Medien und Formate, einbeziehen.
Zeitplan
  • Publikation der Ausschreibung: 14. November 2024
  • Beginn der Bewerbungsfrist: 14. November 2024
  • Ende der Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025, 17:00 Uhr MEZ
  • Evaluierungsphase (voraussichtlich): Februar bis Mai 2025
  • Information über Evaluierungsergebnisse (voraussichtlich): Juni 2025
  • Unterzeichnung der Fördervereinbarungen (voraussichtlich): September 2025
  • Geförderte Projekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten haben und zwischen September 2025 und März 2027 durchgeführt werden.
Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung finden Sie unter diesem Link unter der folgenden Überschrift: Call for proposals EP-COMM-SUBV-2025-MEDIA: grants for media actions in the area of communication covering period 2025-2027.
Das Einreichen von Bewerbungen erfolgt ausschließlich über das Funding & Tender Opportunities Portal.
Fragen können per E-Mail gerichtet werden an dgcomm-subvention@ep.europa.eu.
Weitere Informationen

Hier wird die Ausschreibung am 14. November 2024 veröffentlicht: Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen der Generaldirektion Kommunikation des Europäischen Parlaments
Mehrjähriges Arbeitsprogramm für Finanzhilfen im Bereich der Kommunikation 2024-2025 (PDF, Englisch)

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