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Berlin startet Online-Marktplatz für Alltagsmasken

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Der Berliner Senat hat am Dienstag die Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin beschlossen. Der Senat empfiehlt weiterhin dringend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist sie ab dem 27. April Pflicht. Um Angebot und Nachfrage nun rasch zu koordinieren, hat Berlin Partner gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Senatskanzlei einen Online-Marktplatz für Alltagsmasken konzipiert.

Unter

https://www.alltagsmasken.berlin/

können sich Anbieter und Nutzer vernetzen und sich näher zum Thema informieren.

Die Plattform richtet sich vorwiegend an Firmen und Einrichtungen, die große Stückzahlen benötigen – oder anbieten können. Der eigentliche Verkauf wird anschließend nicht auf der Website abgewickelt. Werden mehr als 100 Masken benötigt, können Interessenten auch ein Gesuch aufgeben und so gezielt nach einem geeigneten Produzenten suchen. Für geringere Stückzahlen steht eine reguläre Suchfunktion zur Verfügung.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sind weiterhin das Gebot der Stunde. Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckung ist dringend empfohlen, insb. wenn der gebotene Mindestabstand von 1,5m nicht einzuhalten ist. Mit dem neuen Online-Marktplatz wollen wir Anbieter und Interessenten von Alltagsmasken unterstützen, damit sie unkompliziert und kostenfrei miteinander in Verbindung treten können.“

Das Portal bietet neben der Suchfunktion aber auch Aufklärung über den Nutzen von sogenannten Alltagsmasken. Anders als medizinische Fabrikationen können sie keinen vollumfänglichen Schutz vor einer Ansteckung durch Viren und Bakterien gewährleisten. Beachtet man aber die richtige Handhabung, stellen sie eine wirksame Ergänzung zu dem vorhandenen Maßnahmenkatalog dar. Gerade der Fremdschutz kann durch Alltagsmasken gewährleistet werden, indem eine Tröpfcheninfektion anderer Personen erschwert wird. Auch verhindern die Masken Berührungen im Gesicht, was ebenfalls zur Krankheitseindämmung beiträgt. Die Abstandsempfehlung von 1,50 Meter sollte dennoch weiterhin eingehalten werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

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