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Neben der Berliner Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 28 28 28 hat das Bezirksamt fünf spezifische Corona-Hotlines ins Leben gerufen, an die sich die Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf wenden können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Fragen zu Schutzkleidung beantworten können.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php.
Sie erreichen die Anlaufstelle telefonisch unter der Rufnummer 030 / 90 29 14970. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch in unserer Pressemittelung “Charlottenburg-Wilmersdorf hält zusammen – Nachbarschaftsunterstützung in Zeiten von Corona” vom 24.03.2020.
Die digitalen Angebote des Verbunds der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) sind ab sofort für drei Monate kostenlos. Der VÖBB bietet E-Books, Film- und Musikstreaming, Lexika und Datenbanken und reichhaltige Möglichkeiten für E-Learning und verstärkt diese Angebote aktuell noch weiter.
Der Ausweis kann online unter www.voebb.de gebucht werden.
Der Senator für Kultur Dr. Klaus Lederer zum neuen Angebot für Berlin „Gerade jetzt benötigen die Menschen in Berlin die Unterstützung ihrer Bibliotheken, ob zur Bildung oder für Unterhaltungsangebote. Der VÖBB bietet eine der wichtigen Plattformen für digitale Angebote in Berlin. Der kostenfreie Ausweis ist das richtige Signal: Unsere Bibliotheken sind für alle da, auch jetzt.“
Menschen, die bereits einen Bibliotheksausweis besitzen, der aber in diesen Tagen abläuft, können ihren Ausweis gleichfalls für drei Monate kostenfrei verlängern.
Donnerstag, 2. April 2020 | 18:00 – 19:00 Uhr | Digital per ZOOM
Programm und Anmeldung: https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/e987k
ZOOM-Link zur Veranstaltung: https://zoom.us/j/359175127
Diskutieren Sie in diesem Webtalk mit uns und unseren Expertinnen und Experten!
Dóra Diseri (Ungarische Journalistin und Projektleiterin bei n-ost)
David Vincent Henneberger (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Büro Madrid)
Dr. Nicolai von Ondarza (Stiftung Wissenschaft und Politik)
Dr. Jana Puglierin (European Council on Foreign Relations)
Moderation: Dr. Andrea Despot (Europäische Akademie Berlin)
Zum Thema:
Kontaktverbote, Ausgangssperren und andere tiefe Eingriffe in die individuelle Freiheit der Bürgerinnen und Bürger waren in den liberalen Demokratien des Westens noch vor wenigen Wochen undenkbar. Heute sind sie wegen der Corona-Krise Normalität. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, greifen Regierungen weltweit zu immer strengeren Maßnahmen. Doch die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gesundheitsschutz und der Beschneidung von Freiheitsrechten wird immer lauter gestellt: Wie weit darf eine demokratische Regierung gehen? In welchem Verhältnis stehen Werte wie Freiheit, Gesundheit, Solidarität zueinander? Wird die eingeschränkte Freiheit womöglich zum Dauerstand – zumindest teilweise? Und was tun, wenn die Corona-Krise etwa der ungarischen Regierung die ideale Gelegenheit bietet, die demokratische Kontrolle des Parlaments über die Regierung einfach abzuschaffen?
Wir wollen einen Blick darauf werfen, wie die Frage nach Freiheit oder Gesundheitsschutz in verschiedenen Ländern Europas beantwortet wird – und mit welcher Begründung. Welche überzeugt Sie?
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit statt.
Auf unbestimmte Zeit geschlossen!
Wo sollen unsere älteren Mitbürger Geld holen ?
Sie haben keinen pin und keine Kreditkarte.
Wer kann helfen oder hat eine Idee ?
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Postbankfiliale geschlossen. Für Anwohner rund um den Breitenbachplatz und Bewohner der nahen Künstlerkolonie war es eine böse Überraschung: Die Filiale der Postbank an der Kreuznacher Straße schloss im März „aus betrieblichen Gründen“ für „unbestimmte Zeit“, wie ein Aushang verkündet. Für Post- und Postbankdienste wird Kunden ersatzweise die Filiale an der Steglitzer Schloßstraße empfohlen. Diese liegt aber rund 1,5 Kilometer entfernt.
Die Schließung begründet Postbank-Sprecher Hartmut Schlegelmit einem Personalmangel infolge der Coronavirus-Pandemie. In ganz Deutschland seien die Öffnungszeiten mancher Filialen verkürzt worden. Mitarbeiter sollen in „wechselnden, voneinander getrennten Teams im Schichtbetrieb arbeiten“. Wenn „vereinzelt die temporäre Schließung einer Filiale notwendig sein sollte“, würden die Dienstleistungen „von umliegenden, noch geöffneten Postbank-Filialen oder Partnerfilialen der Deutschen Post übernommen“. Momentan sei „keine verlässliche Prognose“ dazu möglich, wann es an der Kreuznacher Straße weitergehen kann.
Selbstbedienungsbereiche geschlossener Filialen „bleiben zugänglich und werden – falls ein Geldautomat vorhanden ist – weiterhin mit Bargeld versorgt“, sagte der Sprecher. Doch davon kann an der Kreuznacher Straße keine Rede sein. Der Geldautomat steht innen hinter dem heruntergelassenen Rolltor.
Andere Möglichkeiten zum gebührenfreien Geldabheben haben Postbank-Kunden rund um den Breitenbachplatz wohl nicht. Ein Tipp des Unternehmens lautet, dass Geldautomaten der „Cash Group“ deutschlandweit gratis genutzt werden können. Dazu gehören auch die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Hypovereinsbank. Außerdem gebe es Bargeld „in ausgewählten Supermärkten und bei Shell-Tankstellen“. Doch laut Christian Sekula, dem Sprecher der Künstlerkolonie Berlin, ist keines der Geldinstitute (mehr) im Kiez präsent. Und die einzige nahe Tankstelle am Südwestkorso gehört nicht Shell, sondern Aral.
Das Verhalten der Postbank findet Sekula „dreist“. Besonders benachteiligt seien Senioren, die es gewohnt waren, ihr Geld am Schalter abzuheben. Es gebe einige ältere Nachbarn, die gar keine Karte für Geldautomaten besäßen oder ihre PIN nicht wüssten. Die Postbank könne ersatzweise einen Bus für die Bargeldversorgung einsetzen, regt er an. Sekula befürchtet auch, dass sich die Postbank vielleicht ganz aus dem Kiez zurückziehe, wie es alle anderen Banken schon vor Jahren getan hätten. Die Berliner Sparkasse betreibt dort noch ein SB-Center.
Ebenfalls wegen Personalmangels hatte die Postbank am Kurfürstendamm 195 schon am Montag der vorigen Woche kurz geschlossen. Sogar die Schlitze des Briefkastens waren dort mit Paketband verklebt. Einen Tag später ging es aber weiter.
Der Berliner Senat hat am Samstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie beschlossen.
Künftig dürfen keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen über zehn Personen mehr stattfinden, die bisherigen Ausnahmen für Parlamente, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen, sowie für das Aufrechterhalten u.a. von Versorgung, Gesundheitsfürsorge und Wirtschaftsunternehmen gelten weiter. Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.
Zudem sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnerinnen und Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
Gaststätten mit Tischbetrieb müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung, auch durch Lieferdienste, sind geeignete Vorkehrung zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
Dieser Beschluss tritt am Sonntag in Kraft.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller: „Diese weiteren Maßnahmen sind nötig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Jeder einzelne von uns muss hier auch eigenverantwortlich handeln und diese Regelungen beachten und umsetzen. Soziale Kontakte müssen eingeschränkt werden. Es ist gut, dass wir im Senat diese Schritte heute gemeinsam beschlossen haben. Weitere Schritte werden wir gemeinsam morgen mit Bund und Ländern diskutieren und auch mit Brandenburg abstimmen.“
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Vom 21. März 2020
Auf Grund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, verkündet am 17. März 2020 nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953 (GVBl. S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. November 1995 (GVBl. S. 764) geändert worden ist, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 19. März 2020, die am 20. März 2020 ebenfalls nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen verkündet worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.
2. In § 1 Absatz 2, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.
3. In § 1 wird ein neuer Absatz (4) angefügt:
(4) Jede und jeder soll die physischen Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder der Partnerin oder dem Partner, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m ist soweit möglich einzuhalten.
4. § 3 wird neu gefasst:
§ 3 Gaststätten und Hotels
(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, inklusive Shisha-Bars, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
(2) Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten.
5. § 3a, Absatz 3 wird neu gefasst:
(3) Eine Öffnung der in Absatz 2 genannten Einrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung von Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Diese Verordnung tritt am 22. März 2020 in Kraft.
Berlin, den 21. März 2020
Der Senat von Berlin
Michael Müller
Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci
Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung