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Mitgliederversammlung

Am 9. August fand nach langer „Corona“ Pause unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Interessiert und mit grosser Freude war es uns möglich „open air“ wieder in vertrauter Runde uns auszutauschen, über die letzten Monate zu sprechen, neue künstlerische Ideen zu diskutieren und unseren Vorstand neu zu wählen.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorstand des Vereins 

 

Christian Sekula (1. Vorsitzender)

Nadine Assmann (2. Vorsitzende)

Dotothee Ohlischlaeger (Schatzmeisterin)

Svea Haske (Schriftführerin)

Ralph Döhler (Beisitzer)

Heike Falkenberg (Beisitzerin)

Josefine Grimmer (Beisitzerin)

 

Unsere Vorstandsmitglieder Guenther Herbst und Rüdiger Ohst haben wir verabschiedet und bedanken uns für Ihren bisherigen Einsatz und Ihr Engagement.

Auch unseren langjährigen Vorstandsvorsitzenden Alwin Schütze haben wir herzlich verabschiedet. Er wird dem Verein als Ehrenvorsitzender verbunden bleiben.

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Der geschenkte Kiosk, der seit Jahren geschlossen bleibt

Der Wilmersdorfer Künstlerkolonie wurde ein Kiosk geschenkt – das Bezirksamt sollte ihn übergeben. Seit 2019 hat sich aber nichts getan.

Die Mauer ist verschmutzt, die Rollläden heruntergelassen, Graffiti wurde auf die Fassade gesprüht – der Kiosk am Barnay-Platz nahe der Künstlerkolonie verwahrlost zusehends. Der frühere Besitzer habe ihn der Künstlerkolonie schenken wollen, sagt ihr Vorstandsvorsitzender Christian Sekula. Gerne würde er ihn wieder in Betrieb nehmen – warte aber noch auf die Übergabe durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Vor einigen Jahren, als der Kiosk noch geöffnet war, trafen sich dort Anwohner der Kolonie mit ihren Nachbarn. „Das war ein sozialer Anlaufpunkt, alle kauften dort ihre Zeitung und tranken Kaffee“, erzählt Sekula. Entsprechend innig sei das Verhältnis zum Besitzer gewesen. Als dieser in Ruhestand gegangen sei, habe er angeboten, der Kolonie den Kiosk zu schenken.

Seit BVV-Beschluss 2019 bleibt Kiosk geschlossen

Auch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fasste im September 2019 einen Beschluss, in dem sie das Bezirksamt bat, „die Initiative der Künstlerkolonie, den Kiosk am Barnay-Platz als Ort der Kunst zu nutzen und über das historische Ensemble der Künstlerkolonie zu informieren, zu unterstützen.“ Geschehen ist seitdem nichts.

Dabei würde sich Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) darüber freuen, dass die Künstlerkolonie den Kiosk übernimmt. „Das Bezirksamt wird den Kiosk, der sich momentan in keinem guten Zustand befindet und ohne Nutzungsperspektive eigentlich beseitigt werden müsste, nicht selbst übernehmen“, so Schruoffeneger.

Künstlerkolonie nimmt Kontakt mit Kioskbesitzer auf

Deshalb würde das Amt „die Übernahme durch den Verein Künstlerkolonie Berlin e.V. sehr begrüßen.“ Dabei würde es eine „kulturelle Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht“ genehmigen. Ihm liege die unterzeichnete Abschrift eines Schreibens vor, in dem die Schenkung des Kiosks angeboten werde. Doch mehrere Versuche, Kontakt mit dem ehemaligen Eigentümer aufzunehmen, blieben erfolglos, sagt Schruoffeneger.

Die Aussagen des Stadtrats überraschen Sekula. Die Künstlerkolonie habe das Schreiben im Original an das Bezirksamt weitergereicht, sagt er: „Und um Kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen, hätte er sich nur bei uns melden müssen. Wir haben die Nummer.“ Nun werde die Künstlerkolonie selbst Kontakt mit dem Inhaber aufnehmen, damit dieser sich beim Bezirksamt meldet – und der geschenkte Kiosk so hoffentlich eröffnet werden kann.

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Künstlerkolonie fordert Stiftung für ihre Gebäude

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Theater, Open-Air-Kinos und Cafés – das Gelände der Künstlerkolonie in Wilmersdorf könnte kulturell belebt werden, so die Überzeugung der Bewohner. Deswegen unterstützen sie den Vorschlag von Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne), wonach der Senat die knapp 700 Wohnungen von der Immobiliengesellschaft Vonovia kaufen sollte. Anschließend sollten die Gebäude in eine Stiftung überführt werden, sagt Christian Sekula, Vorstandsvorsitzender der Künstlerkolonie.

Angesichts der geplanten Fusion der Wohnungsbaukonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen plädierte Schruoffeneger Anfang Juni dafür, die Gebäude der Künstlerkolonie von Vonovia zu kaufen. Ohne eine Übernahme der Häuser in den Landesbesitz drohe ein unwiederbringlicher Verlust der Struktur der Siedlung, argumentierte er.

Land Berlin kauft 20.000 Wohnungen von Vonovia

Vonovia hatte sich Ende Mai mit der Deutsche Wohnen auf die Übernahme geeinigt. Deutschlands größter Immobilienkonzern will den Aktionären der Deutsche Wohnen insgesamt rund 18 Milliarden Euro bieten, wie beide Seiten mitteilten. Mit dem Berliner Senat einigten sich beide Konzerne auf den Verkauf von rund 20.000 Wohneinheiten an das Land.

Die Vorstellung, die Gebäude der Kolonie wieder in staatliche Hände zu geben, gefällt Sekula. In diesem Fall pocht er jedoch auf ein Mitbestimmungsrecht der Bewohner: „Die Künstlerkolonie sollte sich anschließend zu einer Genossenschaft oder einer Stiftung entwickeln, damit wir verschiedene Projekte fördern können.“ So könne die Kolonie historisch an ihre Gründungsjahre anknüpfen.

Künstlerkolonie Wilmersdorf war nach ihrer Gründung selbstbestimmt

Bereits 1926 wurde das Areal zwischen der Laubenheimer Straße und dem Breitenbachplatz von der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und dem Schutzverband Deutscher Schriftsteller erworben. Ziel war, Künstlern mit unregelmäßigen Einkünften bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Autoren wie Kurt Tucholsky oder Ernst Bloch nannten sie seit Anfang der 1930er-Jahren ihr Zuhause. Seit 1935 gehört den Künstlern nicht mehr das Areal, auf dem sie wohnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es an private Investoren verkauft und hatte oft den Vermieter gewechselt.

Viele Bewohner und Künstler unterstützen Sekulas Forderung nach einer selbstbestimmten Kolonie – unter ihnen Schauspieler Jesse Garon, Landesvorsitzender der Berliner GDBA und Musikerin Nadine Aßmann, die sich sowohl für die Künstlerkolonie als auch für die GDBA engagiert. Aßmann wohnt in der Kolonie und setzt sich für das kulturelle Leben auf dem Gelände ein, veranstaltet etwa Lesungen und Ausstellungen. Bislang steht ihr dafür jedoch nur ein einziger Veranstaltungsraum am Breitenbachplatz zur Verfügung. „Wir brauchen mehr Unterstützung von der Politik, um den Platz vor allem für junge Menschen wieder attraktiver zu machen“, sagt sie. Die Kolonie allein habe keine finanziellen Möglichkeiten und brauche deshalb eine staatlich geförderte Stiftung.

Vonovia und Senat haben noch nicht über Künstlerkolonie entschieden

Noch habe er leider keine Möglichkeit gehabt, mit Schruoffeneger über seine Wünsche zu reden, sagt Sekula. Das würde er gerne nachholen. Der Stadtrat hatte in einer Pressemitteilung vor einigen Wochen erklärt, er habe gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) im Mai 2019 ein Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfasst, in dem er den Rückkauf der Siedlung gefordert habe. „Dieser Wunsch ist damals leider durch die Senatsverwaltungen nicht aufgegriffen worden“, so Schuoffeneger.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung antwortete auf Anfrage der Berliner Morgenpost, sie könne Schruoffenegers Aussage nicht nachvollziehen. Sie habe dem Bezirksbürgermeister bereits im Oktober 2019 mitgeteilt, dass in einem Gespräch mit der Vonovia das Anliegen des Bezirks bezüglich der Künstlerkolonie angesprochen worden sei. Dabei habe die Vonovia erklärt, dass „sie sich nicht mit Verkaufsabsichten trägt, jedoch an einem Gespräch mit dem Bezirk interessiert ist“, sagte Sprecherin Petra Rohland.

Die Senatsverwaltung befürworte einen Rückkauf der Häuser, ob dieser überhaupt möglich sei, bleibe aber unklar, so Rohland. Auch die Vonovia erklärte auf Anfrage, sie befinde sich noch in Verhandlungen mit dem Senat, um zu bestimmen, welche Wohnungen er von ihr kaufen wolle.

 

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article232842051/Kuenstlerkolonie-fordert-Stiftung-fuer-ihre-Gebaeude.html

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Interkultureller Kalender 2021

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Der interkulturelle Kalender des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt die Vielfalt von Feier- und Gedenktagen verschiedener Religionen und Kulturen, die in Deutschland gemeinsam leben. Daher enthält der Interkulturelle Kalender neben den bedeutendsten Feiertagen aus Christentum, Judentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus, der Sikhs und Jesiden auch gesetzliche und sonstige Gedenktage verschiedener kultureller Traditionen.

Der Kalender enthält eine Auswahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Er kann in zwei Größen im pdf-Format heruntergeladen werden. Sie können den Kalender auch beim BAMF im Format DIN A1 oder DIN A3 (jeweils quer) bestellen.

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Breitenbachplatz: Drei Vorschläge für die Zukunft – Sie sind nach Ihrer Meinung gefragt

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Der Tagesspiegel berichtet aktuell:

Seit Dienstag, 18. Januar, können Sie kommentieren, was das Zeug hält: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de die drei ausgewählten Planvarianten für die Zukunft des Breitenbachplatzes vor. Sie erinnern sich: Das Abgeordnetenhaus beschloss im Sommer 2019, dass die Autobahnbrücke über dem Platz zurückgebaut werden sollte. Die Frage stellte sich: Wie kann und sollte das geschehen? Soll sie ganz verschwinden? Wo soll die Autobahn aufhören? Wie könnte der Tunnel unter dem Wohnhaus „Die Schlange“ an der Schlangenbader Straße zukünftig genutzt werden? Also wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Nach einem Kiezspaziergang vor Ort und einem Experten-Workshop (da blieben Fachleute und Bürgervertreterinnen und -vertreter weitgehend unter sich) sind jetzt drei mögliche Szenarien vorstellbar:

Variante 1.A-II: Die Brücke wird abgerissen, die Tunnelröhren bleiben aber für den Autoverkehr geöffnet.

Damit PKW, LKW, Motorräder und Busse künftig in den Tunnel und auf den Autobahnzubringer kommen, müsste in dieser Variante die Auf- und Abfahrt an der Schlangenbader Straße neu entstehen. Über den Breitenbachplatz fließt dann der Verkehr auf zwei Fahrstreifen je Richtung zu ebener Erde weiter. Die Planer sehen auf dem Platz einen „umfangreichen“ Flächengewinn – es gibt frischen Platz auf dem aktuell zerschnittenen Platz zwischen Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.

Variante 2.A-I: Die Brücke wird abgerissen, nur eine Tunnelröhre in einer Richtung bleibt für Autos offen.

Der ersten Variante sehr ähnlich, aber: Verkehr auf der Autobahn und im Tunnel wird nur in einer Richtung zugelassen (zum Beispiel: Sie können vom Funkturm nach Steglitz rollen, zurück müssten Sie die A103 und die Stadtautobahn nutzen). Der Vorteil dieser Variante ist, dass nur eine Tunnelröhre für Autos und Co. benötigt würde; in der anderen Röhre könnten Fahrräder oder Busse rollen (oder ein Schwarzlicht-Minigolf-Platz installiert werden; nur so eine Idee).

Variante 3: Die Brücke kommt weg, der Tunnel wird geschlossen, die Auffahrten werden abgerissen.

Der Breitenbachplatz wäre frei vom massiven Betonbauwerk, der Verkehr würde dank der neuen „Sackgassenlage“ deutlich reduziert. „Die Variante bietet im städtebaulichen Sinn außerdem den größten Umgestaltungsspielraum und Flächengewinn durch den Rückbau aller verkehrlichen Bauwerke“, schreiben die Planer im erläuternden Text. Was man mit den beiden Tunnelröhren macht, müssten sich findige Köpfe noch ausdenken. Mit Variante 3 gewännen die Anwohnerinnen und Anwohner das größtmögliche Plus an Lebensqualität (und auch wir, die wir nicht am Breitenbachplatz wohnen, würden sicherlich immer wieder zu allerlei Marktbesuch, Spaziergang, Boule-Spiel und Kneipengang auf den neuen Platz gelockt werden). Autofahrer müssten dann aber einen Umweg vom Süden Berlins zur westlichen Stadtautobahn in Kauf nehmen. Aber wäre es ein großer Umweg? Fast drei Kilometer mehr stünden auf dem Kilometerzähler ihres Gefährts, wenn Sie vom Steglitzer Kreisel über die A103 und A100 zum Bauhaus am S-Bahnhof Halensee fahren wollten. Erstaunlich jedoch: Auf der längeren Route benötigen Sie laut Google Maps 9 Minuten – ebenso wie aktuell über die Tempo-30-Schildhornstraße und den Autobahnzubringer ab Breitenbachplatz.

Wie finden Sie die drei Vorschläge?

Die Senatsverwaltung will es wissen, die Planer auch – und ich bin auch neugierig. Auf mein.berlin.de ist jeder konstruktive Kommentar und jede Idee gerne gesehen. „Berlin muß endlich zu lebenswerten Stadt für die Gemeinschaft werden“, schreibt zum Beispiel Nutzer elixias und wünscht sich eine neue „Begrünungsanlage sowie Ausbau der ÖPNV- und Fahrradinfrastruktur in Zusammenarbeit mit den Anwohnern“. Jejred findet es gut, dass die bestehenden Parkplätze unter der Brücke wegfallen würden, „die freiwerdenden Flächen könnten entsiegelt und begrünt werden, dies … tut auch dem generellen Stadtklima gut“. Und Käptn Graubart sorgt sich, dass nur bei der Variante 3 der bestehende Radverkehr zwischen Südwestkorso und Freier Universität nicht ausgebremst werde.

Diskutieren Sie mit – erst am 15. März schließt das Ideen-Sammel-Portal wieder! Mein Tipp: Lesen Sie zuerst das pdf-Dokument „Ergebnisse der 1. Projektphase“. Die Autoren stellen nicht nur die drei obigen Varianten vor; sie berichten auch von der Findungs-Geschichte – es gab ursprünglich zwölf Varianten, von denen im Fachleute-Workshop jedoch neun verworfen wurden.

 

 

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Neujahrsgruss des GdBA Landesverbandes

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Lieber Vorstand und Mitglieder der Künstlerkolonie,
 
zwischen den Jahren eine kleine Nachricht und Kontaktaufnahne, die mir ( uns) am Herzen liegt.
 
Im GDBA Landesverband gab es kurz vor Weihnachten Neuwahlen und ich freue mich nun neuer Landesvorsitzender sein zu können. Herr Lehmann wir mir das kleine Büro und den Posten Anfang Januar übergeben und wir werden schauen, wie wir dort eine Neustart hinbekommen, ohne Bürokraft auf Minijobbasis , aber mit frischem Elan in das Jahr 2021 was noch so einige Herausforderungen bereithalten wird.
 
 
Mir liegt es sehr am Herzen, daß die Verbindung zu der tollen Instituion KÜKO belebt und intensiviert wird. So haben wir im neuen Landesverband auch eine Position dafür geschaffen und Nadine Aßmann wurde zur Besitzerin für die Verbindung KÜKO gewählt . Die junge Kollegin hat ssich ja schon mit ihrer Aktivität zur Lesereihe im KÜKO Austellungsraum vorgestellt.
 
Es ist auch wichtig, daß der Erhalt der KÜKO  auf Dauer gestärkt wird.  Die Vermietung wird ja nun hauptsächlich über Hamburg gestaltet, doch werden die Anfragen auch weiterhin an uns und die neue Mailadresse gehen und dann weitergeleitet.
 
Ich selbst habe mich im Sommer gefreut, daß sich die KÜKO der GDBA Gruppe beim ersten Protestmarsch “ Künstlerhilfe jetzt! angeschlossen hat, welchen ich ja von GDBA seite mitorganisiert wurde und welcher ein Startschuß für die weiteren wichtigen Proteste war.
 
Mit dem kleinen Büro untern Dach, werde ich nun selbst ein Teil der KÜKO, was mich richtig freut,habe ich doch schon mit so einigen KÜKO – Kollegen zusammengearbeitet. Vor langer Zeit mit Holger Münzer mit der “ Wilden Bühne“ , auch vor lander Zeit mit Günther Rüdiger , der ja in Steglitz sein Zimmertheater leitet und erst kürzlich und in diesem Jahr wieder mit Jens Heuwinkel , der nun auch schon einige Jahre in der KÜKO wohnt.
 
soweit. herzlich nun noch alles Gute für eine ereignisreiches , schönes und gesundes Jahr 2021
 
Jesse Garon
Landesvorsitzer der GDBA Berlin-Brandenburg

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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

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Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.

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