Vortragsreihe veranstaltet vom Förderkreis „Denkmal für die ermordeten Juden Europas e.V.“, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und dem Siemens Arts Program, mit der Unterstützung von Grisebach.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18 Uhr, der Eintritt ist frei.
Die Vorträge in der Villa Grisebach
Mittwoch, 11.03.2020 Prof. Dr. Michael Diers (HFBK und Institut für Kunst- und Bildgeschichte der HU Berlin): Mit den Augen denken. Kunst und Anschauung bei Rudolf Arnheim
Dienstag, 31.03.2020 Prof. Dr. Golo Maurer (Bibliotheca Hertziana, Rom): Rom 1933: Treffpunkt dreier Schicksale: Ludwig Pollak, August Grisebach, Richard Krautheimer
Dienstag, 23.06.2020 Prof. Dr. Rudolf Preimesberger (FU Berlin): Gerhart Ladner. (1905-1993) Wien-Rom-Toronto-Los Angeles. Kunstgeschichte-Geschichte. Bildlichkeit und die Idee der Reform
Die Vorträge in den Räumen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Dienstag, 14.04.2020 Dr. Gabriele Mietke (Skulpturensammlung und Museum für Byzantinische Kunst – Staatliche Museen zu Berlin): Wolfgang Fritz Volbach zwischen Mainz, Berlin und Rom: Wissenschaft und Turbulenz
Donnerstag, 23.04.2020 Prof. Dr. Sybille Moser-Ernst (Universität Innsbruck): Ernst H. Gombrich. Kunst-Wissenschaft als Problemlösung
Donnerstag, 7.05.2020 Prof. Dr. Karin Gludovatz (Freie Universität Berlin): „Endemische Kunstgeschichte”. Otto Pächts lange Rückkehr nach Wien
Donnerstag, 4.06.2020 Prof. Dr. Giulio Busi (Freie Universität Berlin): Von Berlin nach Oxford: Edgar Wind und das Exil als Methode
Die Hotline der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 030 / 90 28 28 28 wird derzeit sehr stark in Anspruch genommen. Eventuelle Wartezeiten bitten wir daher zu entschuldigen.
Bei der Hotline geht es vor allem um eine erste Abklärung für möglicherweise selber von einer Infektion betroffene Bürgerinnen und Bürger. Hier noch einmal ein paar wichtige Hinweise dazu, für wen die Hotline gedacht ist
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu einer möglichen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben, weil sie:
Reiserückkehrerinnen / Reisrückkehrer aus Risikoregionen sind UND Krankheitszeichen haben
und / oder
Kontakt zu einem Corona-Kranken hatten oder haben
Neben der Hotline kann auch direkt die Hausärztin / der Hausarzt direkt angerufen werden. Hausarzt / Hausärztin und Patient / Patientin klären dann zusammen das weitere Vorgehen. Das kann auch heißen, dass kein Test vorgenommen wird, wenn es nicht notwendig ist.
Wichtig:
Über unsere Hotline können keine Testergebnisse abgefragt werden. Für Bürgerinnen und Bürger anderer Bundesländer: Viele Bundesländer bieten mittlerweile selbst Hotlines an. Da evtl. eine Vermittlung an das zuständige Gesundheitsamt stattfinden muss, bitten wir, sich nach Möglichkeit an die Hotline des eigenen Wohnortes zu wenden. Niedergelassene Ärztinnen / Ärzte werden gebeten, sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen informiert
Wir halten Sie hier immer auf dem Laufenden zum aktuellen Stand.
Sonntag, 23. Februar 2020
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ist seit dem 23.02.2020 in Kraft getreten.
Hier können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Mietende oder Vermietende informieren.
Das Groß-Berlin-Gesetz vom 1. Oktober 1920 machte aus einer überfüllten Stadt eine Metropole mit fast vier Millionen Einwohnern. Heute sagt der Stadtentwicklungsexperte des Senats, Jens-Holger Kirchner: Es ist Zeit, dieses Gesetz fortzuschreiben.
rbb: Herr Kirchner, Ortsteile wie Buckow, Buch oder Heinersdorf gehörten bis zum 1. Oktober 1920 nicht zu Berlin. Heute ist das vielen in der Stadt vermutlich gar nicht mehr bewusst.
Jens-Holger Kirchner: Auch Pankow oder selbst Charlottenburg wären nicht in Berlin gewesen. Damals platzte die Stadt aus allen Nähten. Die Umlandgemeinden prosperierten, die konnten vor Kraft nicht laufen. Aber sie haben sehr wohl auch einen Beitrag geleistet für die städtische Infrastruktur von Berlin. Seien es die Rieselfelder, die Wasserversorgung oder eben die Krankenhäuser. Das sind so Sachen, an die man sich schon erinnern sollte, auch für die Zukunft.
War das damalige Berlin also abhängig von seinem Umland?
Ja. Und heute heißt es: Berlin kann nicht ohne Brandenburg, aber Brandenburg ist ohne Berlin auch nix. Und bei den mitunter komplizierten Beziehungen zwischen beiden Ländern, zwischen der großen Stadt und den Umlandgemeinden, sind schon Parallelen zu ziehen zwischen damals und heute. Gucken Sie sich mal in den Umlandgemeinden die Rathäuser an. Der Kreistag und die Kreisverwaltung im Landkreis Barnim – das ist alles vom Feinsten.
Wir Berliner mit unserer notorischen Finanzknappheit waren da immer hochgradig neidisch. Aber es ist eine Illustration dessen, was im unmittelbaren Umfeld von Berlin passiert. Das heißt ja nicht umsonst “Speckgürtel”. Wie groß auch der Nutzen ist, den die Umlandgemeinden aus der Berlinnähe ziehen: Gemeinsames Handeln aber auch gemeinsames Denken für die gesamte Region sind das Gebot der Stunde.
Sie haben alle Ebenen der Berliner Verwaltung erlebt, vom Bezirk bis zum Senat. Wie hat das Groß-Berlin-Gesetz von damals die Verwaltung bis heute geprägt?
Es hat Berlins Grenzen beeinflusst, im doppelten Sinne. Einmal natürlich die Grenze zu Brandenburg, die immer noch in allen Planungen ausgewiesen ist. Und dann die Verwaltungsgrenzen, die ja auch manchmal Denkgrenzen sind. Gerade im Verkehr war es lange so, dass etwa der “Stadtentwicklungsplan Verkehr” – jetzt heißt er “Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr” – weitgehend ohne Brandenburg stattgefunden hat. Obwohl die vielfältigen verkehrlichen Verflechtungen zwischen Brandenburg und Berlin virulent sind, das erleben die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag. Trotzdem weiß bis heute niemand, wie eigentlich die Aufteilung der Verkehrsmittel für die Pendlerinnen und Pendler ist: Es gibt zwar Vermutungen. Aber wer nun wirklich unterwegs ist und womit – Straßenbahn, U-Bahn, Auto – das weiß keiner.
1920 – ein Jahr der Gegensätze
Er hat’s erfunden: Der damalige Oberbürgermeister Adolf Wermuth hat das “Groß-Berlin-Gesetz” auf den Weg gebracht.
Und wie sieht es konkret mit dem Verhältnis zwischen Bezirken und Landesregierung aus?
Es gab schon damals Konflikte ohne Ende, auch markige Sprüche wie “Es schütze uns des Kaisers Hand vor Großberlin und Zweckverband” [der Zweckverband Groß-Berlin bestand von 1912-21]. Das müssen also schon heftige Auseinandersetzungen gewesen sein. Das ist allerdings schon lange her, und spielte lange keine Rolle. Nach der Wende war dann der Unterschied Ost-West wichtiger, die Mauer in den Köpfen und die unterschiedlichen Standards, etwa in den Infrastrukturen. Doch seit zehn, fünfzehn Jahren ist nun wieder die wachsende Stadt Thema. Und es ist nicht bloß die Stadt, sondern die Metropolregion. Wie gesagt: Berlin ist ohne Brandenburg nix; Brandenburg ohne Berlin auch.
So dachten wohl auch 1920 viele Menschen. Aber trotzdem: Warum gab es diese Mega-Fusion, nach der Berlin plötzlich fast vier Millionen Einwohner hatte?
Aus Praktikabilitätsgründen. Wenn ich mir überlege, wie das damals alles organisiert war: Zigtausend Straßenbahnlinien, etliche Einzelunternehmen etwa bei der Wasserversorgung oder der Müllentsorgung. Das war für eine Metropole schwer zu organisieren. Dazu kam dann sicherlich auch ein fiskalischer Aspekt: Warum sollten die Bürger, die in Berlin arbeiten und vielleicht schon damals gutes Geld verdient haben, in Brandenburg Steuern zahlen? Das ist ja auch heute noch präsent, diese ganze Nutzung der Infrastrukturen durch die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner des Nachbarlandes.
Andererseits waren Städte wie Charlottenburg oder Spandau eigenständig und selbstbewusst. Sind das die Bezirke bis heute oder gibt es sowas wie eine “Groß-Berliner-Identität”?
Nö. [lacht] Ich habe noch nie erlebt, dass sich irgendwer in einem Bezirk als Berliner fühlt. Das sind immer Kreuzberger oder Charlottenburger oder Spandauer. Spandau ganz besonders, die “freie Havel-Republik”. Da wird natürlich ein bisschen Folklore betrieben. Aber ich finde das ja nicht schlecht: selbstbewusste Bezirke, selbstbewusste Landkreise, selbstbewusste kommunale Ebene. Sie sind der Ausdruck eines positiv besetzten bürgerlichen Engagements.
Aber das Groß-Berlin-Gesetz ist doch dann in diesem Punkt gescheitert: Das eine, große Berlin gibt es nicht.
Das sehe ich anders. Vielfalt ist unsere Stärke. Da muss man einfach auch souverän sein und sagen: Nee, das Berliner Stadtmodell ist nicht die eine Mitte, wo sich alles zentral fokussiert. Wir haben ja auch ein anderes, förderalistisches Staatsverständnis. Und ich finde nicht, dass das Gesetz gescheitert ist, sondern man sollte es mal langsam weiterschreiben.
Was heißt “weiterschreiben”?
Zum Beispiel, dass es nicht mehr “Bernau bei Berlin” sondern “Bernau von Berlin” heißen sollte. Weil die Siedlungsstrukturen in den nächsten Jahrzehnten noch weiter wachsen werden und fließend ineinander übergehen. Wenn sie in Mahlsdorf unterwegs sind, wissen sie irgendwann nicht mehr, ob sie in Hönow sind oder in Hoppegarten. Oder nehmen Sie Falkensee und Spandau. Solche Beispiele gibt es viele. Da sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob diese Stadt nicht auch, was die Gebiete betrifft, weiter wächst. Die Fusion zwischen Berlin und Brandenburg war ja mal so eine Überlegung. Es gibt doch genügend verwaltungs- und kommunalpolitische Ansätze. Weil alle erkannt haben, dass diese Grenzen künstlich sind. Es würde viel einfacher sein, wenn man diese Grenzen auch überschreitet, was Verwaltung, Planung und vor allen Dingen die Realisierung gemeinsamer Projekte betrifft.
Die Verkehrswegeplanung zum Beispiel könnten sie wesentlich einfacher machen. Stellen Sie sich mal vor, heute wollen sie eine U-Bahn nach Brandenburg bauen. Da schlagen alle die Hände über dem Kopf zusammen. Damals, vor hundert Jahren, war das üblich. Was die Planung von Infrastruktur angeht, die ja der Siedlungsentwicklung vorausgehen muss, wäre das wesentlich einfacher.
Sie würden also ein “Update” zum Groß-Berlin-Gesetz von 1920 machen, mit weiteren Eingemeindungen?
Nicht bloß Eingemeindungen, das hört sich so nach Okkupation an. Sondern man muss für diese Region das Beste suchen, auch zum Nutzen der Gemeinden rund um Berlin. Das ist das Gebot der Stunde. Und da sind natürlich hundert Jahre Groß-Berlin nicht bloß ein guter Anlass, sondern auch ein guter Zeitpunkt.
Die Stadterweiterung 1920 sollte allerdings auch stärker zentralisieren. Wäre es einfacher, wenn Berlin nur noch aus dem Roten Rathaus regiert werden würde?
Nein, ohne Bezirke geht es nicht. Die haben ihre Aufgaben. Was ich mir wünsche – und auch deswegen ist so eine Debatte wichtig – ist, dass wir mal aus diesem Loch rauskommen, in dem sich Berlin gerne befindet: Da schimpfen die Bezirke über die Senatsverwaltung und umgekehrt. Es ist eine gemeinsame Stadt, jeder hat seine Rolle.
Wir brauchen vermutlich sogar mehr als zwölf Rathäuser, wenn die Stadt weiter wächst. Ich bin immer ein großer Freund von Anpassungen an Gegebenheiten. Diese Bezirksfusionen geschahen seinerzeit unter völlig anderen Voraussetzungen, damals hieß es, die Stadt schrumpft. Das ist heute nicht mehr so. Pankow mit über 400.000 Einwohnern ist fast schon zu groß, weil die Verwaltung gar nicht mit gewachsen ist.
Die Museumsinsel in Berlin ist das größte und bedeutendste Unesco-Weltkulturerbe Deutschlands und wird bis zum Jahr 2015 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von Grund auf saniert.
3sat begleitet die Arbeiten am Museumskomplex
Die Museumsinsel in Berlin ist das größte und bedeutendste Unesco-Weltkulturerbe Deutschlands und wird bis zum Jahr 2015 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von Grund auf saniert.
In der Langzeitdokumentation “Jahrhundertprojekt Museumsinsel” berichtet Carola Wedel seit 2001 jährlich über die Veränderungen und Herausforderungen in Berlins historischer Stadtmitte, wo sich Museumsinsel und das benachbarte Humboldtforum zu einer in Europa einzigartigen Museumslandschaft entwickeln. ZDF und 3sat betreiben seit 2001 eine erfolgreiche Medienpartnerschaft mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugunsten des Unesco-Weltkulturerbes Museumsinsel und des benachbarten Humboldtforums.
Die Gesellschaft für künstlerische Forschung führt ab 2020 ein Förderprogramm für künstlerische Forschung mit den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch.
Das Programm dient der disziplinübergreifenden Förderung von künstlerischer Forschung. Gefördert werden künstlerisch Forschende mit spezifischen Forschungsprojekten sowie deren Forschungsverbund im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen. Das Programm dient der Selbstverständigung der künstlerisch Forschenden untereinander, der anhaltenden kritischen Reflexion des Konzepts von künstlerischer Forschung im Sinne der Grundlagenforschung sowie deren Vermittlung in die Gesellschaft.
AUSSCHREIBUNG
Zielgruppe
Die Stipendien sind für professionell künstlerisch Forschende bestimmt, die ein Forschungsvorhaben verfolgen oder einen Beitrag zur Grundlagenforschung in Bezug auf die künstlerische Forschung leisten und sich aktiv in die Weiterentwicklung des Feldes der künstlerischen Forschung einbringen wollen.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und freie Gruppen.
Umfang der Förderung
Die Gesellschaft für künstlerische Forschung vergibt Stipendien an künstlerisch Forschende, die in den Bereichen Bildende Kunst, Film/Video, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär arbeiten. Die Stipendien sind jeweils jährlich mit 30.000€ dotiert und werden für die Laufzeit von April 2020 bis Dezember 2021 in monatlichen Raten vergeben (vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel 2021). Mindestens eins der Stipendien soll der künstlerischen Grundlagenforschung vorbehalten sein. Dieses Grundlagenstipendium kann auch an Personen vergeben werden, die keine künstlerische Ausbildung haben, aber beispielsweise aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive künstlerische Forschung betreiben.
Bei Gruppen kann ggf. der Umfang von 2 Stipendien vergeben werden.
Jede_r Stipendiat_in kann während der Laufzeit des Stipendiums ein individuelles Produktionsbudget abrufen. Daneben stehen Programmmittel zur Verfügung, die für gemeinsam konzipierte Aktivitäten wie Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Aufführungen oder Publikationen verwendet werden können.
Voraussetzungen
Die Antragsteller*innen
haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen,
sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre relevante Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben belegen,
verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung,
möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen,
haben für die Jahre 2020/21 noch kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Landes Berlins erhalten,
leben und arbeiten in Berlin, bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten,
sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule.
Ausschluss
Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und des Vorstands der Gesellschaft für künstlerische Forschung sowie Mitarbeiter_innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige.
Vergabe der Fördermittel
Die Auswahl der Stipendiat_innen wird von einer unabhängigen Jury empfohlen. Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller_innen Ende März per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler_innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 24. Februar 2020 um 18.00 Uhr.
Die Kritiker*innen Margarete Affenzeller, Cornelia Fiedler, Wolfgang Höbel, Georg Kasch, Andreas Klaeui, Shirin Sojitrawalla und Franz Wille sichteten und diskutierten im Zeitraum vom 21. Januar 2019 bis 26. Januar 2020 insgesamt 432 Inszenierungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gestern Abend, in der finalen Jurysitzung im Haus der Berliner Festspiele, trafen sie ihre Auswahl der zehn bemerkenswerten Inszenierungen der Saison, die für eine Einladung zum 57. Theatertreffen nominiert wurden. Erstmalig setzte die Jury dabei eine Frauenquote von mindestens 50 % in der Regieposition um.
Nominiert für eine Einladung zum Theatertreffen 2020 (1. bis 17. Mai) sind:
„Anatomie eines Suizids“ von Alice Birch Regie Katie Mitchell | Deutsches Schauspielhaus Hamburg
„Chinchilla Arschloch, waswas. Nachrichten aus dem Zwischenhirn“von Rimini Protokoll (Helgard Haug) Konzept, Text und Regie Helgard Haug | Eine Produktion von Schauspiel Frankfurt, Künstlerhaus Mousonturm (Frankfurt) und Rimini Protokoll in Koproduktion mit Westdeutscher Rundfunk und HAU Hebbel am Ufer (Berlin)
„Der Mensch erscheint im Holozän“ Ein Visual Poem nach Max Frisch Regie Alexander Giesche | Schauspielhaus Zürich
„Der Menschenfeind“ von Molière Regie Anne Lenk | Deutsches Theater Berlin
„Die Kränkungen der Menschheit“ Regie Anta Helena Recke | Eine Produktion von Anta Helena Recke mit den Münchner Kammerspielen in Koproduktion mit HAU Hebbel am Ufer (Berlin), Kampnagel (Hamburg) und Künstlerhaus Mousonturm (Frankfurt)
„Eine göttliche Komödie. Dante < > Pasolini“ von Federico Bellini Regie Antonio Latella | Bayerisches Staatsschauspiel/Residenztheater, München (Intendanz Martin Kušej)
„Hamlet“ von William Shakespeare mit Auszügen aus „Die Hamletmaschine“ von Heiner Müller Regie Johan Simons | Schauspielhaus Bochum
„Süßer Vogel Jugend“ von Tennessee Williams Regie Claudia Bauer| Schauspiel Leipzig
„TANZ. Eine sylphidische Träumerei in Stunts“ Konzept, Performance und Choreografie Florentina Holzinger | Eine Produktion von Florentina Holzinger in Koproduktion mit Spirit und Tanzquartier Wien, SPRING Festival (Utrecht), Productiehuis Theater Rotterdam, Künstlerhaus Mousonturm (Frankfurt), Arsenic (Lausanne), Münchner Kammerspiele, Take Me Somewhere Festival (Glasgow), Beursschouwburg (Brüssel), deSingel (Antwerpen), SOPHIENSÆLE (Berlin), Frascati Producties (Amsterdam), Theater im Pumpenhaus (Münster), asphalt Festival (Düsseldorf)
„The Vacuum Cleaner“ von Toshiki Okada Regie Toshiki Okada | Münchner Kammerspiele
Yvonne Büdenhölzer (Leiterin des Theatertreffens) zur diesjährigen Auswahl: „Die Quote ist mit 6:4 mehr als erfüllt. Der diesjährige Jahrgang, zu dem gleich fünf erstmals zum Theatertreffen eingeladene Regisseur*innen gehören, überzeugt durch starke Kreationen, neue Stücke und Klassikerinterpretationen, bei denen Geschlechterrollen bewusst aufgelöst oder umgedeutet werden. Im Zentrum stehen dabei Gesellschaftspanoramen, die aus ungewöhnlichen Perspektiven betrachtet werden. Die Körperlichkeit als aktionistisches Element tritt in den Stückentwicklungen besonders hervor. Die Kraft des Ensembles schafft ein gemeinschaftliches Moment, das sich sowohl auf der Bühne als auch in den Arbeitsweisen der Künstler*innen zeigt.“
Die Statements der Juror*innen zu den nominierten Inszenierungen finden Sie ab heute Abend auf dem Berliner Festspiele Blog.
Der Spielplan erscheint am 3., der Vorverkauf beginnt am 17. April.
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.
Institutionelle Förderung
Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores; Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich.
Basisförderung
Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung sind 2 Konzerte jährlich.
Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.
Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Ab sofort sind wieder Anmeldungen für das Sommerferiencamp Kirchvers möglich!
Vom 26.06. – 14.07.2020 (für 9 bis 12-jährige Kinder) sowie vom 17.07. – 04.08.2020 (für 12 bis 14-jährige Kinder) bietet das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf bereits zum 52. Mal Kindern des Bezirkes die Möglichkeit, drei Wochen ihrer Sommerferien im Feriencamp Kirchvers im hessischen Bergland zu verbringen.
Hier erleben bis zu 80 Kinder aufregende, abenteuerliche und abwechslungsreiche 19 Tage ihrer Sommerferien. Die Zelte, in denen ca. acht Kinder eine Zeltgemeinschaft bilden, stehen auf der Wiese einer Waldlichtung, direkt neben einem Freibad. Bis zum Ort Kirchvers sind es etwa 20 Minuten Fußweg. Für den Fall, dass es einmal regnen oder kalt sein sollte, bietet ein großer Saal im Hauptgebäude Schutz und Wärme. Erfahrene und engagierte junge Betreuerinnen und Betreuer leiten die jeweiligen Zeltgruppen und bieten den Kindern in dieser Zeit ein attraktives Ferienprogramm.
Die Kosten für die Kinderreise berechnen sich nach dem Familieneinkommen. Der Maximalbetrag pro Kind beträgt 370 Euro, der Betrag für Transfer-Beziehende liegt bei 65 Euro.
Informationen zur Berechnung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie beim Jugendamt von Herrn Gommert, Tel (030) 9029-15104, Fax (030) 9029-15109.
Anmeldungen:
Haus der Jugend „Anne Frank“, Mecklenburgische Str. 15, 10713 Berlin,
Tel (030) 83223651, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr
Jugendclub Heckerdamm 210, 13627 Berlin,
Tel (030) 34093896, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr
Das Anmeldeformular und weitere Informationen erhalten Sie unter
Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2021 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.
Es stehen voraussichtlich 114.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/