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Corona-Hotlines des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf

Neben der Berliner Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 28 28 28 hat das Bezirksamt fünf spezifische Corona-Hotlines ins Leben gerufen, an die sich die Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf wenden können.

 

    1. Bei Fragen zu bezirklichen Verdachtsfällen und Infizierungen mit dem Coronavirus erreichen Sie die Hotline des Gesundheitsamtes montags bis freitags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr unter der Rufnummer 030 / 90 29 16662. Die Hotline steht Ihnen innerhalb der Sprechzeiten bei Fragen auch auf Englisch, Französisch, Arabisch und Kurdisch zur Verfügung. Auf Russisch und Ukrainisch erreichen Sie die Hotline werktags in der Zeit von 09.00 bis 13.30 Uhr.

 

    1. Wenn Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Praxis in Charlottenburg-Wilmersdorf betreiben und beispielsweise Fragen zur Praxisgestaltung haben oder Mitarbeitende COVID19-positiv bzw. Kontaktpersonen sind, können Sie sich montags bis freitags zwischen 10.00 und 15.00 Uhr an die Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 29 16274 wenden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Fragen zu Schutzkleidung beantworten können.

      Informationen dazu finden Sie auf der Seite
      https://www.kbv.de/html/coronavirus.php.

 

    1. Sofern es sich um nicht medizinische Fragestellungen handelt, steht Ihnen montags bis freitags zwischen 09.00 und 15.00 Uhr eine Hotline unter der Rufnummer 030 / 90 29 12323 zur Verfügung. Hierunter fallen beispielsweise Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Gewerbetreibenden, insbesondere auch zu Fördermöglichkeiten.

 

    1. Bei Fragen zur vom Senat erlassenen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin sowie deren Auslegung, insbesondere auch in Bezug auf die Öffnungsmöglichkeiten im Einzelhandel, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 030 / 90 29 29000.

 

  1. Darüber hinaus haben die durch das Integrationsbüro des Bezirks finanzierten Begegnungszentren in Zusammenarbeit mit vielen weiteren sozialen Akteuren, Initiativen und Kirchengemeinden eine zentrale Anlaufstelle ins Leben gerufen, damit in den Nachbarschaften einander geholfen werden kann.

    Sie erreichen die Anlaufstelle telefonisch unter der Rufnummer 030 / 90 29 14970. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch in unserer Pressemittelung “Charlottenburg-Wilmersdorf hält zusammen – Nachbarschaftsunterstützung in Zeiten von Corona” vom 24.03.2020.

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Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins: Digitale Angebote sind ab sofort drei Monate kostenlos

Die digitalen Angebote des Verbunds der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) sind ab sofort für drei Monate kostenlos. Der VÖBB bietet E-Books, Film- und Musikstreaming, Lexika und Datenbanken und reichhaltige Möglichkeiten für E-Learning und verstärkt diese Angebote aktuell noch weiter.

Der Ausweis kann online unter www.voebb.de gebucht werden.

Der Senator für Kultur Dr. Klaus Lederer zum neuen Angebot für Berlin „Gerade jetzt benötigen die Menschen in Berlin die Unterstützung ihrer Bibliotheken, ob zur Bildung oder für Unterhaltungsangebote. Der VÖBB bietet eine der wichtigen Plattformen für digitale Angebote in Berlin. Der kostenfreie Ausweis ist das richtige Signal: Unsere Bibliotheken sind für alle da, auch jetzt.“

Menschen, die bereits einen Bibliotheksausweis besitzen, der aber in diesen Tagen abläuft, können ihren Ausweis gleichfalls für drei Monate kostenfrei verlängern.

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ONLINE-DISKUSSION – POLITISCHES CORONA-VIRUS? Wie Rechtsstaatlichkeit in Krisenzeiten funktioniert

Donnerstag, 2. April 2020 | 18:00 – 19:00 Uhr | Digital per ZOOM

Programm und Anmeldung: https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/e987k
ZOOM-Link zur Veranstaltung: https://zoom.us/j/359175127

Diskutieren Sie in diesem Webtalk mit uns und unseren Expertinnen und Experten!

Dóra Diseri (Ungarische Journalistin und Projektleiterin bei n-ost)
David Vincent Henneberger (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Büro Madrid)
Dr. Nicolai von Ondarza (Stiftung Wissenschaft und Politik)
Dr. Jana Puglierin (European Council on Foreign Relations)

 
Mit Input von Dr. Christian Taaks (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Büro Korea)

Moderation: Dr. Andrea Despot (Europäische Akademie Berlin)

Zum Thema:
Kontaktverbote, Ausgangssperren und andere tiefe Eingriffe in die individuelle Freiheit der Bürgerinnen und Bürger waren in den liberalen Demokratien des Westens noch vor wenigen Wochen undenkbar. Heute sind sie wegen der Corona-Krise Normalität. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, greifen Regierungen weltweit zu immer strengeren Maßnahmen. Doch die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gesundheitsschutz und der Beschneidung von Freiheitsrechten wird immer lauter gestellt: Wie weit darf eine demokratische Regierung gehen? In welchem Verhältnis stehen Werte wie Freiheit, Gesundheit, Solidarität zueinander? Wird die eingeschränkte Freiheit womöglich zum Dauerstand – zumindest teilweise? Und was tun, wenn die Corona-Krise etwa der ungarischen Regierung die ideale Gelegenheit bietet, die demokratische Kontrolle des Parlaments über die Regierung einfach abzuschaffen?

Wir wollen einen Blick darauf werfen, wie die Frage nach Freiheit oder Gesundheitsschutz in verschiedenen Ländern Europas beantwortet wird – und mit welcher Begründung. Welche überzeugt Sie?

Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit statt.

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Postfiliale in der Kreuznacher Strasse

Auf unbestimmte Zeit geschlossen!

Wo sollen unsere älteren Mitbürger Geld holen ?

Sie haben keinen pin und keine Kreditkarte.

Wer kann helfen oder hat eine Idee ?

 

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Postbankfiliale geschlossen

Veröffentlicht am 03.04.2020 von Cay Dobberke

Postbankfiliale geschlossen. Für Anwohner rund um den Breitenbachplatz und Bewohner der nahen Künstlerkolonie war es eine böse Überraschung: Die Filiale der Postbank an der Kreuznacher Straße schloss im März „aus betrieblichen Gründen“ für „unbestimmte Zeit“, wie ein Aushang verkündet. Für Post- und Postbankdienste wird Kunden ersatzweise die Filiale an der Steglitzer Schloßstraße empfohlen. Diese liegt aber rund 1,5 Kilometer entfernt.

Die Schließung begründet Postbank-Sprecher Hartmut Schlegelmit einem Personalmangel infolge der Coronavirus-Pandemie. In ganz Deutschland seien die Öffnungszeiten mancher Filialen verkürzt worden. Mitarbeiter sollen in „wechselnden, voneinander getrennten Teams im Schichtbetrieb arbeiten“. Wenn „vereinzelt die temporäre Schließung einer Filiale notwendig sein sollte“, würden die Dienstleistungen „von umliegenden, noch geöffneten Postbank-Filialen oder Partnerfilialen der Deutschen Post übernommen“. Momentan sei „keine verlässliche Prognose“ dazu möglich, wann es an der Kreuznacher Straße weitergehen kann.

Selbstbedienungsbereiche geschlossener Filialen „bleiben zugänglich und werden – falls ein Geldautomat vorhanden ist – weiterhin mit Bargeld versorgt“, sagte der Sprecher. Doch davon kann an der Kreuznacher Straße keine Rede sein. Der Geldautomat steht innen hinter dem heruntergelassenen Rolltor.

Andere Möglichkeiten zum gebührenfreien Geldabheben haben Postbank-Kunden rund um den Breitenbachplatz wohl nicht. Ein Tipp des Unternehmens lautet, dass Geldautomaten der „Cash Group“ deutschlandweit gratis genutzt werden können. Dazu gehören auch die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Hypovereinsbank. Außerdem gebe es Bargeld „in ausgewählten Supermärkten und bei Shell-Tankstellen“. Doch laut Christian Sekula, dem Sprecher der Künstlerkolonie Berlin, ist keines der Geldinstitute (mehr) im Kiez präsent. Und die einzige nahe Tankstelle am Südwestkorso gehört nicht Shell, sondern Aral.

Das Verhalten der Postbank findet Sekula „dreist“. Besonders benachteiligt seien Senioren, die es gewohnt waren, ihr Geld am Schalter abzuheben. Es gebe einige ältere Nachbarn, die gar keine Karte für Geldautomaten besäßen oder ihre PIN nicht wüssten. Die Postbank könne ersatzweise einen Bus für die Bargeldversorgung einsetzen, regt er an. Sekula befürchtet auch, dass sich die Postbank vielleicht ganz aus dem Kiez zurückziehe, wie es alle anderen Banken schon vor Jahren getan hätten. Die Berliner Sparkasse betreibt dort noch ein SB-Center.

Ebenfalls wegen Personalmangels hatte die Postbank am Kurfürstendamm 195 schon am Montag der vorigen Woche kurz geschlossen. Sogar die Schlitze des Briefkastens waren dort mit Paketband verklebt. Einen Tag später ging es aber weiter.

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Berliner Senat beschließt weitere Maßnahmen gegen Corona-Virus

Der Berliner Senat hat am Samstag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie beschlossen.

Künftig dürfen keine Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen über zehn Personen mehr stattfinden, die bisherigen Ausnahmen für Parlamente, Gerichte und andere staatliche Einrichtungen, sowie für das Aufrechterhalten u.a. von Versorgung, Gesundheitsfürsorge und Wirtschaftsunternehmen gelten weiter. Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.

Zudem sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnerinnen und Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Gaststätten mit Tischbetrieb müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sie dürfen allerdings Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung, auch durch Lieferdienste, sind geeignete Vorkehrung zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

Dieser Beschluss tritt am Sonntag in Kraft.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller: „Diese weiteren Maßnahmen sind nötig, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Jeder einzelne von uns muss hier auch eigenverantwortlich handeln und diese Regelungen beachten und umsetzen. Soziale Kontakte müssen eingeschränkt werden. Es ist gut, dass wir im Senat diese Schritte heute gemeinsam beschlossen haben. Weitere Schritte werden wir gemeinsam morgen mit Bund und Ländern diskutieren und auch mit Brandenburg abstimmen.“

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Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Vom 21. März 2020

Auf Grund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, verkündet am 17. März 2020 nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen vom 29. Januar 1953 (GVBl. S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. November 1995 (GVBl. S. 764) geändert worden ist, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 19. März 2020, die am 20. März 2020 ebenfalls nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen verkündet worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.

2. In § 1 Absatz 2, Satz 1 wird die Zahl „50“ durch die Zahl „10“ ersetzt.

3. In § 1 wird ein neuer Absatz (4) angefügt:

(4) Jede und jeder soll die physischen Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder der Partnerin oder dem Partner, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m ist soweit möglich einzuhalten.

4. § 3 wird neu gefasst:

§ 3 Gaststätten und Hotels

(1) Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, inklusive Shisha-Bars, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder zur Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung der Kaufabwicklung und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

(2) Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten.

5. § 3a, Absatz 3 wird neu gefasst:

(3) Eine Öffnung der in Absatz 2 genannten Einrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung von Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 22. März 2020 in Kraft.

Berlin, den 21. März 2020

Der Senat von Berlin

Michael Müller
Regierender Bürgermeister

Dilek Kalayci
Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Einschränkung des Dienstbetriebes

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf,

diese Zeiten fordern uns alle heraus und zum Umdenken auf. Die Herausforderung besteht darin, die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst stark zu verlangsamen. Deshalb werden auch wir den Dienstbetrieb einschränken.

Dazu erklärt der stellvertretende Bezirksbürgermeister Arne Herz:

Wir alle stehen vor besonderen Herausforderungen. Als Verwaltung wollen wir Leuchtturm der Verlässlichkeit und Beständigkeit als Anlaufstelle für den Bürger auch in schwierigen Zeiten sein. Wir sind weiterhin für Sie ansprechbar, aber auf anderem Wege als bisher. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch im Bezirksamt, wie der einzelne Bereich konkret erreichbar ist.

Und gestehen Sie uns zu, dass auch wir jeden Tag vor neue Herausforderungen gestellt sein werden. Aber lassen Sie uns gemeinsam diese Situation bewältigen und als Berlinerinnen und Berliner, die schon ganz andere Phasen der Geschichte gemeistert haben, auch mutig durch diese Zeit gehen. Helfen wir uns untereinander, gehen wir sorgsam miteinander um und unterstützen das medizinische Personal und diejenigen, die diese Stadt am Leben erhalten. Berlin hat bisher jede Herausforderung der Geschichte gemeistert. Wir werden auch diese Situation meistern! Getreu dem alten Motto der Berlinerinnen und Berliner: Der Insulaner verliert die Ruhe nicht!

Der Zugang zum Dienstgebäude Otto-Suhr-Allee 100 wird beschränkt. Der ausschließliche Zugang für Bürgerinnen und Bürger wird über die Otto-Suhr-Allee 96 (Bibliothekseingang) ermöglicht.

Der Zugang zum Dienstgebäude Hohenzollerndamm wird beschränkt. Der ausschließliche Zugang für Bürgerinnen und Bürger wird über den Hohenzollerndamm 177 (Bürgeramtseingang) ermöglicht.

In den nachfolgend genannten Bereichen wird der entsprechend festgelegte Dienstbetrieb grundsätzlich gewährleistet. Die folgenden Schließungsentscheidungen wurden in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen, das Gesundheitssystem vor massiven Belastungen zu bewahren und besonders gefährdete Menschen zu schützen. Sie können auch angepasst werden.

Das bedeutet für die einzelnen Fachbereiche:

Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur

Schul- und Sportamt:

  • ab 17.03.2020 bis zum 19.4.2020 sind alle allgemeinbildende Schulen geschlossen, eine Notbetreuung für Kinder ausgewählter systemrelevanter Berufsgruppen bis Klassenstufe 6 wird sichergestellt
  • ab sofort sind bis zum 19.04.2020 alle Sporthallen und -plätze geschlossen
  • im Schulamt findet nur noch eine Notsprechstunde statt: die Kontaktaufnahme soll ausschließlich per E-Mail erfolgen
  • schulamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
  • sportamt@charlottenbrug-wilmersdorf.de

Jugendkunstschule: Die Jugendkunstschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Gartenarbeitsschule: Die Gartenarbeitsschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugendverkehrsschule: Die Jugendverkehrsschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugendamt

Jugendfreizeiteinrichtungen sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Familienzentren sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugenderholungsreisen in den Osterferien sind abgesagt.

Kindertagestätten

Ab 17.03.2020 bis zum 19.4.2020 sind alle Kindertagesstätten geschlossen, eine Notbetreuung für Kinder ausgewählter systemrelevanter Berufsgruppen wird sichergestellt.

Unterhaltsvorschussstelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • keine Sprechstunde im Dienstgebäude
  • Anträge sind möglichst per Post zuzusenden, im Notfall können diese auch im Rathausbriefkasten abgegeben werden
  • Bescheinigungen werden per Post versandt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

JUG ZFD 4

Hohenzollerndamm 174-177

10713 Berlin

Kontakt: juguv@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Elterngeldstellestelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude
  • Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.
  • Anträge sind möglichst per Post zuzusenden, im Notfall können diese auch im Rathausbriefkasten abgegeben werden
  • Bescheinigungen werden per Post versandt

Kontakt: elterngeld@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten

Kontakt: Jugendhilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de

Kindschaftsrechtliche Hilfen

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten

Kontakt: Jugav-sr@charlottenburg-wilmersdorf.de

Teilhabefachdienst Jugend

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Eingeschränkter Betrieb

Tel: 030-9029 18500

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 1

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten in der Nehringstraße und Mierendorffstraße

Kontakt:

Regionalteam1@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Nehringstraße: 030 9029 24396

Mierendorffstraße: 030 9029 27614

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 2

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus Otto-Suhr-Allee

Kontakt: Region2@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 13617

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 3

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten in der Heerstraße

Kontakt: Regionalteam3@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 17398

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 4

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude Hohenzollerndamm

Kontakt: jugrt4rsdb@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 15260

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 5

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude Hohenzollerndamm

Kontakt: regionalteam5@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 15260

Krisendienst

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Eingeschränkter Betrieb

Kontakt

Mo-Fr 8-18 Uhr

Tel (030) 9029-15555

Berliner Hotline Kinderschutz

Rund um die Uhr

Tel (030) 610066

Tagesbetreuung (Kita)

Kontakt:

Anträge und Gutscheine: jug-zfd5@charlottenburg-wilmersdorf.de

Sozialpädagogische Fachberatung: jug-tagesbetreuung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Amt für Weiterbildung und Kultur:

Alle kulturellen Einrichtungen des Bezirkes (Villa Oppenheim, Kommunale Galerie, Theater Coupé, Artothek) sind geschlossen. Somit finden auch alle öffentliche Veranstaltungen bis zum 19.04.2020 nicht mehr statt.

Bis zum 19.04.2020 wird die Raumvergabe/Vermietung für das Theater Coupé für Neuverträge eingestellt.

Bibliotheken:

Die Bibliotheken des Bezirksamtes sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Dies gilt auch für die Außenrückgabe. Ausgeliehene Medien können kostenfrei bis eine Woche nach der Schließzeit zurückgegeben werden.

Musikschule:

Die bezirkliche Musikschule City-West ist bis 19.04.2020 geschlossen. Es findet kein Unterricht statt. Auch Anmeldungen sind nicht möglich.

Volkshochschule (VHS):

Die Volkshochschule City-West ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Abteilung Gesundheit und Soziales

Gesundheitsamt:

Das Gesundheitsamt nimmt in Gänze bis auf Weiteres ausschließlich Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz bzw. zur Bekämpfung der Pandemie wahr. Alle Sprechstunden entfallen.

Für die Einschulungsuntersuchungen, die Kindersprechstunde im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, den Sozialpsychiatrischen Dienst, das Zentrum für sexuelle Gesundheit und die Beratungsstelle für chronisch Kranke und Behinderte werden gesonderte Regelungen getroffen, die in Kürze veröffentlicht werden.

Sozialamt: Ausfall der Sprechstunde ab 17.03.2020 im Amt für Soziales direkte Vorsprachen nur in folgenden Fällen möglich:

  • Sozialhilfeanträge wegen Mittellosigkeit und Erstanträge
  • Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr im zuständigen Leistungsteam
  • Unterbringung von Wohnungslosen und Akutfälle bei drohender Wohnungsräumung Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Alle weiteren Anliegen können per Post, Fax oder Mail eingereicht werden.

Fax: 9029-14339

Materielle Hilfen: post.soziales@charlottenburg-wilmersdorf.de

Soziale Wohnhilfe: swh-verwaltung@charlottenburg-wilmersdorf.de

BAföG-Amt: bafoeg@charlottenburg-wilmersdorf.de

Bestattungskosten: soz-bestattungen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Schließung von Senioreneinrichtungen

Alle Seniorenfreizeiteinrichtungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin in

Seniorenklubs, -treffs und -wohnhäusern werden bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Serviceeinheit Facility Management:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/interne-dienste/facilitymanagement/

Externe Veranstaltungen in Räumen des Bezirksamts finden bis auf weiteres nicht mehr statt. Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

Fachbereich Hochbau:

hochbau@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16380

Fax: (030) 9029 – 16385

Fachbereich Immobilienwirtschaft:

liegenschaften@charlottenburg-wilmersdorf.de: liegenschaften@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16300

Fax: (030) 9029 – 16305

Fachbereich Interne Dienste:

interne-dienste@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16606

Fax: (030) 9029 – 16305

Umwelt- und Naturschutzamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/

Die Sprechstunden sind bis zum 19.04.2020 abgesagt. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

FB Umweltschutz

umweltamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18801

Fax: (030) 9029 – 18848

FB Untere Naturschutzbehörde

umweltamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18840

Fax: (030) 9029 – 18849

Straßen und Grünflächenamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/

Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

Fachbereich Grünflächen:

gruenflaechen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18201/18202

Fax: (030) 9029 – 18329

Fachbereich Tiefbau:

tiefbau@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18301

Fax: (030) 9029 – 18329

Fachbereich Tief/Grün Verwaltung

Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden (vgl. Internet-Seite).

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/strassen/artikel.201495.php

Straßenverkehrsbehörde:

svb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18251

Fax: (030) 9029 – 18269

Stadtentwicklungsamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/

Die Sprechstunden sind bis zum 19.04.2020 abgesagt. Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

FB Bauaufsicht:

bauaufsicht@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16000

Fax: (030) 9029 – 16005

FB Stadtplanung:

stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 15148

Fax: (030) 9029 – 15139

Untere Denkmalschutzbehörde:

denkmalschutz@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 15148

Fax: (030) 9029 – 15139

FB Vermessung:

vermessung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029-14199

Fax: (030) 9029-14250

Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten

Amt für Bürgerdienste:

Bürgerämter: Ab dem 17.03.2020 gilt bis zum 19.04.2020

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Schließung der Standorte Halemweg, Heerstraße
  • Keine Öffnungszeiten für Spontankunden im Dienstgebäude Hohenzollerndamm,
  • ausschließlich Terminkunden
  • Notfälle können über die Pförtnerloge im Dienstgebäude Hohenzollerndamm (Zugang Hohenzollerndamm 177) abgewickelt werden

Kontakt: buergeramt@charlottenburg-Wilmersdorf.de

Standesamt: Ab dem 17.03.2020 gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Öffnungszeiten für Spontankunden im Standesamt
  • in Notfällen bitten wir um Kontaktaufnahme:
  • Notehen werden weiterhin durchgeführt
  • Geburtsurkunden können abgeholt werden
  • Sterbeurkunden können abgeholt werden
  • Einbürgerungen werden ohne Einbürgerungsfeier vorgenommen
  • Eheschließungen finden in den Trauzimmern nur mit reduzierte Beteiligung der Angehörigen statt. Brautpaar, Trauzeugen und ein Fotograf

Kontakt:

standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13642

sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13642

geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-12354

familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13640

heiratsbuch@charlottenbuirg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-12249

urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13388

Fachbereich Wohnen: Ab sofort gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus
  • Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.
  • WBS Anträge sollen möglichst per Post übersendet werden. Können aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Bescheinigte WBS werden per Post versandt.
  • Wohngeldanträge und Widersprüche sollen möglichst per Post übersendet werden.
  • Können aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden
  • Fragen und Informationen zur Zweckentfremdung, dem Mietbindungsgesetz und zum Mietendeckel sind über E-Mail und Post weiterhin möglich.

Kontakt

wohnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Ordnungsamt Ab sofort bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine direkten Sprechzeiten
  • alle Dienstleistungen der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen (insbesondere Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, und -abmeldungen) werden soweit wie möglich aufrechterhalten.
  • Anliegen können E-Mail und per Ordnungsamt APP AMS vorgetragen werden.

Kontakt

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Veterinär und Lebensmittelaufsicht: Ab sofort bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine direkten Sprechzeiten
  • Anliegen können per E-Mail und per Ordnungsamt APP AMS vorgetragen werden.

Kontakt

vetleb@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Außendienst: Ab sofort bis zum 19.04.2020

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Der Außendienst des Ordnungsamtes wird weiterhin im Bezirk Kontrollen vornehmen, insbesondere zur Umsetzung der der Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin vom 14.03.2020.

Kontakt

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wochenmärkte

Die bezirklichen Wochenmärkte in Charlottenburg-Wilmersdorf finden bis auf Weiteres statt.

Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung und Beauftragte: Ab sofort gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus

Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

PersFinWi@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel: 9029-12194; -12494 Fax: 12902

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Neue Verordnung des Senats zur Corona-Krise aus der Senatssitzung vom 17. März 2020 tritt am 18. März in Kraft

In Ergänzung der Maßnahmen aus der Verordnung vom 14. März: „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ hat der Berliner Senat heute Folgendes beschlossen:

 

    • Hinsichtlich der Regelung für Veranstaltungen und Versammlungen gibt es Ausnahmeregelungen, die die Sitzungen der Bundes-, Landes- und Bezirksparlamente sowie des Senats von Berlin, des Verfassungsgerichts von Berlin und anderer Gerichte, Gremien und Behörden von Bund und Ländern sowie anderer Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, betreffen. Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.

 

    • Auch Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendkunstschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen jetzt nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

 

    • Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das gilt neu auch für Sisha-Bars. Sonstige Gaststätten dürfen jetzt nur noch in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, aber auch nur dann für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Abstandsregeln von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet werden. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zulässig. Verboten sind jetzt auch touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

 

    • Für den Einzelhandel gilt: ausgenommen vom Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen ist nur der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Bestattungsunternehmen, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel. Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

 

    • Für Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb gilt neu dass Ausnahmen für die Öffnung von Sportstätten, Badeanstalten und Sportbetrieb in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich durch schriftliche Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden.

 

    • Personaleinsatz in Krankenhäusern: Krankenhäuser müssen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aussetzen, soweit dadurch personelle und sonstige Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf freigesetzt werden können.

 

    • Veränderungen bei den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Hospizen: Patientinnen und Patienten in Einrichtungen der Sterbebegleitung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von solchen Einrichtungen und Sterbende unterliegen keinen Beschränkungen für den Empfang von Besuch. Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus von einer Person eigener Wahl begleiten lassen. Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, ausgenommen Geschwister des Neugeborenen, oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Besuche von mit der Seelsorge betrauten Personen sind, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln, stets zulässig.

 

    • Vom Senat ist weiterhin beschlossen worden, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen nicht für den Präsenzlehrbetrieb und nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Bibliotheken dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Onlinedienste können angeboten werden. Mensen des Studierendenwerks dürfen nicht geöffnet werden. Das gilt auch für außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Berlin, ungeachtet ihrer Rechtsform.

 

Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

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Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu Corona

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16.03.2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

 

    1. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Dro-gerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

 

    1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind – Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen – Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Ein-richtungen – Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen – Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen – der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen – alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center – Spielplätze.

 

    1. Zu verbieten sind – Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen – Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Syna-gogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

 

  1. Zu erlassen sind
      • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)

      • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben

      • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise

      • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,

    • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.