Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne für Selbstständige:
Entschädigungsberechtigt nach §56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Bescheid eines Berliner Gesundheitsamtes Ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) oder zur angeordneten Quarantäne (§ 30 IfSG).
- Verdienstausfall Der antragstellenden Person muss durch die angeordnete Maßnahme ein Verdienstausfall entstanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Hinweis zum Online-Verfahren • Halten Sie die für die Beantragung notwendigen Unterlagen im Dateiformat: JPG, JPEG, PNG oder PDF bereit.
• Alternativ können Fotos der Dokumente mit einem QR-Code-fähigen Mobilgerät hochgeladen werden.
• Die Gesamtgröße aller Dateien darf 5 MB nicht überschreiten. - Einkommenssteuerbescheid Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids
- Beitragsnachweise privater Versicherungen Kopie der Beitragsnachweise zur privaten Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung
- Betriebswirtschaftliche Analyse Kopie einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Analyse
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Senatsverwaltung für Finanzen
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