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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
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Berliner Freiheitsglocke wird 70 Jahre alt

„Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen.“

 

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Feierliche Gebindeniederlegung am 24. Oktober 2020 vor dem Rathaus Schöneberg

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Freiheitsglocke fand heute eine feierliche Gebindeniederlegung an der Freitreppe des Rathaus Schönebergs vor der Gedenktafel der Freiheitsglocke statt. Teilnehmende waren der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller, die Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler, der Bezirksverordnetenvorsteher Tempelhof-Schönebergs Stefan Böltes, der Präsident des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland, die US-Geschäftsträgerin Robin S. Quinville, der Verteidigungsattaché der Britischen Botschaft Brigadegeneral Jason Rhodes, sowie die Erste Botschaftsrätin der Französischen Botschaft, Frau Sylvie Massière.

Bezirksbürgermeisterin Schöttler erinnert sich:

Ich bin in Schöneberg aufgewachsen und mit dem Klang der Glocke sehr vertraut. Das Glockengeläut und der Freiheitsschwur um 12:00 Uhr im RIAS Berlin sind mir noch gut in Erinnerung. Der Ruf nach Freiheit, Frieden und der Aufforderung der Tyrannei Widerstand zu leisten, das hat mich politisch geprägt. Der Freiheitsschwur hat nichts von seiner Aktualität verloren.

Am 24. Oktober 1950, dem Tag der Vereinten Nationen, wurde die Berliner Freiheitsglocke im Beisein von 400.000 Bürger_innen im Turm des Rathaus Schönebergs installiert und läutete um 12:00 Uhr das erste Mal. Zu diesem Zeitpunkt hatte die über 10.000 kg schwere Glocke bereits eine medienwirksame Reise durch die USA hinter sich, den “Kreuzzug für die Freiheit”, in dessen Zuge mit den “Freedom Scrolls” Millionen von Unterschriften und Spenden gesammelt wurden. Gegossen wurde sie zuvor von der in London ansässigen Firma Gillett & Johnston. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen Liberty Bell gefertigt und trägt als Inschrift ein Zitat Abraham Lincolns aus seiner Gettysburg Rede:

That this world under God shall have a new birth of freedom.

Möge diese Welt mit Gottes Hilfe eine Wiedergeburt der Freiheit erleben.

Besonders in der Hochphase des Kalten Krieges symbolisierte die Freiheitsglocke das Streben der Berliner_innen nach Demokratie und Freiheit, die Unantastbarkeit und Würde jedes einzelnen Menschen insbesondere in Angesicht von Krieg und Tyrannei, sowie die herausragende Solidarität der USA zum damaligen West-Berlin.

Die welt- und stadtgeschichtliche Bedeutung der Berliner Freiheitsglocke sollte in einem Festakt anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens gewürdigt werden. Dieser wurde jedoch aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie auf das nächste Jahr verschoben.

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Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 06.10.2020
 

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

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Ausstellung Wohnverhältnisse. Charlottenburg, Wilmersdorf und die Wohnungsfrage

Seine neue Sonderausstellung “Wohnverhältnisse” zeigt das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf ab Freitag, 2. Oktober. Die Ausstellung veranschaulicht, wie sich die Wohnverhältnisse in den einstmals selbstständigen Städte Charlottenburg und Wilmersdorf vor der Gründung Groß-Berlins zu Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten und welche Antworten auf die drängende „Wohnungsfrage“ gefunden wurden.

Am 1. Oktober 1920 trat das mit knapper Mehrheit beschlossene „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ in Kraft. Es entstand Berlin in seinen heutigen Grenzen. Aus der Eingemeindung gingen die Städte Charlottenburg und Wilmersdorf als Bezirke hervor. Bereits in den Jahrzehnten zuvor hatte sich ein Metropolenraum entwickelt, den soziale Unterschiede prägten. Die „Wohnungsfrage“ war eine der drängendsten Herausforderungen im großstädtischen Zusammenleben.

Bereits um 1900 forderten deshalb Reformbewegungen und Sozialpolitiker Veränderungen.

Die Ausstellung gibt Einblicke in die rasante Entwicklung, die Charlottenburg und Wilmersdorf im Zusammenspiel mit dem Bauwesen und Terraingesellschaften nahmen, und stellt Reformideen dieser Zeit vor. Die Anfänge kommunaler Wohnungspolitik in Charlottenburg, die die Gründung eines Wohnungsamtes und die Errichtung des Ledigenheims an der Danckelmannstraße als Maßnahmen wählte, werden in den Blick genommen. Dabei zeigen die Positionen, Maßnahmen und Bauten in dieser Ausstellung: Ging es um “Wohnverhältnisse”, wurde auch soziale Ungleichheit in der Industriegesellschaft, kommunale Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung und die Stellung von Frauen im öffentlichen Leben verhandelt.

Bauten und Siedlungen, deren Entstehung die Ausstellung thematisiert, prägen bis heute das Stadtbild des Bezirks. Die Villa Oppenheim als Standort des Museums bildet einen Ausgangspunkt der Ausstellung: Einerseits forderten gerade die widrigen Wohnbedingungen im nahen Schlossviertel politisches Handeln der Kommune heraus. Andererseits war es die wachsende Stadt der „Mietskasernen“, die für die Familie Oppenheim den Ausschlag gab, den Charlottenburg Sommersitz aufzugeben und die Gebäude 1911 an die Stadt Charlottenburg zu verkaufen.

Begleitend zur Ausstellung werden thematische Streifzüge durch den Bezirk, Führungen durch die Ausstellung und Programme für Kinder und Familien angeboten.

Die Ausstellung ist Teil eines Kooperationsprojekts der Berliner Bezirksmuseen und des Stadtmuseums Berlin. Weitere Informationen gibt es unter www.grossesb.berlin

Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim

Schloßstraße 55 / Otto-Grüneberg-Weg

14059 Berlin

Tel.: 030 9029 24106

Email: museum@charlottenburg-wilmersdorf.de

www.villa-oppenheim-berlin.de

Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag 10–17 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage 11–17 Uhr

Eintritt frei. Zugang barrierefrei