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Meinungsäußerungsfreiheit – Neuerscheinung AUS POLITIK UND ZEITGESCHICHTE

Freie Rede

Die Meinungsäußerungsfreiheit ist für die demokratische Willensbildung unerlässlich und genießt in Deutschland weitreichenden Schutz. Wie verhält sich dieses Grundrecht zu Hate Speech und Political Correctness?

Sich frei äußern und die eigene Meinung öffentlich verbreiten zu können, ist für freiheitliche demokratische Gesellschaften unerlässlich: Der ungehinderte Austausch konkurrierender Argumente und Sichtweisen ermöglicht politischen Wettbewerb und ist eine wesentliche Voraussetzung für die demokratische Willensbildung. Entsprechend weitreichend ist der Schutz, den die Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz genießt.

Angesichts der on- wie offline zu beobachtenden sprachlichen Enthemmung und vermehrten Hassrede werden die Grenzen der freien Rede gerade vielfach ausgetestet und von Gerichten zum Teil neu definiert. Zugleich wird “politisch korrekter” Sprachgebrauch von einem nennenswerten Bevölkerungsanteil offenbar als Einschränkung der freien Rede empfunden.

APuZ_2020-12-13_online

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Nachbarschaftshilfe in Charlottenburg-Wilmersdorf

Gemeinsame Pressemitteilung Berlin, 18.03.2020

Charlottenburg-Wilmersdorf:

Nachbarschaftshilfe in Zeiten von Corona

Begegnungszentren, Kirchengemeinden und Kiezinitiativen in Charlottenburg-Wilmersdorf haben eine zentrale Anlaufstelle ins Leben gerufen, damit sich Nachbarschaften in Zeiten der zunehmenden Isolation unterstützen können. Es gibt Menschen, die nicht einkaufen gehen dürfen, Leute, die ihren Hund nicht ausführen können, andere, die alleine sind und (telefonische) Zuwendung brauchen. Wir wollen diejenigen, die Hilfe brauchen und diejenigen, die sie bieten können, zusammenbringen. Ab dem 18. März 2020 bemühen wir uns über ein Online-Formular, telefonisch, sowie über Aushänge Unterstützung zu vermitteln.

Hierbei geht es nicht um bezahlte Arbeit, sondern um kleine Tätigkeiten, die Nachbar*innen übernehmen können, damit Risikogruppen und Kranke nicht unnötig aus dem Haus müssen. Zudem sind die Personendaten nicht öffentlich einsehbar und die Vermittlung der eingehenden Gesuche erfolgt durch Teams der lokalen Initiativen. Damit wollen wir Vertrauen schaffen, die Hilfen zielgenau vermitteln und Menschen ermutigen, das Angebot zu nutzen.

Über ein Online-Formular auf den Webseiten der beteiligten Organisationen und bei willkommen-im-westend.de/nachbarschaftshilfe kann eine Hilfeanfrage oder ein Angebot registriert werden.

 

Für die beteiligten Organisationen:

Kirchengemeinde Neu Westend
Interkulturanstalten Westend eV (Ulme35)
Willkommen im Westend
Auenkirche 
Das Team von nachbarschafft e.V.
Künstlerkolonie Berlin e.V.
Das Team von charlottenburg-hilft
Das Team vom Divan e.V.
Das Team vom Kiezbündnis Klausenerplatz e.V.

Ansprechpersonen: 

Frank Vöhler, Kirchengemeinde New Westend und Ulme35: 01739437036

Adam Naber, Projektkoordinator vom Haus der Nachbarschafft: 01784532411

Hannes Habekost, Charlottenburg-hilft: 0174 38 50 59 7

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Einschränkung des Dienstbetriebes

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf,

diese Zeiten fordern uns alle heraus und zum Umdenken auf. Die Herausforderung besteht darin, die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst stark zu verlangsamen. Deshalb werden auch wir den Dienstbetrieb einschränken.

Dazu erklärt der stellvertretende Bezirksbürgermeister Arne Herz:

Wir alle stehen vor besonderen Herausforderungen. Als Verwaltung wollen wir Leuchtturm der Verlässlichkeit und Beständigkeit als Anlaufstelle für den Bürger auch in schwierigen Zeiten sein. Wir sind weiterhin für Sie ansprechbar, aber auf anderem Wege als bisher. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch im Bezirksamt, wie der einzelne Bereich konkret erreichbar ist.

Und gestehen Sie uns zu, dass auch wir jeden Tag vor neue Herausforderungen gestellt sein werden. Aber lassen Sie uns gemeinsam diese Situation bewältigen und als Berlinerinnen und Berliner, die schon ganz andere Phasen der Geschichte gemeistert haben, auch mutig durch diese Zeit gehen. Helfen wir uns untereinander, gehen wir sorgsam miteinander um und unterstützen das medizinische Personal und diejenigen, die diese Stadt am Leben erhalten. Berlin hat bisher jede Herausforderung der Geschichte gemeistert. Wir werden auch diese Situation meistern! Getreu dem alten Motto der Berlinerinnen und Berliner: Der Insulaner verliert die Ruhe nicht!

Der Zugang zum Dienstgebäude Otto-Suhr-Allee 100 wird beschränkt. Der ausschließliche Zugang für Bürgerinnen und Bürger wird über die Otto-Suhr-Allee 96 (Bibliothekseingang) ermöglicht.

Der Zugang zum Dienstgebäude Hohenzollerndamm wird beschränkt. Der ausschließliche Zugang für Bürgerinnen und Bürger wird über den Hohenzollerndamm 177 (Bürgeramtseingang) ermöglicht.

In den nachfolgend genannten Bereichen wird der entsprechend festgelegte Dienstbetrieb grundsätzlich gewährleistet. Die folgenden Schließungsentscheidungen wurden in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen, das Gesundheitssystem vor massiven Belastungen zu bewahren und besonders gefährdete Menschen zu schützen. Sie können auch angepasst werden.

Das bedeutet für die einzelnen Fachbereiche:

Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur

Schul- und Sportamt:

  • ab 17.03.2020 bis zum 19.4.2020 sind alle allgemeinbildende Schulen geschlossen, eine Notbetreuung für Kinder ausgewählter systemrelevanter Berufsgruppen bis Klassenstufe 6 wird sichergestellt
  • ab sofort sind bis zum 19.04.2020 alle Sporthallen und -plätze geschlossen
  • im Schulamt findet nur noch eine Notsprechstunde statt: die Kontaktaufnahme soll ausschließlich per E-Mail erfolgen
  • schulamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
  • sportamt@charlottenbrug-wilmersdorf.de

Jugendkunstschule: Die Jugendkunstschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Gartenarbeitsschule: Die Gartenarbeitsschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugendverkehrsschule: Die Jugendverkehrsschule ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugendamt

Jugendfreizeiteinrichtungen sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Familienzentren sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Jugenderholungsreisen in den Osterferien sind abgesagt.

Kindertagestätten

Ab 17.03.2020 bis zum 19.4.2020 sind alle Kindertagesstätten geschlossen, eine Notbetreuung für Kinder ausgewählter systemrelevanter Berufsgruppen wird sichergestellt.

Unterhaltsvorschussstelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • keine Sprechstunde im Dienstgebäude
  • Anträge sind möglichst per Post zuzusenden, im Notfall können diese auch im Rathausbriefkasten abgegeben werden
  • Bescheinigungen werden per Post versandt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

JUG ZFD 4

Hohenzollerndamm 174-177

10713 Berlin

Kontakt: juguv@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Elterngeldstellestelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude
  • Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.
  • Anträge sind möglichst per Post zuzusenden, im Notfall können diese auch im Rathausbriefkasten abgegeben werden
  • Bescheinigungen werden per Post versandt

Kontakt: elterngeld@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten

Kontakt: Jugendhilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de

Kindschaftsrechtliche Hilfen

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten

Kontakt: Jugav-sr@charlottenburg-wilmersdorf.de

Teilhabefachdienst Jugend

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Eingeschränkter Betrieb

Tel: 030-9029 18500

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 1

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten in der Nehringstraße und Mierendorffstraße

Kontakt:

Regionalteam1@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Nehringstraße: 030 9029 24396

Mierendorffstraße: 030 9029 27614

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 2

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus Otto-Suhr-Allee

Kontakt: Region2@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 13617

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 3

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten in der Heerstraße

Kontakt: Regionalteam3@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 17398

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 4

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude Hohenzollerndamm

Kontakt: jugrt4rsdb@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 15260

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 5

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Dienstgebäude Hohenzollerndamm

Kontakt: regionalteam5@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Bereitschaftstelefon: 030 9029 15260

Krisendienst

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Eingeschränkter Betrieb

Kontakt

Mo-Fr 8-18 Uhr

Tel (030) 9029-15555

Berliner Hotline Kinderschutz

Rund um die Uhr

Tel (030) 610066

Tagesbetreuung (Kita)

Kontakt:

Anträge und Gutscheine: jug-zfd5@charlottenburg-wilmersdorf.de

Sozialpädagogische Fachberatung: jug-tagesbetreuung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Amt für Weiterbildung und Kultur:

Alle kulturellen Einrichtungen des Bezirkes (Villa Oppenheim, Kommunale Galerie, Theater Coupé, Artothek) sind geschlossen. Somit finden auch alle öffentliche Veranstaltungen bis zum 19.04.2020 nicht mehr statt.

Bis zum 19.04.2020 wird die Raumvergabe/Vermietung für das Theater Coupé für Neuverträge eingestellt.

Bibliotheken:

Die Bibliotheken des Bezirksamtes sind bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Dies gilt auch für die Außenrückgabe. Ausgeliehene Medien können kostenfrei bis eine Woche nach der Schließzeit zurückgegeben werden.

Musikschule:

Die bezirkliche Musikschule City-West ist bis 19.04.2020 geschlossen. Es findet kein Unterricht statt. Auch Anmeldungen sind nicht möglich.

Volkshochschule (VHS):

Die Volkshochschule City-West ist bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Abteilung Gesundheit und Soziales

Gesundheitsamt:

Das Gesundheitsamt nimmt in Gänze bis auf Weiteres ausschließlich Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz bzw. zur Bekämpfung der Pandemie wahr. Alle Sprechstunden entfallen.

Für die Einschulungsuntersuchungen, die Kindersprechstunde im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, den Sozialpsychiatrischen Dienst, das Zentrum für sexuelle Gesundheit und die Beratungsstelle für chronisch Kranke und Behinderte werden gesonderte Regelungen getroffen, die in Kürze veröffentlicht werden.

Sozialamt: Ausfall der Sprechstunde ab 17.03.2020 im Amt für Soziales direkte Vorsprachen nur in folgenden Fällen möglich:

  • Sozialhilfeanträge wegen Mittellosigkeit und Erstanträge
  • Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr im zuständigen Leistungsteam
  • Unterbringung von Wohnungslosen und Akutfälle bei drohender Wohnungsräumung Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Alle weiteren Anliegen können per Post, Fax oder Mail eingereicht werden.

Fax: 9029-14339

Materielle Hilfen: post.soziales@charlottenburg-wilmersdorf.de

Soziale Wohnhilfe: swh-verwaltung@charlottenburg-wilmersdorf.de

BAföG-Amt: bafoeg@charlottenburg-wilmersdorf.de

Bestattungskosten: soz-bestattungen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Schließung von Senioreneinrichtungen

Alle Seniorenfreizeiteinrichtungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf Berlin in

Seniorenklubs, -treffs und -wohnhäusern werden bis zum 19.04.2020 geschlossen.

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Serviceeinheit Facility Management:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/interne-dienste/facilitymanagement/

Externe Veranstaltungen in Räumen des Bezirksamts finden bis auf weiteres nicht mehr statt. Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

Fachbereich Hochbau:

hochbau@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16380

Fax: (030) 9029 – 16385

Fachbereich Immobilienwirtschaft:

liegenschaften@charlottenburg-wilmersdorf.de: liegenschaften@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16300

Fax: (030) 9029 – 16305

Fachbereich Interne Dienste:

interne-dienste@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16606

Fax: (030) 9029 – 16305

Umwelt- und Naturschutzamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/

Die Sprechstunden sind bis zum 19.04.2020 abgesagt. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

FB Umweltschutz

umweltamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18801

Fax: (030) 9029 – 18848

FB Untere Naturschutzbehörde

umweltamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18840

Fax: (030) 9029 – 18849

Straßen und Grünflächenamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/

Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

Fachbereich Grünflächen:

gruenflaechen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18201/18202

Fax: (030) 9029 – 18329

Fachbereich Tiefbau:

tiefbau@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18301

Fax: (030) 9029 – 18329

Fachbereich Tief/Grün Verwaltung

Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden (vgl. Internet-Seite).

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/strassen/artikel.201495.php

Straßenverkehrsbehörde:

svb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 18251

Fax: (030) 9029 – 18269

Stadtentwicklungsamt:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/

Die Sprechstunden sind bis zum 19.04.2020 abgesagt. Termine werden nur nach vorheriger Absprache vergeben um zu prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist. Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

FB Bauaufsicht:

bauaufsicht@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 16000

Fax: (030) 9029 – 16005

FB Stadtplanung:

stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 15148

Fax: (030) 9029 – 15139

Untere Denkmalschutzbehörde:

denkmalschutz@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029 – 15148

Fax: (030) 9029 – 15139

FB Vermessung:

vermessung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel.: (030) 9029-14199

Fax: (030) 9029-14250

Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten

Amt für Bürgerdienste:

Bürgerämter: Ab dem 17.03.2020 gilt bis zum 19.04.2020

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Schließung der Standorte Halemweg, Heerstraße
  • Keine Öffnungszeiten für Spontankunden im Dienstgebäude Hohenzollerndamm,
  • ausschließlich Terminkunden
  • Notfälle können über die Pförtnerloge im Dienstgebäude Hohenzollerndamm (Zugang Hohenzollerndamm 177) abgewickelt werden

Kontakt: buergeramt@charlottenburg-Wilmersdorf.de

Standesamt: Ab dem 17.03.2020 gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Öffnungszeiten für Spontankunden im Standesamt
  • in Notfällen bitten wir um Kontaktaufnahme:
  • Notehen werden weiterhin durchgeführt
  • Geburtsurkunden können abgeholt werden
  • Sterbeurkunden können abgeholt werden
  • Einbürgerungen werden ohne Einbürgerungsfeier vorgenommen
  • Eheschließungen finden in den Trauzimmern nur mit reduzierte Beteiligung der Angehörigen statt. Brautpaar, Trauzeugen und ein Fotograf

Kontakt:

standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13642

sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13642

geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-12354

familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13640

heiratsbuch@charlottenbuirg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-12249

urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de , Tel. 9029-13388

Fachbereich Wohnen: Ab sofort gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus
  • Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.
  • WBS Anträge sollen möglichst per Post übersendet werden. Können aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Bescheinigte WBS werden per Post versandt.
  • Wohngeldanträge und Widersprüche sollen möglichst per Post übersendet werden.
  • Können aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden
  • Fragen und Informationen zur Zweckentfremdung, dem Mietbindungsgesetz und zum Mietendeckel sind über E-Mail und Post weiterhin möglich.

Kontakt

wohnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Ordnungsamt Ab sofort bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine direkten Sprechzeiten
  • alle Dienstleistungen der Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen (insbesondere Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen, und -abmeldungen) werden soweit wie möglich aufrechterhalten.
  • Anliegen können E-Mail und per Ordnungsamt APP AMS vorgetragen werden.

Kontakt

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Veterinär und Lebensmittelaufsicht: Ab sofort bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine direkten Sprechzeiten
  • Anliegen können per E-Mail und per Ordnungsamt APP AMS vorgetragen werden.

Kontakt

vetleb@Charlottenburg-Wilmersdorf.de

Außendienst: Ab sofort bis zum 19.04.2020

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Der Außendienst des Ordnungsamtes wird weiterhin im Bezirk Kontrollen vornehmen, insbesondere zur Umsetzung der der Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin vom 14.03.2020.

Kontakt

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wochenmärkte

Die bezirklichen Wochenmärkte in Charlottenburg-Wilmersdorf finden bis auf Weiteres statt.

Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung und Beauftragte: Ab sofort gilt bis zum 19.04.2020:

  • Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Keine Sprechzeiten im Rathaus

Anliegen können telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail vorgetragen werden.

PersFinWi@charlottenburg-wilmersdorf.de

Tel: 9029-12194; -12494 Fax: 12902

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Neue Verordnung des Senats zur Corona-Krise aus der Senatssitzung vom 17. März 2020 tritt am 18. März in Kraft

In Ergänzung der Maßnahmen aus der Verordnung vom 14. März: „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“ hat der Berliner Senat heute Folgendes beschlossen:

 

    • Hinsichtlich der Regelung für Veranstaltungen und Versammlungen gibt es Ausnahmeregelungen, die die Sitzungen der Bundes-, Landes- und Bezirksparlamente sowie des Senats von Berlin, des Verfassungsgerichts von Berlin und anderer Gerichte, Gremien und Behörden von Bund und Ländern sowie anderer Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, betreffen. Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.

 

    • Auch Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendkunstschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen jetzt nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

 

    • Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das gilt neu auch für Sisha-Bars. Sonstige Gaststätten dürfen jetzt nur noch in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, aber auch nur dann für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Abstandsregeln von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet werden. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zulässig. Verboten sind jetzt auch touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.

 

    • Für den Einzelhandel gilt: ausgenommen vom Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen ist nur der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Bestattungsunternehmen, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel. Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

 

    • Für Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb gilt neu dass Ausnahmen für die Öffnung von Sportstätten, Badeanstalten und Sportbetrieb in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich durch schriftliche Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden.

 

    • Personaleinsatz in Krankenhäusern: Krankenhäuser müssen, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aussetzen, soweit dadurch personelle und sonstige Kapazitäten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf freigesetzt werden können.

 

    • Veränderungen bei den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Hospizen: Patientinnen und Patienten in Einrichtungen der Sterbebegleitung sowie Bewohnerinnen und Bewohner von solchen Einrichtungen und Sterbende unterliegen keinen Beschränkungen für den Empfang von Besuch. Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus von einer Person eigener Wahl begleiten lassen. Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, ausgenommen Geschwister des Neugeborenen, oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Besuche von mit der Seelsorge betrauten Personen sind, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln, stets zulässig.

 

    • Vom Senat ist weiterhin beschlossen worden, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen nicht für den Präsenzlehrbetrieb und nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Bibliotheken dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Onlinedienste können angeboten werden. Mensen des Studierendenwerks dürfen nicht geöffnet werden. Das gilt auch für außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Berlin, ungeachtet ihrer Rechtsform.

 

Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

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Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu Corona

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16.03.2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

 

    1. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Dro-gerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

 

    1. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind – Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen – Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Ein-richtungen – Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen – Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen – der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen – alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center – Spielplätze.

 

    1. Zu verbieten sind – Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen – Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Syna-gogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

 

  1. Zu erlassen sind
      • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)

      • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben

      • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise

      • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,

    • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
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Coronavirus – Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Viele Unternehmen spüren schon jetzt die Auswirkungen des Coronavirus und geraten zunehmend in Schieflage. Umso wichtiger ist es für sie, frühzeitig gegenzusteuern, Hilfsangebote zu kennen und abzufordern. Die Bedarfe und die Möglichkeiten, vom Coronavirus betroffene Unternehmen zu unterstützen, werden sowohl von der Bundesregierung als auch von den Landesregierungen permanent ermittelt und der aktuellen Situation angepasst. Allen soll unbürokratisch geholfen werden. Niemand soll auf der Strecke bleiben. Auf der Serviceseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finden Unternehmer_innen viele weiterführende Informationen einschließlich Hotlines und Links.
Dazu gehören u. a. die:

 

 

 

 

 

 

So öffnet die IBB z. B. ihren Liquiditätsfonds für Hotellerie, Gastronomie und Handel.

 

 

 

 

Vom Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. gibt es noch diese beiden heißen Tipps:

 

    • das Finanzamt darüber informieren, dass keine Steuervorauszahlungen mehr geleistet werden können und ggf. um Stundung bzw. Anpassung bitten

 

    • prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht

 

Beachten Sie bitte, dass unsere Hinweise eine Auswahl und eine Momentaufnahme darstellen. Auch sie werden überarbeitet und fortgeschrieben.

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Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen

In Berlin werden ab dem 17. April alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

 

    • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen

 

    • Justizvollzug

 

    • Krisenstabspersonal

 

    • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)

 

    • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)

 

    • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich

 

    • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste

 

    • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

 

    • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

 

 

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon:
presse-information@senatskanzlei.berlin.de