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100 Jahre Groß-Berlin-Gesetz – Die Metropole, die immer weiter wachsen muss

Bild: akg-images/Gebrüder Haecke

Das Groß-Berlin-Gesetz vom 1. Oktober 1920 machte aus einer überfüllten Stadt eine Metropole mit fast vier Millionen Einwohnern. Heute sagt der Stadtentwicklungsexperte des Senats, Jens-Holger Kirchner: Es ist Zeit, dieses Gesetz fortzuschreiben.

rbb: Herr Kirchner, Ortsteile wie Buckow, Buch oder Heinersdorf gehörten bis zum 1. Oktober 1920 nicht zu Berlin. Heute ist das vielen in der Stadt vermutlich gar nicht mehr bewusst.   

Jens-Holger Kirchner: Auch Pankow oder selbst Charlottenburg wären nicht in Berlin gewesen. Damals platzte die Stadt aus allen Nähten. Die Umlandgemeinden prosperierten, die konnten vor Kraft nicht laufen. Aber sie haben sehr wohl auch einen Beitrag geleistet für die städtische Infrastruktur von Berlin. Seien es die Rieselfelder, die Wasserversorgung oder eben die Krankenhäuser. Das sind so Sachen, an die man sich schon erinnern sollte, auch für die Zukunft.  

Pankow 1902 | Bild: Pharus Verlag Berlin

 

War das damalige Berlin also abhängig von seinem Umland?

Ja. Und heute heißt es: Berlin kann nicht ohne Brandenburg, aber Brandenburg ist ohne Berlin auch nix. Und bei den mitunter komplizierten Beziehungen zwischen beiden Ländern, zwischen der großen Stadt und den Umlandgemeinden, sind schon Parallelen zu ziehen zwischen damals und heute. Gucken Sie sich mal in den Umlandgemeinden die Rathäuser an. Der Kreistag und die Kreisverwaltung im Landkreis Barnim – das ist alles vom Feinsten.

Wir Berliner mit unserer notorischen Finanzknappheit waren da immer hochgradig neidisch. Aber es ist eine Illustration dessen, was im unmittelbaren Umfeld von Berlin passiert. Das heißt ja nicht umsonst „Speckgürtel“. Wie groß auch der Nutzen ist, den die Umlandgemeinden aus der Berlinnähe ziehen: Gemeinsames Handeln aber auch gemeinsames Denken für die gesamte Region sind das Gebot der Stunde.

Sie haben alle Ebenen der Berliner Verwaltung erlebt, vom Bezirk bis zum Senat. Wie hat das Groß-Berlin-Gesetz von damals die Verwaltung bis heute geprägt?

Es hat Berlins Grenzen beeinflusst, im doppelten Sinne. Einmal natürlich die Grenze zu Brandenburg, die immer noch in allen Planungen ausgewiesen ist. Und dann die Verwaltungsgrenzen, die ja auch manchmal Denkgrenzen sind. Gerade im Verkehr war es lange so, dass etwa der „Stadtentwicklungsplan Verkehr“  – jetzt heißt er „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ – weitgehend ohne Brandenburg stattgefunden hat. Obwohl die vielfältigen verkehrlichen Verflechtungen zwischen Brandenburg und Berlin virulent sind, das erleben die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag. Trotzdem weiß bis heute niemand, wie eigentlich die Aufteilung der Verkehrsmittel für die Pendlerinnen und Pendler ist: Es gibt zwar Vermutungen. Aber wer nun wirklich unterwegs ist und womit – Straßenbahn, U-Bahn, Auto – das weiß keiner.

1920 – ein Jahr der Gegensätze

Bild: akg-images/Otto Haeckel

 

Er hat’s erfunden: Der damalige Oberbürgermeister Adolf Wermuth hat das „Groß-Berlin-Gesetz“ auf den Weg gebracht.

Und wie sieht es konkret mit dem Verhältnis zwischen Bezirken und Landesregierung aus?

Es gab schon damals Konflikte ohne Ende, auch markige Sprüche wie „Es schütze uns des Kaisers Hand vor Großberlin und Zweckverband“ [der Zweckverband Groß-Berlin bestand von 1912-21]. Das müssen also schon heftige Auseinandersetzungen gewesen sein. Das ist allerdings schon lange her, und spielte lange keine Rolle. Nach der Wende war dann der Unterschied Ost-West wichtiger, die Mauer in den Köpfen und die unterschiedlichen Standards, etwa in den Infrastrukturen. Doch seit zehn, fünfzehn Jahren ist nun wieder die wachsende Stadt Thema. Und es ist nicht bloß die Stadt, sondern die Metropolregion. Wie gesagt: Berlin ist ohne Brandenburg nix; Brandenburg ohne Berlin auch.

Rixdorf 1902, heute NeuköllnBild: Pharus Verlag Berlin

 

So dachten wohl auch 1920 viele Menschen. Aber trotzdem: Warum gab es diese Mega-Fusion, nach der Berlin plötzlich fast vier Millionen Einwohner hatte?

Aus Praktikabilitätsgründen. Wenn ich mir überlege, wie das damals alles organisiert war: Zigtausend Straßenbahnlinien, etliche Einzelunternehmen etwa bei der Wasserversorgung oder der Müllentsorgung. Das war für eine Metropole schwer zu organisieren. Dazu kam dann sicherlich auch ein fiskalischer Aspekt: Warum sollten die Bürger, die in Berlin arbeiten und vielleicht schon damals gutes Geld verdient haben, in Brandenburg Steuern zahlen? Das ist ja auch heute noch präsent, diese ganze Nutzung der Infrastrukturen durch die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner des Nachbarlandes.  

Andererseits waren Städte wie Charlottenburg oder Spandau eigenständig und selbstbewusst. Sind das die Bezirke bis heute oder gibt es sowas wie eine „Groß-Berliner-Identität“?

Nö. [lacht] Ich habe noch nie erlebt, dass sich irgendwer in einem Bezirk als Berliner fühlt. Das sind immer Kreuzberger oder Charlottenburger oder Spandauer. Spandau ganz besonders, die „freie Havel-Republik“. Da wird natürlich ein bisschen Folklore betrieben. Aber ich finde das ja nicht schlecht: selbstbewusste Bezirke, selbstbewusste Landkreise, selbstbewusste kommunale Ebene. Sie sind der Ausdruck eines positiv besetzten bürgerlichen Engagements.

Aber das Groß-Berlin-Gesetz ist doch dann in diesem Punkt gescheitert: Das eine, große Berlin gibt es nicht.

Das sehe ich anders. Vielfalt ist unsere Stärke. Da muss man einfach auch souverän sein und sagen: Nee, das Berliner Stadtmodell ist nicht die eine Mitte, wo sich alles zentral fokussiert. Wir haben ja auch ein anderes, förderalistisches Staatsverständnis. Und ich finde nicht, dass das Gesetz gescheitert ist, sondern man sollte es mal langsam weiterschreiben.

Was heißt „weiterschreiben“?

Zum Beispiel, dass es nicht mehr „Bernau bei Berlin“ sondern „Bernau von Berlin“ heißen sollte. Weil die Siedlungsstrukturen in den nächsten Jahrzehnten noch weiter wachsen werden und fließend ineinander übergehen. Wenn sie in Mahlsdorf unterwegs sind, wissen sie irgendwann nicht mehr, ob sie in Hönow sind oder in Hoppegarten. Oder nehmen Sie Falkensee und Spandau. Solche Beispiele gibt es viele. Da sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob diese Stadt nicht auch, was die Gebiete betrifft, weiter wächst. Die Fusion zwischen Berlin und Brandenburg war ja mal so eine Überlegung. Es gibt doch genügend verwaltungs- und kommunalpolitische Ansätze. Weil alle erkannt haben, dass diese Grenzen künstlich sind. Es würde viel einfacher sein, wenn man diese Grenzen auch überschreitet, was Verwaltung, Planung und vor allen Dingen die Realisierung gemeinsamer Projekte betrifft.

Die Verkehrswegeplanung zum Beispiel könnten sie wesentlich einfacher machen. Stellen Sie sich mal vor, heute wollen sie eine U-Bahn nach Brandenburg bauen. Da schlagen alle die Hände über dem Kopf zusammen. Damals, vor hundert Jahren, war das üblich. Was die Planung von Infrastruktur angeht, die ja der Siedlungsentwicklung vorausgehen muss, wäre das wesentlich einfacher.

Sie würden also ein „Update“ zum Groß-Berlin-Gesetz von 1920 machen, mit weiteren Eingemeindungen?

Nicht bloß Eingemeindungen, das hört sich so nach Okkupation an. Sondern man muss für diese Region das Beste suchen, auch zum Nutzen der Gemeinden rund um Berlin. Das ist das Gebot der Stunde. Und da sind natürlich hundert Jahre Groß-Berlin nicht bloß ein guter Anlass, sondern auch ein guter Zeitpunkt.

Die Stadterweiterung 1920 sollte allerdings auch stärker zentralisieren. Wäre es einfacher, wenn Berlin nur noch aus dem Roten Rathaus regiert werden würde?

Nein, ohne Bezirke geht es nicht. Die haben ihre Aufgaben. Was ich mir wünsche – und auch deswegen ist so eine Debatte wichtig – ist, dass wir mal aus diesem Loch rauskommen, in dem sich Berlin gerne befindet: Da schimpfen die Bezirke über die Senatsverwaltung und umgekehrt. Es ist eine gemeinsame Stadt, jeder hat seine Rolle.

Wir brauchen vermutlich sogar mehr als zwölf Rathäuser, wenn die Stadt weiter wächst. Ich bin immer ein großer Freund von Anpassungen an Gegebenheiten. Diese Bezirksfusionen geschahen seinerzeit unter völlig anderen Voraussetzungen, damals hieß es, die Stadt schrumpft. Das ist heute nicht mehr so. Pankow mit über 400.000 Einwohnern ist fast schon zu groß, weil die Verwaltung gar nicht mit gewachsen ist.  

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führte Sebastian Schöbel.

Sendung: Inforadio, 31.12.2019

© RBB Inforadio

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Frank Hildebrandt – Buchvorstellung Gedankenspiele

Im Rahmen unseres Januar Künstler Stammtisches konnten wir
Frank Hildebrandt begrüßen der Werke aus seinem Buch Gedankenspiele vorstellte. 

Gedankenspiele nimmt den Leser mit auf eine Gedankenreise, auf der alte und immer wieder neue Fragen gestellt werden: Was ist der Mensch? Wie sollen wir leben? Was ist gut und wie erkenne ich das Gute? Wo beginnt meine Freiheit und wo ist sie zu Ende, da sie auf die der anderen trifft? Eine der zentralen Fragen dabei ist es, wie Menschen in einen Dialog miteinander treten können und was es bedeutet, sich selbst und einander Fragen zu stellen.

Das Buch nähert sich dem Kern der Dinge in einer einfachen, klaren Sprache.PortraitFrank Hildebrandt, Jg. 1949, lebt in Berlin. Neben seiner pädagogischen Arbeit schrieb er Essays und Gedichte zu allen Fragen des menschlichen Daseins. Er sieht sich auf der Suche nach seinem ‚wahren Selbst‘, wie er es gern als Autodidakt formuliert.

2015 erschien sein Essay „Zwischen Entfremdung und Selbstbestimmung – die ABGETRENNTE Realität“.

 

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Berliner Museumsinsel – Jahrhundertprojekt Museumsinsel

Die Museumsinsel in Berlin ist das größte und bedeutendste Unesco-Weltkulturerbe Deutschlands und wird bis zum Jahr 2015 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von Grund auf saniert.

3sat begleitet die Arbeiten am Museumskomplex

Die Museumsinsel in Berlin ist das größte und bedeutendste Unesco-Weltkulturerbe Deutschlands und wird bis zum Jahr 2015 von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz von Grund auf saniert.

In der Langzeitdokumentation „Jahrhundertprojekt Museumsinsel“ berichtet Carola Wedel seit 2001 jährlich über die Veränderungen und Herausforderungen in Berlins historischer Stadtmitte, wo sich Museumsinsel und das benachbarte Humboldtforum zu einer in Europa einzigartigen Museumslandschaft entwickeln. ZDF und 3sat betreiben seit 2001 eine erfolgreiche Medienpartnerschaft mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugunsten des Unesco-Weltkulturerbes Museumsinsel und des benachbarten Humboldtforums.

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Künstlerische Forschung. Berliner Förderprogramm

Die Gesellschaft für künstlerische Forschung führt ab 2020 ein Förderprogramm für künstlerische Forschung mit den Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa durch.

Das Programm dient der disziplinübergreifenden Förderung von künstlerischer Forschung. Gefördert werden künstlerisch Forschende mit spezifischen Forschungsprojekten sowie deren Forschungsverbund im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen. Das Programm dient der Selbstverständigung der künstlerisch Forschenden untereinander, der anhaltenden kritischen Reflexion des Konzepts von künstlerischer Forschung im Sinne der Grundlagenforschung sowie deren Vermittlung in die Gesellschaft.

AUSSCHREIBUNG

Zielgruppe

Die Stipendien sind für professionell künstlerisch Forschende bestimmt, die ein Forschungsvorhaben verfolgen oder einen Beitrag zur Grundlagenforschung in Bezug auf die künstlerische Forschung leisten und sich aktiv in die Weiterentwicklung des Feldes der künstlerischen Forschung einbringen wollen.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und freie Gruppen.

Umfang der Förderung

Die Gesellschaft für künstlerische Forschung vergibt Stipendien an künstlerisch Forschende, die in den Bereichen Bildende Kunst, Film/Video, Literatur, Musik, Tanz, Theater oder transdisziplinär arbeiten. Die Stipendien sind jeweils jährlich mit 30.000€ dotiert und werden für die Laufzeit von April 2020 bis Dezember 2021 in monatlichen Raten vergeben (vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel 2021).
Mindestens eins der Stipendien soll der künstlerischen Grundlagenforschung vorbehalten sein. Dieses Grundlagenstipendium kann auch an Personen vergeben werden, die keine künstlerische Ausbildung haben, aber beispielsweise aus kulturwissenschaftlicher oder kuratorischer Perspektive künstlerische Forschung betreiben.

Bei Gruppen kann ggf. der Umfang von 2 Stipendien vergeben werden. 

Jede_r Stipendiat_in kann während der Laufzeit des Stipendiums ein individuelles Produktionsbudget abrufen. Daneben stehen Programmmittel zur Verfügung, die für gemeinsam konzipierte Aktivitäten wie Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Aufführungen oder Publikationen verwendet werden können.

Voraussetzungen

Die Antragsteller*innen

  • haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen,
  • sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre relevante Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben belegen,
  • verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung,
  • möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen,
  • haben für die Jahre 2020/21 noch kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Landes Berlins erhalten,
  • leben und arbeiten in Berlin, bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten,
  • sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule.

Ausschluss

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und des Vorstands der Gesellschaft für künstlerische Forschung sowie Mitarbeiter_innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige.

Vergabe der Fördermittel

Die Auswahl der Stipendiat_innen wird von einer unabhängigen Jury empfohlen.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller_innen Ende März per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler_innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet am 24. Februar 2020 um 18.00 Uhr.

Link zur Antragstellung: kuenstlerischeforschung.berlin/antragstellung

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Theatertreffen 2020: Die zehn ausgewählten Inszenierungen Nachbars Garten

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Basisförderung und institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.

Institutionelle Förderung

Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores; Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich.

Basisförderung

Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung sind 2 Konzerte jährlich.

Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.

Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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Feriencamp Kirchvers – Sommerferienfahrt für Kinder aus Charlottenburg-Wilmersdorf

Ab sofort sind wieder Anmeldungen für das Sommerferiencamp Kirchvers möglich!

Vom 26.06. – 14.07.2020 (für 9 bis 12-jährige Kinder) sowie vom 17.07. – 04.08.2020 (für 12 bis 14-jährige Kinder) bietet das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf bereits zum 52. Mal Kindern des Bezirkes die Möglichkeit, drei Wochen ihrer Sommerferien im Feriencamp Kirchvers im hessischen Bergland zu verbringen.

Hier erleben bis zu 80 Kinder aufregende, abenteuerliche und abwechslungsreiche 19 Tage ihrer Sommerferien. Die Zelte, in denen ca. acht Kinder eine Zeltgemeinschaft bilden, stehen auf der Wiese einer Waldlichtung, direkt neben einem Freibad. Bis zum Ort Kirchvers sind es etwa 20 Minuten Fußweg. Für den Fall, dass es einmal regnen oder kalt sein sollte, bietet ein großer Saal im Hauptgebäude Schutz und Wärme. Erfahrene und engagierte junge Betreuerinnen und Betreuer leiten die jeweiligen Zeltgruppen und bieten den Kindern in dieser Zeit ein attraktives Ferienprogramm.

Die Kosten für die Kinderreise berechnen sich nach dem Familieneinkommen. Der Maximalbetrag pro Kind beträgt 370 Euro, der Betrag für Transfer-Beziehende liegt bei 65 Euro.

Informationen zur Berechnung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie beim Jugendamt von Herrn Gommert, Tel (030) 9029-15104, Fax (030) 9029-15109.

Anmeldungen:

Haus der Jugend „Anne Frank“, Mecklenburgische Str. 15, 10713 Berlin,

Tel (030) 83223651, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr

Jugendclub Heckerdamm 210, 13627 Berlin,

Tel (030) 34093896, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr

Das Anmeldeformular und weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hdj-annefrank.de .

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Einzelprojektförderung 2021 für Berliner Chöre ausgeschrieben

Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2021 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.

Es stehen voraussichtlich 114.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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Literarischer Lesesalon 2020

 

 

Die Künstlerkolonie am Breitenbachplatz- erbaut 1927-1929 als soziales Projekt für Kulturschaffende besteht aus drei Häuserblocks rund um den heutigen Ludwig-Barnay-Platz und wurde bereits kurz nach ihrer Fertigstellung zum Wohnort bedeutender Persönlichkeiten des Kulturlebens der Weimarer Republik und bildete ein ganz spezielles Bohemé in Berlin Wilmersdorf welches weltweit Strahlkraft hatte.

Ort: Geschäftsstelle der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e.V. Laubenheimer Str. 19, 14197 Berlin

 

Anmeldung: GCJZ Berlin, E-Mail: gcjz.berlin@t-online.de / Telefon: 030 – 821 66 83

 

Referenten: Alwin Schütze oder Christian Sekula, Vorstand des Künstlerkolonie Berlin e.V.

 

Eintritt frei

 

Veranstalter: Künstlerkolonie in Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e.V.

 

-> www.kueko-berlin.de, www.gcjz-berlin.de

 


DONNERSTAG, 30. APRIL, 18.30 UHR

Dr. EUGEN OHLISCHLAEGER

 

Schriftsteller, Komponist, Jurist, Kritiker, Journalist,
Drehbuchautor, Liederdichter, Hörspielautor

 

Geboren am 4. November 1898 im Rheinland. Evangelisch. Schrieb mit sechs Jahren das erste Märchen, mit 15 das erste Lied, mit 22 Jahren das erste Chanson für Gerti Kutschera in der „Bonbonniere“ von Hans Gruss in München, mit 23 die ersten Satiren für „Jugend“ und Simplizieslmus sowie die ersten Gedichte für sein Auftreten bei Kati im „Simpl“ und bei „Papa Bonz“, Schwabing, mit 25 die ersten Buchkritiken und Feuilletons für das „Berliner Tageblatt“, mit 28 die erste Hörfolge „Glocken“ mit Walter Gronostay„ für W. Blschoff, Breslau und für diesen das erste Hörspiel „Das Wasser steigt“, für Intendant Dr. Flesch die ersten Reportagen des Berliner Rundfunks aus Moabit. Arbeitete während seiner Schulzeit als Bergmann im Kohlenpott. Nahm am Ersten Weltkrieg (Frankreich) teil, Studierte von 1919 bis 1922 Jura in Jena, München  und Würzburg. Promovierte zum Dr. Jur. anschließend Bankbeamter, Kunstseide-Vertreter, Getreidehändler, Pressechef des Hotels Russischer Hof, Berlin, Redakteur der Zeitschriften des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Redakteur der Redaktionen des Verlages Ullstein, Theater-, Film-,und Variete-Kritiker der „B.Z. am Mittag“, der „Berliner Morgenpost“ und des „Tempo“. Pressephotograph seit 1918 Gerichtsreporter des RIAS und SFB 1954/56. Reiseleiter Busch-Reisen Berlin-Paris, Schriftsteller, Komponist und Pressephotograph…..

 


DIENSTAG, 12. MAI, 18.30 UHR

DINAH NELKEN

 

Drehbuchautorin und Schriftstellerin

 

Dinah Nelken, eigentl. Bernhardine Ohlenmacher-Nelken, geb. Schneider war eine deutsche Schriftstellerin und Drehbuchautorin. Dinah Nelken stammt väterlicherseits aus einer alten Berliner Handwerkerfamilie, mütterlicherseits von Hugenotten, die in Berlin sesshaft wurden. Der Vater war Schauspieler. Sie besuchte ein Lyzeum, bildete sich autodidaktisch weiter. In den 1920er Jahren hatte sie ihre ersten Erfolge mit Kurzgeschichten und Feuilletons für die Berliner Presse und Texten für das von ihr mitbegründete politisch-literarische Berliner Kabarett „Die Unmöglichen“. Ende der 1920er Jahre zog sie in die Künstlerkolonie Wilmersdorf und schrieb dort 1932 den Schlüsselroman Eineinhalb Zimmer Wohnung (1932) über eine typische Wohnung in der Künstlerkolonie. 

 


 

DIENSTAG, 11. AUGUST, 18.30 UHR

HELENE JACOBS

 

Widerstandskämpferin

 

Jacobs war im Dritten Reich Sekretärin eines jüdischen Patentanwaltes und seit 1934 Mitglied der Bekennenden Kirche. Sie schloss sich einer Gruppe um den Juristen Franz Herbert Kaufmann an, die seit 1940 half, dass jüdische Verfolgte untertauchen und das Land verlassen konnten. Jacobs versteckte aus christlich-sozialer Motivation heraus einige Menschen in ihrer Wohnung, bis sie 1943 denunziert und anschließend zu Zuchthaus verurteilt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland arbeitete Jacobs als Beamtin im Entschädigungsamt in West-Berlin und wurde dort 1963 strafversetzt, weil sie sich zu sehr für die Antragsteller eingesetzt hatte.

Jacobs war seit der Gründung 1949 Mitglied der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin. Sie wurde von der Gedenkstätte Yad Vashem als Gerechte unter den Völkern geehrt. Sie verstarb 1993 und wurde auf dem Waldfriedhof Dahlem beigesetzt. Ihr Grab ist seit 2004 als Ehrengrab der Stadt Berlin gewidmet.

 


 

DIENSTAG, 20. OKTOBER, 18.30 UHR

STEFFIE SPIRA

 

Schauspielerin

 

Steffie Spira war die Tochter des Schauspielerehepaars Lotte und Fritz Spira. 1924 besuchte sie eine Schauspielschule und erhielt 1925 ihr erstes Engagement. 1926 arbeitete sie bei der Gewerkschaft der Schauspieler. Ab 1928 spielte Spira bei der Berliner Volksbühne. 1931 trat sie in die KPD ein und wurde dort Mitbegründerin der Theater-Truppe 1931. Verheiratet war sie seit 1931 mit dem Regisseur Günter Ruschin. 1933 emigrierte sie in die Schweiz. In 14 Jahren Exil erfolgte Theaterarbeit in Paris und dem Kabarett „Die Laterne“ sowie Brecht-Uraufführungen. Nach der Trennung von ihrem Mann wurde sie im Gefängnis in La Roquette und dem Frauenlager Camp de Rieucros inhaftiert, von wo aus die Flucht der Familie nach Mexiko erfolgte. Dort engagierte sie sich unter anderem im Heinrich-Heine-Klub.

1947 kehrte sie auf einem sowjetischen Frachter nach Deutschland zurück und spielte ab 1948 am Deutschen Theater unter Wolfgang Langhoff, vorwiegend in der Volksbühne in vielen großen Rollen (beispielsweise auch die Mutter Wolffen in „Der Biberpelz“ von Gerhart Hauptmann) und am Theater am Schiffbauerdamm. Im ersten Ernst Thälmann-Film Ernst Thälmann – Sohn seiner Klasse (1954, Regie Kurt Maetzig), der das offizielle Geschichtsbild der SED noch kurz vor der Entstalinisierung widerspiegelt, spielt sie die Clara Zetkin.

Am 4. November 1989 hielt sie auf dem Berliner Alexanderplatz während der Alexanderplatz-Demonstration eine Rede vor rund einer halben Million Menschen und sprach sich gegen die Arroganz der Macht und für die Freiheit ihrer Nachkommen aus: „Ich wünsche für meine Urenkel, dass sie aufwachsen ohne Fahnenappell, ohne Staatsbürgerkunde und dass keine Blauhemden mit Fackeln an den hohen Leuten vorübergehen!“

Steffie Spira starb mit 86 Jahren. Ihre Grabstätte befindet sich auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin. Ihr Sohn Thomas Ruschin arbeitet als Synchronregisseur. Ihre Schwester Camilla Spira war ebenfalls Schauspielerin.


 

DIENSTAG, 24. NOVEMBER, 18.30 UHR

 

Zum 71. Jahrestag der GCJZ Berlin

KNUD CHRISTIAN KNUDSEN

 

Verleger, Bildhauer und Mitbegründer der Berliner Gesellschaft

für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit  

Knud Knudsen gehörte zu der Künstlerkolonie und war der Vormieter in der Geschäftsstelle der GCJZ Berlin, die ebenfalls in der Künstlerkolonie ansässig ist. 1949 wurde er der erste Mitarbeiter und Literarischer Direktordes gegründeten Deutschen Koordinierungsrats der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und Mitbegründer der Berliner GCJZ.

Knudsen ist Sohn des Theaterwissenschaftlers Hans Knudsen. Er studierte von 1935 bis 1941 an der Berliner Universität Zeitungswissenschaften und Kunstgeschichte bis zur Promotion. Parallel zum Studium machte er eine Ausbildung zum Pressezeichner, sodass er im Zweiten Weltkrieg von 1940 bis 1945 als Kriegszeichner eingesetzt wurde. Sein Christian Verlag hatte zuerst den Sitz in Berlin-Wilmersdorf und zog 1949 nach Bad Nauheim, wo Knudsen künftig hauptsächlich lebte und arbeitete. Er verlegte im Rahmen der Reeducation der westlichen Alliierten zunächst Bücher, in denen die Ansichten der Sieger zu verschiedenen Lebensbereichen dargelegt wurden, sowie Schilderungen der USA und Großbritanniens. 1949 wurde er der erste Mitarbeiter und Literarischer Direktor des gegründeten Deutschen Koordinierungsrats der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit.

In den Folgejahren arbeitete Knudsen als freier Bildhauer, ab 1954 auch in seinem Sommersitz auf Ibiza. Er hielt im In- und Ausland Vorlesungen. Seine Werke stehen oft im Öffentlichen Raum.

Verheiratet war Knudsen mit Doris, geb. Formella, die seinen Verlag bis 1978 weiterführte.

 

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