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Neujahrsgruss des GdBA Landesverbandes

Lieber Vorstand und Mitglieder der Künstlerkolonie,
 
zwischen den Jahren eine kleine Nachricht und Kontaktaufnahne, die mir ( uns) am Herzen liegt.
 
Im GDBA Landesverband gab es kurz vor Weihnachten Neuwahlen und ich freue mich nun neuer Landesvorsitzender sein zu können. Herr Lehmann wir mir das kleine Büro und den Posten Anfang Januar übergeben und wir werden schauen, wie wir dort eine Neustart hinbekommen, ohne Bürokraft auf Minijobbasis , aber mit frischem Elan in das Jahr 2021 was noch so einige Herausforderungen bereithalten wird.
 
 
Mir liegt es sehr am Herzen, daß die Verbindung zu der tollen Instituion KÜKO belebt und intensiviert wird. So haben wir im neuen Landesverband auch eine Position dafür geschaffen und Nadine Aßmann wurde zur Besitzerin für die Verbindung KÜKO gewählt . Die junge Kollegin hat ssich ja schon mit ihrer Aktivität zur Lesereihe im KÜKO Austellungsraum vorgestellt.
 
Es ist auch wichtig, daß der Erhalt der KÜKO  auf Dauer gestärkt wird.  Die Vermietung wird ja nun hauptsächlich über Hamburg gestaltet, doch werden die Anfragen auch weiterhin an uns und die neue Mailadresse gehen und dann weitergeleitet.
 
Ich selbst habe mich im Sommer gefreut, daß sich die KÜKO der GDBA Gruppe beim ersten Protestmarsch “ Künstlerhilfe jetzt! angeschlossen hat, welchen ich ja von GDBA seite mitorganisiert wurde und welcher ein Startschuß für die weiteren wichtigen Proteste war.
 
Mit dem kleinen Büro untern Dach, werde ich nun selbst ein Teil der KÜKO, was mich richtig freut,habe ich doch schon mit so einigen KÜKO – Kollegen zusammengearbeitet. Vor langer Zeit mit Holger Münzer mit der “ Wilden Bühne“ , auch vor lander Zeit mit Günther Rüdiger , der ja in Steglitz sein Zimmertheater leitet und erst kürzlich und in diesem Jahr wieder mit Jens Heuwinkel , der nun auch schon einige Jahre in der KÜKO wohnt.
 
soweit. herzlich nun noch alles Gute für eine ereignisreiches , schönes und gesundes Jahr 2021
 
Jesse Garon
Landesvorsitzer der GDBA Berlin-Brandenburg

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Senat beschließt zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die zehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 2. November und sind bis zum 30. November 2020 befristet.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende Änderungen:

  • Jede Person ist angehalten, die Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolute Minimum zu reduzieren.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt diese Beschränkung nicht für Kinder bis zwölf Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
  • Gaststätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Von 23 Uhr bis sechs Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
  • Kantinen dürfen öffnen. Zwei Personen dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig.
  • Vergnügungsstätten (Freizeitparks, Betriebe für Freizeitaktivitäten sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Betriebe) dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden, ebenso wie das Aquarium des Zoologischen Gartens Berlin sowie die Tierhäuser des Zoologischen Gartens und des Tierparks Berlin Friedrichsfelde.
  • Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 gleichzeitig Anwesenden sind verboten.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
  • Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen sind untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
  • Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, werden nicht für den Publikumsverkehr geöffnet bzw. dürfen keine Dienste anbieten. Dies gilt nicht für Friseurbetriebe sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie.
  • Professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb in der Bundesliga und den internationalen Ligen bzw. vergleichbaren professionellen Wettkampfsystem darf im zulässigen Rahmen stattfinden, allerdings sind Zuschauende untersagt. Dies gilt nicht für die für den Spielbetrieb erforderlichen Personen. Der Amateursport wird ausgesetzt.
  • Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
  • Kinder bis zwölf Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien Sport betreiben.
  • Schwimmbäder sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.

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Berliner Freiheitsglocke wird 70 Jahre alt

„Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen.“

 

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Feierliche Gebindeniederlegung am 24. Oktober 2020 vor dem Rathaus Schöneberg

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Freiheitsglocke fand heute eine feierliche Gebindeniederlegung an der Freitreppe des Rathaus Schönebergs vor der Gedenktafel der Freiheitsglocke statt. Teilnehmende waren der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller, die Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler, der Bezirksverordnetenvorsteher Tempelhof-Schönebergs Stefan Böltes, der Präsident des Abgeordnetenhauses Ralf Wieland, die US-Geschäftsträgerin Robin S. Quinville, der Verteidigungsattaché der Britischen Botschaft Brigadegeneral Jason Rhodes, sowie die Erste Botschaftsrätin der Französischen Botschaft, Frau Sylvie Massière.

Bezirksbürgermeisterin Schöttler erinnert sich:

Ich bin in Schöneberg aufgewachsen und mit dem Klang der Glocke sehr vertraut. Das Glockengeläut und der Freiheitsschwur um 12:00 Uhr im RIAS Berlin sind mir noch gut in Erinnerung. Der Ruf nach Freiheit, Frieden und der Aufforderung der Tyrannei Widerstand zu leisten, das hat mich politisch geprägt. Der Freiheitsschwur hat nichts von seiner Aktualität verloren.

Am 24. Oktober 1950, dem Tag der Vereinten Nationen, wurde die Berliner Freiheitsglocke im Beisein von 400.000 Bürger_innen im Turm des Rathaus Schönebergs installiert und läutete um 12:00 Uhr das erste Mal. Zu diesem Zeitpunkt hatte die über 10.000 kg schwere Glocke bereits eine medienwirksame Reise durch die USA hinter sich, den “Kreuzzug für die Freiheit”, in dessen Zuge mit den “Freedom Scrolls” Millionen von Unterschriften und Spenden gesammelt wurden. Gegossen wurde sie zuvor von der in London ansässigen Firma Gillett & Johnston. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen Liberty Bell gefertigt und trägt als Inschrift ein Zitat Abraham Lincolns aus seiner Gettysburg Rede:

That this world under God shall have a new birth of freedom.

Möge diese Welt mit Gottes Hilfe eine Wiedergeburt der Freiheit erleben.

Besonders in der Hochphase des Kalten Krieges symbolisierte die Freiheitsglocke das Streben der Berliner_innen nach Demokratie und Freiheit, die Unantastbarkeit und Würde jedes einzelnen Menschen insbesondere in Angesicht von Krieg und Tyrannei, sowie die herausragende Solidarität der USA zum damaligen West-Berlin.

Die welt- und stadtgeschichtliche Bedeutung der Berliner Freiheitsglocke sollte in einem Festakt anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens gewürdigt werden. Dieser wurde jedoch aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie auf das nächste Jahr verschoben.

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Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 06.10.2020
 

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft. Sie finden diese dann auf: berlin.de/corona/

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„Mata Hari“ war zu Besuch in der Künstlerkolonie Berlin

Dem Künstlerkolonie-Verein und der Vonovia ist es zu verdanken, dass die Künstlerkolonie nun endlich einen Veranstaltungsraum hat, in dem kleine Kunst- und Theaterveranstaltungen stattfinden können. Ich freue mich sehr darüber und sage vielen vielen Dank!
 
Mit meiner szenischen Lesung zu Mata Hari, habe ich nun eine monatliche szenische Lesereihe begonnen, die weiterhin dort im Kunstraum stattfinden wird!
 
Nadine Assmann
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MATA HARI – Die schlechteste Spionin der Welt
 
Heute gab es mal Kultur im Kiez zu genießen, ich glaube, ich habe hier etwas Großartiges entdeckt, ich muss mich dringend mehr mit der Künstlerkolonie Berlin beschäftigen
 
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Zu meiner großen Freude macht Nadine Aßmann hier nun im „Kulturraum“ regelmäßig Lesungen, heute also nach der gestrigen Premiere eine Lesung zu Mata Hari zusammen mit Bardo Böhlefeld grandios in dem kleinen Raum großes Theater sogar mit Tanz. Beginnend mit dem Weg zur Hinrichtung wurde das ganze Leben dieser wagemutigen und frei lebenden Frau, die mutmaßlich unschuldig wegen Spionage hingerichtet wurde, von den beiden vorgetragen, tragisch, teilweise auch absolut amüsant, der Brief ihres Anwaltes kurz vor der Hinrichtung war sehr berührend und hat diese Frau noch einmal wunderbar beschrieben. Danke für diese tolle Lesung und für das Wiedersehen, liebe Nadine – ich freue mich jetzt schon auf die nächste Lesung und mache sehr gern Werbung, nur nicht zuuu viel, damit ich auch noch ein Plätzchen bekomme
 
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Also vielen Dank für einen großartigen Abend, vielleicht mag ja morgen noch jemand zur Zusatzvorstellung um 16 Uhr gehen, Anmeldungen über veranstaltungen@berlinerkuenstlerkolonie.de
 
Petra Knickmeyer

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Bericht vom 5. Runden Tisch “Mieten und Wohnen” am 24.8.2020

Am 24.8.2020 fand der 5. Runde Tisch zum Thema “Mieten und Wohnen” mit Bezirksbürgermeister Naumann, stellvertretendem Bezirksbürgermeister Herz und Bezirksstadtrat Schruoffeneger und Vertreter*innen der bezirklichen Mieter*innen-Initiativen statt.

Hierbei ging es u.a. um folgende Themen:

1. Zweckentfremdung:
Herr Herz erläutert, dass Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes zu anderem als zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Hierbei richte sich das Bezirksamt nach den jeweiligen Ausführungsvorschriften. Ersatzwohnraum müsse im gleichen Bezirk geschaffen werden.  Insgesamt seien ca. 4000 Bürgerhinweise als Meldungen zum Thema Zweckentfremdung beim Bezirksamt eingegangen. Über 5000 Amtsverfahren seien  zum Thema eingeleitet worden.  Zu konkreten Fällen kann das Bezirksamt Nicht-Betroffenen keine Auskunft geben. Zur Schaffung von mehr Transparenz schlägt Herr Herz die Erstellung einer interaktiven Karte auf Landesebene vor. Dieser Vorschlag wird von den Mieter*innen begrüßt.

2. Gründung einer Stiftung:
Hierzu gibt es bereits einen Bezirksamtsbeschluss.  Von einer Arbeitsfähigkeit der Stiftung bis zum Ende des Jahres wird derzeit ausgegangen.

3. Personalplanung:
Bezirksstadtrat Schruoffeneger erläutert die Personalplanung in Bezug auf eine zu schaffende Transparenzstelle für Bauvorhaben, die Milieuschutzgebiete, altersbedingtes Ausscheiden sowie Wechsel von Personal zu anderen Behörden auf Landes- und Bundesebene.

4. Milieuschutz:
Derzeit starten/laufen Haushaltsbefragungen in 5 Bereichen/Gebieten. In Bezug auf den neu zu gründenden Milieuschutzbeirat gibt es bereits einen BVV-Beschluss. Der Milieuschutzbeirat wird im Oktober eingeladen. Die juristische Begründung für die Gebiete Schlossstraße und Amtsgerichtsplatz werde derzeit durch das Bezirksamt erarbeitet und zeitnah an die Senatsverwaltung versandt. Eine Antwort der Senatsverwaltung wird für Oktober erwartet.

Anmerkung: Interessenten für den in Gründung befindlichen Milieuschutzbeirat können sich bis zum 31.10.2020 bewerben. Nähere Informationen findet ihr hier.

5. Neubaupotentiale im Bezirk:
Zu diesem Thema werden verschiedene Vorschläge, wie z.B. Überbauung von Supermärkten oder Parkplätzen oder die Verlegung von gewerblich genutzten Flächen, die mitten in Wohngebieten liegen, erörtert.  

6.Werbeplanen an Wohngebäuden:
Bei Baugenehmigungen müssen Werbeplanen für 6 Monate genehmigt werden (Ausnahme: bei einem Denkmal).  Wird eine Plane, auch eine schwarze,  als Baustellenschutz angebracht, hat das Bezirksamt keine Einflussmöglichkeit. Hier sind nur individualrechtliche Schritte wie z.B. Mietminderung möglich.

Der nächste Runde Tisch “Mieten und Wohnen” wird im November stattfinden.

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Offizieller Start für KunstRaum in der Künstlerkolonie Berlin

Das künstlerische und kulturelle Leben in der historisch bedeutsamen Wohnsiedlung Berliner Künstlerkolonie in Wilmersdorf ist reich und vielfältig. Was den Bewohnerinnen und Bewohnern aber bisher fehlte, war ein eigener Raum, der für öffentliche Darbietungen, Ausstellungen und Zusammentreffen genutzt werden kann. An der Adresse Breitenbachplatz 1 in den Kolonnaden der Anlage und in direkter Nachbarschaft der „Läden der Künstlerkolonie“ stellt Vonovia nun dauerhaft einen frisch renovierten Raum für vielfältige kulturelle Nutzungen zur Verfügung. Der als „KunstRaum“ getaufte Ort wurde von Bewohnern und kuratiert vom Verein KünstlerKolonie Berlin e.V. bereits in den letzten Monaten intensiv genutzt. Der Tag des offenen Denkmals, bei dem am 13. September 2020 Rundgänge durch die gesamte Künstlerkolonie angeboten werden, stellt nun auch den offiziellen Startschuss für den „KunstRaum“ als Begegnungsort für die Öffentlichkeit dar. Aktuell stellt dort die Künstlerin Sabrin Zaher Gemälde aus, die während des Corona-Lockdowns entstanden sind.

 

„Der KunstRaum am Breitenbachplatz basiert auf einer Idee, die zusammen mit dem Verein Künstlerkolonie e.V. entstanden ist. Dadurch soll die Siedlung lebendiger werden, was im Sinne der Ursprungsidee ist. Auch von Seiten vieler Mieter wurde uns als Vonovia immer wieder der Wunsch entgegengebracht, einen Ort der Begegnung in der Künstlerkolonie zu schaffen, der ganz vielseitig einsetzbar ist, sei es für Ausstellungen, Lesungen, kleine Konzerte, Filmvorführungen oder einfach nur für ein Zusammentreffen und den künstlerischen Austausch“, sagt Jennifer Mathwig, Regionalleiterin Berlin-Mitte bei Vonovia.

 

Christian Sekula, Vorstand des Vereins Künstlerkolonie Berlin e.V. sagt: „Ein interkultureller Treffpunkt für den Kiez um den Breitenbachplatz und Platz für neue künstlerische Kreativität. Ganz in der Tradition der 1927 gegründeten Künstlerkolonie in Berlin Wilmersdorf.“

 

Die erste große Ausstellung mit Bezug zur Gründungsgeschichte der Künstlerkolonie widmet sich ab Mitte September den beiden Erstbewohnern Claire Philipp-Tellier und Geno Ohlischlaeger. Die Malerin und der Komponist zogen 1927 bzw. 1928 noch während der Bauphase in die Künstlerkolonie ein. Die Ausstellung öffnet am 16. September 2020 um 16 Uhr im Beisein der Tochter des Künstlerpaares. Die festen Ausstellungszeiten danach sind immer Mittwochs von 16 bis 19 Uhr.

 

Die geführten Rundgänge durch die Künstlerkolonie im Rahmen des „Tags des offenen Denkmals“ finden am 13. September 2020 um 11 und 14 Uhr statt. Treffpunkt ist das Lateinamerika-Institut in der Rüdesheimer Straße 54.

 

Genauere Informationen zum Veranstaltungsprogramm und zu den Führungen sind unter https://kueko-berlin.de/ zu finden.

 

 

Über Vonovia als Eigentümer der Wohnsiedlung Berliner Künstlerkolonie

 

Vonovia ist seit Mitte der 1990er-Jahre Besitzer der Künstlerkolonie mit insgesamt 551 Wohnungen im Altbau und 138 Einheiten im Neubau. Mit der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und dem Verein Künstlerkolonie e.V. steht Vonovia in regelmäßigem Austausch und ist sich der hohen Verantwortung für diese über die Grenzen Berlins hinaus bedeutsame Wohnhausanlage bewusst. Frei werdende Wohnungen werden vorab der GDBA bei gedeckelter Miete für GDBA-Mitglieder angeboten. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, bei Neuvermietung mehr als 80% der Wohnungen in der Künstlerkolonie mit Künstlern und künstlerisch tätigen Menschen zu belegen. Vonovia sieht sich verpflichtet, aktiv den Zuzug auch von jüngeren Künstlern zu fördern. Damit soll das traditionsreiche künstlerische Flair mit Bewohnern, die an Bühnen und literarisch tätig sind, erneuert und der besondere Charakter der Künstlerkolonie erhalten werden. Vonovia verfolgt in der Künstlerkolonie ein langfristiges Engagement, das durch Partnerschaft mit den Bewohnern und Institutionen geprägt ist.

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