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Coronavirus – Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

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Viele Unternehmen spüren schon jetzt die Auswirkungen des Coronavirus und geraten zunehmend in Schieflage. Umso wichtiger ist es für sie, frühzeitig gegenzusteuern, Hilfsangebote zu kennen und abzufordern. Die Bedarfe und die Möglichkeiten, vom Coronavirus betroffene Unternehmen zu unterstützen, werden sowohl von der Bundesregierung als auch von den Landesregierungen permanent ermittelt und der aktuellen Situation angepasst. Allen soll unbürokratisch geholfen werden. Niemand soll auf der Strecke bleiben. Auf der Serviceseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finden Unternehmer_innen viele weiterführende Informationen einschließlich Hotlines und Links.
Dazu gehören u. a. die:

 

 

 

 

 

 

So öffnet die IBB z. B. ihren Liquiditätsfonds für Hotellerie, Gastronomie und Handel.

 

 

 

 

Vom Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. gibt es noch diese beiden heißen Tipps:

 

    • das Finanzamt darüber informieren, dass keine Steuervorauszahlungen mehr geleistet werden können und ggf. um Stundung bzw. Anpassung bitten

 

    • prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht

 

Beachten Sie bitte, dass unsere Hinweise eine Auswahl und eine Momentaufnahme darstellen. Auch sie werden überarbeitet und fortgeschrieben.

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Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen

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In Berlin werden ab dem 17. April alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

 

    • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen

 

    • Justizvollzug

 

    • Krisenstabspersonal

 

    • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)

 

    • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)

 

    • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich

 

    • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste

 

    • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

 

    • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

 

 

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon:
presse-information@senatskanzlei.berlin.de

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Coronavirus – update

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Die Hotline der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 030 / 90 28 28 28 wird derzeit sehr stark in Anspruch genommen. Eventuelle Wartezeiten bitten wir daher zu entschuldigen.

Bei der Hotline geht es vor allem um eine erste Abklärung für möglicherweise selber von einer Infektion betroffene Bürgerinnen und Bürger. Hier noch einmal ein paar wichtige Hinweise dazu, für wen die Hotline gedacht ist

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu einer möglichen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben, weil sie:

    • Reiserückkehrerinnen / Reisrückkehrer aus Risikoregionen sind UND Krankheitszeichen haben

und / oder

    • Kontakt zu einem Corona-Kranken hatten oder haben

Neben der Hotline kann auch direkt die Hausärztin / der Hausarzt direkt angerufen werden. Hausarzt / Hausärztin und Patient / Patientin klären dann zusammen das weitere Vorgehen. Das kann auch heißen, dass kein Test vorgenommen wird, wenn es nicht notwendig ist.

Wichtig:

Über unsere Hotline können keine Testergebnisse abgefragt werden. Für Bürgerinnen und Bürger anderer Bundesländer: Viele Bundesländer bieten mittlerweile selbst Hotlines an. Da evtl. eine Vermittlung an das zuständige Gesundheitsamt stattfinden muss, bitten wir, sich nach Möglichkeit an die Hotline des eigenen Wohnortes zu wenden. Niedergelassene Ärztinnen / Ärzte werden gebeten, sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.

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Senat schreibt Studie zum Abriss der Brücke am Breitenbachplatz aus

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Senat schreibt Studie zum Abriss der Brücke am Breitenbachplatz aus. Viele Bürger sind sich mit Landes- und Bezirkspolitikern einig darin, dass die Autobahnbrücke über dem Breitenbachplatz verschwinden sollte, weil sie den Platz an der Grenze zwischen Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf verschandelt. Bereits im Mai 2019 forderte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat auf, eine Machbarkeitsstudie für den Abriss in Auftrag zu geben. Dann geschah lange nichts, wie die Abgeordnetenhausfraktion der CDU im vorigen Januar kritisierte. Nun hat die Senatsverkehrsverwaltung einen Zeitplan vorgestellt.

Im April beginne die Ausschreibung der Studie, hieß es Donnerstag bei einer Präsentation, zu der die Senatsverwaltung in ihre Räume im Haus am Köllnischen Park in Mitte eingeladen hatte. Die eigentliche Untersuchung könne im Sommer starten und solle dem Abgeordnetenhaus vor den nächsten Berliner Wahlen im Herbst 2021 vorgelegt werden. Anschließend sei ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nötig.

Die Brücke könne „theoretisch“ noch acht bis zehn Jahre genutzt werden, schätzt die Verwaltung von Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Eine Sanierung lohne sich nicht mehr. Deshalb stünden nur „entweder ein Ersatzneubau oder der Rückbau/Umbau“ zur Wahl, heißt es in der schriftlichen Fassung der Präsentation. Gemäß dem Abgeordnetenhausbeschluss werde außerdem geprüft, wie man die „Randbebauung des Stadtplatzes wiederherstellen“, den Durchgangsverkehr reduzieren und eine Tempo-30-Zone einrichten könne. Dazu wurde im Haus am Köllnischen Park eine Ausstellung mit Ideen von Studierenden der Hochschule Bremen eröffnet.

 

© leute-c.dobberke@tagesspiegel.de

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Mietendeckel in Berlin in Kraft

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Wir halten Sie hier immer auf dem Laufenden zum aktuellen Stand.

 

Sonntag, 23. Februar 2020

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ist seit dem 23.02.2020 in Kraft getreten.

Hier können Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Mietende oder Vermietende informieren.

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Mietertreffen der Künstlerkolonie

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Im Rahmen des monatlichen Mietertreffens der Künstlerkolonie stand dieses Mal der städtebaupolitische Sprecher der BVV CW Bündnis 90/ Die Grünen Ansgar Gusy Rede und Antwort und informierte u.a. zum Berliner Mietendeckel.

Ansgar Gusy gab auch noch mal den Hinweis auf die kostenlose rechtliche Mieterberatung durch das Bezirksamt. Nachstehend die Info dazu

 

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Basisförderung und institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben

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Die Kulturverwaltung des Berliner Senats hat die Basisförderung (mit und ohne Konzertförderung) und die institutionelle Förderung 2022 für sinfonische Chöre ausgeschrieben.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Darüber hinaus werden innovative Chorprojekte gefördert. Eine professionelle Leitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, kontinuierliche Arbeit im Bereich der Chorsinfonik zu leisten und einer größeren Öffentlichkeit Konzerte anzubieten.

Institutionelle Förderung

Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores; Voraussetzung sind 4 Konzerte jährlich.

Basisförderung

Zuschuss zu den laufenden Probenkosten. Voraussetzung sind 2 Konzerte jährlich.

Die Basisförderung kann durch eine Konzertförderung ergänzt werden.

Es stehen voraussichtlich ca. 580.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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Feriencamp Kirchvers – Sommerferienfahrt für Kinder aus Charlottenburg-Wilmersdorf

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Ab sofort sind wieder Anmeldungen für das Sommerferiencamp Kirchvers möglich!

Vom 26.06. – 14.07.2020 (für 9 bis 12-jährige Kinder) sowie vom 17.07. – 04.08.2020 (für 12 bis 14-jährige Kinder) bietet das Jugendamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf bereits zum 52. Mal Kindern des Bezirkes die Möglichkeit, drei Wochen ihrer Sommerferien im Feriencamp Kirchvers im hessischen Bergland zu verbringen.

Hier erleben bis zu 80 Kinder aufregende, abenteuerliche und abwechslungsreiche 19 Tage ihrer Sommerferien. Die Zelte, in denen ca. acht Kinder eine Zeltgemeinschaft bilden, stehen auf der Wiese einer Waldlichtung, direkt neben einem Freibad. Bis zum Ort Kirchvers sind es etwa 20 Minuten Fußweg. Für den Fall, dass es einmal regnen oder kalt sein sollte, bietet ein großer Saal im Hauptgebäude Schutz und Wärme. Erfahrene und engagierte junge Betreuerinnen und Betreuer leiten die jeweiligen Zeltgruppen und bieten den Kindern in dieser Zeit ein attraktives Ferienprogramm.

Die Kosten für die Kinderreise berechnen sich nach dem Familieneinkommen. Der Maximalbetrag pro Kind beträgt 370 Euro, der Betrag für Transfer-Beziehende liegt bei 65 Euro.

Informationen zur Berechnung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie beim Jugendamt von Herrn Gommert, Tel (030) 9029-15104, Fax (030) 9029-15109.

Anmeldungen:

Haus der Jugend „Anne Frank“, Mecklenburgische Str. 15, 10713 Berlin,

Tel (030) 83223651, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr

Jugendclub Heckerdamm 210, 13627 Berlin,

Tel (030) 34093896, Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr

Das Anmeldeformular und weitere Informationen erhalten Sie unter

www.hdj-annefrank.de .

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Einzelprojektförderung 2021 für Berliner Chöre ausgeschrieben

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Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2021 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.

Es stehen voraussichtlich 114.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.

Der Jury werden angehören: Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg, Heike Peetz und Hans-Hermann Rehberg.

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2020 um 18 Uhr.

Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Rückfragen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Telefon: post@kultur.berlin.de

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